Hallo zusammen,
meine Freundin und ich ("beide Anfang 30, ruhig") haben nach laaanger, anstrengender und deprimierender Suche eeendlich eine passende Wohnung gefunden. Die lage ist perfekt und das Haus ist von außen und innen schön. Die Wohnung ist klein, aber fein (super geschnitten), genau richtig für unsere Ansprüche.
Gestern hatten wir nun ein längeres persönliches "Vorstellungsgespräch" mit dem Vermieter-Ehepaar. Heute sagte der Vermieter mir Folgendes. Sie haben finanziell keine Bedenken und auch charakterlich sind sie von uns überzeugt. Bis auf einen Punkt. Da meine Freundin und ich noch nie zusammengewohnt haben, und sie sehr schlechte Erfahrung mit einem Paar gemacht haben, das früher in dem Haus gelebt hat, haben Sie nun geringe, aber doch signifikante Angst davor, dass wir uns zu oft streiten, uns vielleicht sogar trennen und dass wir dann nicht nur regulär kündigen und ausziehen, sondern, dass dem Vermieter erhebliche Schäden im finanziellen sowie im hausgemeinschaftlichen Sinne entstehen. In dem Haus wohnen 4 Parteien. Eine davon, direkt über uns, sind eben die Vermieter. Beide leidgeprüft und gesundheitlich beeinträchtigt und sehr auf Ruhe bedacht.
Dem Vermieter schwöbe eine "1-Jahres-Klausel" vor. Wenn es bis kurz vor Ablauf dieser Frist "keine Probleme gibt", dann wird die Klausel gelöscht und es handelt sich fortan um einen ganz normalen Mietvertrag. Ich habe spontan gesagt, dass ich seine Ängste verstehe und dass wir gerne bereit sind, uns dieser Bewährungsprobe zu unterziehen. Ich sehe darin kein Problem. Man müsste halt genau festlegen, welche Probleme dies sein könnten. Es geht dem Vermieterpaar, wie gesagt, kaum um Finanzielles, sondern darum, dass wir uns gut in die aktuell sehr rücksichtsvolle und harmonische Hausgemeinschaft integrieren (dazu würde sicher auch gehören, dass wir nicht jede Woche so laut streiten, dass man unser Geschrei bis in die Vermieterwohnung über uns hört) und, dass wir uns nicht trennen. Natürlich werden wir beides nicht tun! Aber wenn es, rein hypothetisch, doch zu Trennung kommen sollte, dann würde man doch eh nicht mehr zusammen dort wohnen wollen und alleine könnte sich die Wohnung keiner von uns beiden leisten.
Es würde sich, ob man es nun "1-Jahres-Klausel" nennen möchte, oder wie auch immer, de facto um einen "qualifizierten Zeitvertrag" handeln, wenn ich das richtig sehe. Nun habe ich in Google spontan Folgendes über solche Zeitmietverträge gefunden.
"Zeitmietverträge sind gültig, wenn der Vermieter, Familienangehörige oder Angehörige des Haushalts des Vermieters die Wohnung nutzen wollen; vergleichbar mit den Regelungen für den Eigenbedarf. Darüber hinaus kann eine befristete Vermietung rechtens sein, wenn die Räume derart verändert oder instandgesetzt werden sollen, dass dies nicht geschehen kann, solange ein Mieter die Wohnung bewohnt. Und zuletzt darf der Vermieter einen befristeten Mietvertrag eingehen, wenn die Räume anschließend als Gewerberäume genutzt werden sollen."
(Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen…e-gueltig-sind/).
Nun beabsichtigt der Vermieter aber weder eine Renoverung, noch ein Anmelden von "Eigenbedarf" (familiär oder gewerblich).
Meine Frage ist deshalb, ob es doch darüber hinaus iiiirgendeine Möglichkeit gibt, dass legal eine solche Klausel gültig und wirksam eingefügt werden kann, die besagt, dass über die in der Quelle genannten Gründe hinaus auch aus den von mir darüber genannten Gründen der Vertrag nicht verlängert würde.
Diese Klausel würden wir dann auch als Mieter unterschrieben, DENN:
Natürlich ist uns bewusst, dass wir als Vermieter nur soweit auf die Wünsche des Vermieters eingehen müssten, wie das das Gesetz vorschreibt, jedoch besteht die Gefahr, dass er sagt: "Da ich rechtlich keine Möglichkeit habe, Ihren Vertrag auf 1 Jahr zu befristen, will ich kein Mietverhältnis mit Ihnen eingehen." Das wäre ja legal. Ein Dilemma, das bestimmt viele Mieter und Arbeitnehmer, oder allgemein Vertragspartner kennen. Natürlich muss man auf Forderungen, die außerhalb des gesetzlich Vorgeschriebenen liegen, nicht eingehen, doch genauso wenig muss der gegenüberstehende Vertragspartner den Vertrag überhaupt unterschreiben.
Der Vermieter selbst wird am Montag mit dem Vermieterbund sprechen, um eine Antwort auf die Frage zu bekommen und über diese Antwort spricht er dann mit seiner Frau und dann, vielleicht am Dienstag oder Mittwoch, würde er uns Bescheid sagen. Aber so lange wollen wir nicht warten. Wir sind schon ganz verrückt wegen der ganzen Unsicherheit. Dieser Stress macht sich sogar schon körperlich bemerkbar. Außerdem müssten wir, wenn das mit dieser Wohnung nicht klappen sollte, so schnell wie möglich die Suche fortsetzen. Aktuell ist sie zumindest pausiert, denn diese Pause haben wir beide sehr dringend nötig.
Ich würde vielleicht sogar auf Grund Eurer Antworten den Vermieter schon heute noch mal anrufen und ihm sagen, dass ich rausgefunden habe, dass es durchaus eine Möglichkeit gibt. Sicher würde er erfreut reagieren und ich könnte meiner Freundin sagen, dass sie keine Angst mehr zu haben braucht, da es nun nur noch um reine Formalitäten geht.
Vielen Dank für Eure Antworten
Viele Grüße
Achinger