Mietkaution für PKW-Stellplatz rechtens

  • Hallo an Alle,

    bei meiner Mietkaution wurden 3 Kaltmieten + 3 Monatsmieten PKW-Stellplatz gerechnet.

    Hier der Wortlaut aus meinem Mietvertag:

    § 1 Mietsache

    1. Vermietet wird dem Mieter zu Wohnzwecken folgende Wohnung ( nachfolgend
    Mietsache genannt :(

    - Straße, Wohnort
    - 1. Untergeschoss, links
    - 2 Zimmer, Küche, Bad mit WC, Abstellraum, Loggia, Keller
    - PKW-Stellplatz Nr. 22 im gegenüberliegenden Parkhaus

    Darf mein Vermieter den PKW-Stellplatz für die Kaution mit einberechnen?

    Danke schonmal für die Antworten!

  • Wenn zum Wohnungsmietvertrag ein Stellplatz gehört(egal wo) ist dieser Bestandteil des Mietvertrages und müsste bei der Kautionshöhe mit eingerechnet werden.
    Mehr als drei Monatsmieten - ohne Nebenkostenvorauszahlung - darf der Vermieter nie fordern.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (15. August 2014 um 17:09)

  • Zitat

    Darf mein Vermieter den PKW-Stellplatz für die Kaution mit einberechnen?

    Wenn er in der Wohnungskaltmiete enthalten ist und die Kaution insgesamt 3 Kaltmieten nicht übersteigt , natürlich.

  • Wie ist das denn nun genau?

    Der Vermieter hat also einen Stellplatz in einem Parkhaus fest geordert. Der Vermieter weist diesen Stellplatz einer Wohnung fest zu und (zwangs)vermietet den Stellplatz zusammen mit der Wohnung. Der Stellplatz kostet natürlich Gebühr.

    a.) Will jetzt der Vermieter diese Gebühr über die Nebenkosten vom Mieter wieder reinholen?
    b.) Oder soll der Mieter neben der Kaltmiete auch noch gesondert eine Stellplatzgebühr zahlen?
    c.) Oder ist die Stellplatzgebühr in der Kaltmiete eingerechnet?

    So ein Vertrag wie oben geschildert klingt für mich nach c.). Und dann wäre zu der Höhe der Kaution bereits alles gesagt.

    Sollte es b.) sein, so wäre das über einen gesonderten, an den Mietvertrag gekoppelten Stellplatz-Vertrag am sinnvollsten. Dann hätte aber eine Stellplatz-Kaution m.E. nichts im Mietvertrag zu suchen.

    Naja, und über eine Stellplatz-Kaution im Fall von a.) braucht man wohl gar nicht reden.

  • danke für die ausführliche Antwort
    Antwort b.) trifft zu, aber ohne separaten Stellplatz Vertag.dh. 3 Kaltmieten + 3 Monatsmieten Stellplatz = Kaution
    deshalb auch die 120 Euro zu viel.

  • Der SP ist allein (nicht so leicht) nicht kündbar.

    Ahso, Du meinst im Vergleich zu einem gesonderten Vertrag. Ja, richtig.

    Zumal er in einem gesonderten Vertrag vermutlich auch ganz offiziell Kaution für den Stellplatz hätte nehmen können ...

  • Ahso, Du meinst im Vergleich zu einem gesonderten Vertrag. Ja, richtig.

    Zumal er in einem gesonderten Vertrag vermutlich auch ganz offiziell Kaution für den Stellplatz hätte nehmen können ...


    Letzters doch. Ein Garagen- oder SP-MV unterliegt nicht dem Wohnrecht.

  • Hallo Berny,

    versteh ich das richtig?
    Mein Vermieter kann mir die Wohnung bzw. den Wohnraum wegen des Stellplatzes im Mietvertrag/Kaution nicht so leicht oder sogar gar nicht kündigen?

  • Das verstehst Du richtig.

    kannst Du mir erklären, warum mir mein Vermieter nicht kündigen kann!
    wegen Formfehler im Mietvertag oder zu hoher Kaution (mehr als 3 Kaltmieten)
    gibt es ein Urteil oder Link im WWW?

    Einmal editiert, zuletzt von stanoli (24. August 2014 um 04:24)

  • Der Stellplatz kann nur mit der Wohnung gemeinsam gekündigt werden. Eine Teilkündigung ist ausgeschlossen.

    ja, das ist mir schon klar. VM kann trotzdem die Wohnung kündigen, einschließlich Stellplatz, wenn Kündigungsgründe vorliegen.

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