[WG] Meine Kaution + Nebenkosten eines Mitbewohners

  • Hallo an alle,

    ich habe mich in diesem Forum angemeldet, da ich selbst nicht weiter weiß und Hilfe benötige.
    Etwa das letzte Jahr habe ich mit zwei Freunden in einer WG zusammen gewohnt (Mittlerweile wohne ich wieder bei meinen Eltern).
    Damals habe ich ALG II bezogen und demnach hat das Jobcenter die Wohnung und die Kaution übernommen. Nun da ich ausgezogen bin, sollte ich die Kaution zurückgezahlt bekommen, von der ich einen Teil behalte und den Rest an das Jobcenter zurückzahle, jedoch kommt da einiges hinzu.

    - Ich habe beim Jobcenter angefordert, die Nebenkosten zu übernehmen (Antrag läuft noch). Das ist soweit okay
    - Die Nebenkosten der Mitbewohner
    - Einer ist der Sohn des Vermieters, die Nebenkosten wurden vom Vermieter übernommen
    - Der Andere hat bisher einen Teil davon bezahlt, weigert sich jedoch für die Nutzung des Internets zu bezahlen, da dies wohl nicht aus seinem Mietvertrag vorgeht

    Nun möchte mein Vermieter den Teil, den mein Mitbewohner nicht gezahlt hat, von meiner Kaution abziehen. Zunächst würde ich meinen, das sei absolut nicht rechtens, aber dennoch würde ich gerne hören, was ihr dazu zu sagen habt.

    Vielen Dank für eure Antworten.

  • Nun möchte mein Vermieter den Teil, den mein Mitbewohner nicht gezahlt hat, von meiner Kaution abziehen. Zunächst würde ich meinen, das sei absolut nicht rechtens, aber dennoch würde ich gerne hören, was ihr dazu zu sagen habt.

    Und wir würden gerne erst mal was zum Mietvertrag hören.

    Gemeinsamer Vertrag in dem alle WGler als Mieter stehen oder jeder einen separaten Vertrag über ein Zimmer in der Wohnung?

  • Danke für die schnnelle Antwort.

    Wir haben alle unseren seperaten Vertrag. Der Sohn hat wohl keinen (?), ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Die Mietverträge sind generell sehr schlecht geschrieben, vieles wurde nicht vom Vermieter eingehalten.

  • Danke für die schnnelle Antwort.

    Wir haben alle unseren seperaten Vertrag. Der Sohn hat wohl keinen (?), ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Die Mietverträge sind generell sehr schlecht geschrieben, vieles wurde nicht vom Vermieter eingehalten.

    Hallooooooo

    über ein Zimmer in der Wohnung mit Berechtigung der Nutzung der gemeinschafträume oder über die ganze Wohnung???????

    Wenn einzelne Zimmer im Mietvertrag stehen und hierauf die Kaution bezahlt wurde, dann gehen dich die Versäumnisse Anderer einen feuchten Kehricht an.

    Da dieser seinen eigenen Vertrag hatte und auch hier Kaution bezahlt hat, muss der Vermieter das Geld was noch geschuldet ist von dessen Kaution einbehalten, nicht von deiner.

    Es sei denn ihr seid alle Hauptmieter, dann haftet der Eine für den Anderen.

    Gruß

    BHShuber

  • Ich denke mit Berechtigung der Nutzung der Geheinschaftsräume. Im Mietvertrag heißt es:

    ...folgende Räume: 1 Zimmer, 1 Küche, 1 Korridor/ Diele, 1 Toilette mit Dusche

    An sich haben wir alle einen Mietvertrag für die eigenen Zimmer, aber wie sehe ich an dem Mietvertrag, ob wir alle Hauptmieter waren? Ich bin nämlich bisher davon ausgegangen, allein deswegen, da wir alle einen eigenen Vertrag hatten.

  • Ich denke mit Berechtigung der Nutzung der Geheinschaftsräume. Im Mietvertrag heißt es:

    ...folgende Räume: 1 Zimmer, 1 Küche, 1 Korridor/ Diele, 1 Toilette mit Dusche

    An sich haben wir alle einen Mietvertrag für die eigenen Zimmer, aber wie sehe ich an dem Mietvertrag, ob wir alle Hauptmieter waren? Ich bin nämlich bisher davon ausgegangen, allein deswegen, da wir alle einen eigenen Vertrag hatten.

    Wer steht denn in Deinem Mietvertrag als Mieter?

    Du allein oder Du und die anderen WGler?

  • CMieter:

    "Ich denke mit Berechtigung der Nutzung der Geheinschaftsräume. Im Mietvertrag heißt es: ...folgende Räume: 1 Zimmer, 1 Küche, 1 Korridor/ Diele, 1 Toilette mit Dusche"
    - Also (D)ein normaler MV. Dass Du noch andere Räumlichkeiten mitnutzen darfst, ändert daran nichts.

    "An sich haben wir alle einen Mietvertrag für die eigenen Zimmer,"
    - "An und für sich" gibt es nicht.

    "wie sehe ich an dem Mietvertrag, ob wir alle Hauptmieter waren? Ich bin nämlich bisher davon ausgegangen, allein deswegen, da wir alle einen eigenen Vertrag hatten."
    - Jeder Mieter hat(te) wohl (s)einen eigenen MV, oder nicht?

  • CMieter:

    "Ich denke mit Berechtigung der Nutzung der Geheinschaftsräume. Im Mietvertrag heißt es: ...folgende Räume: 1 Zimmer, 1 Küche, 1 Korridor/ Diele, 1 Toilette mit Dusche"
    - Also (D)ein normaler MV. Dass Du noch andere Räumlichkeiten mitnutzen darfst, ändert daran nichts.

    "An sich haben wir alle einen Mietvertrag für die eigenen Zimmer,"
    - "An und für sich" gibt es nicht.

    "wie sehe ich an dem Mietvertrag, ob wir alle Hauptmieter waren? Ich bin nämlich bisher davon ausgegangen, allein deswegen, da wir alle einen eigenen Vertrag hatten."
    - Jeder Mieter hat(te) wohl (s)einen eigenen MV, oder nicht?

    Ja, jeder Mieter hat seinen eigenen Mietvertrag. In meinem Mietvertrag bin nur ich aufgeführt.

  • Erstmal vielen Dank für all die schnellen Antworten.
    Sind sich da alle einig? Denn ich möchte sicherlich nicht, dass er sich einfach Geld von mir nimmt.
    Ich habe derzeit mehr oder weniger Kontakt mit meinem Vermieter über email, obwohl ich ihn mehrmals gebeten habe mich telefonisch zu kontaktieren.
    In einer email weißt er mich darauf hin, ich zitiere:
    "wie du sicherlich weist haftet bei einer Wg jeder einzeln für alle Zahlungen und der Vermieter kann jeden als Gesammtschuldner heranziehen."

    Will er mich damit nur einschüchtern? Ich bin leider ein Laie was das Mietrecht angeht.


  • Will er mich damit nur einschüchtern? Ich bin leider ein Laie was das Mietrecht angeht.

    Ganz sicher.

    Den Begriff WG kennt das Mietrecht übrigens nicht.

    Einen als Gesamtschuldner "ranziehen" kann er nur wenn auf der Vertragsparteiseite Mieter mehrere Personen stehen. In Deinem Vertrag steht auf Vertragsparteiseite Mieter aber nur eine Person, nämlich Du.

    Und Du hast keine Rückstände aus der Nebenkostenabrechnung.

  • Ganz sicher.

    Den Begriff WG kennt das Mietrecht übrigens nicht.

    Einen als Gesamtschuldner "ranziehen" kann er nur wenn auf der Vertragsparteiseite Mieter mehrere Personen stehen. In Deinem Vertrag steht auf Vertragsparteiseite Mieter aber nur eine Person, nämlich Du.

    Und Du hast keine Rückstände aus der Nebenkostenabrechnung.

    Das beruhigt mich. Ich habe bisher keine weitere Antwort von ihm bekommen, aber ich melde mich sobald sich was neues ergibt.

  • Erstmal vielen Dank für all die schnellen Antworten.
    Sind sich da alle einig? Denn ich möchte sicherlich nicht, dass er sich einfach Geld von mir nimmt.
    Ich habe derzeit mehr oder weniger Kontakt mit meinem Vermieter über email, obwohl ich ihn mehrmals gebeten habe mich telefonisch zu kontaktieren.
    In einer email weißt er mich darauf hin, ich zitiere:
    "wie du sicherlich weist haftet bei einer Wg jeder einzeln für alle Zahlungen und der Vermieter kann jeden als Gesammtschuldner heranziehen."

    Will er mich damit nur einschüchtern? Ich bin leider ein Laie was das Mietrecht angeht.

    Hallo,

    das ist mit Verlaub völliger Blödsinn, wenn überhaupt dann eben auch nur für gemeinschaftlich genutzte Räume und hier muss der Vermieter nachweisen wer evtl. nun einen Schaden verursacht hat, das hat aber gänzlich nichts mit Miet- oder Kautionsschulden zu tun und schon gar nicht mit Kautionsschulden Dritter.

    Gruß

    BHShuber

  • Ich habe bisher keine weitere email von ihm bekommen. Eine weitere Sache sollte ich aber ansprechen. Ich habe wahrscheinlich keine Rechtschutzversicherung. Bisher wurde mir geraten mich an das Amtsgericht zu wenden und gegebenenfalls einen Anwalt aufzutragen um einen Brief an den Vermieter zu schicken. Bleibt mir etwas anderes? So wie es bisher aussieht, - und wie es mir mehrfach (nicht nur hier) bestätigt wurde - liege ich ja im Recht. Aber wie sollte ich jetzt vorgehen?

  • Ich habe bisher keine weitere email von ihm bekommen. Eine weitere Sache sollte ich aber ansprechen. Ich habe wahrscheinlich keine Rechtschutzversicherung. Bisher wurde mir geraten mich an das Amtsgericht zu wenden und gegebenenfalls einen Anwalt aufzutragen um einen Brief an den Vermieter zu schicken. Bleibt mir etwas anderes? So wie es bisher aussieht, - und wie es mir mehrfach (nicht nur hier) bestätigt wurde - liege ich ja im Recht. Aber wie sollte ich jetzt vorgehen?


    Aus dem, was hier bislang geschreipt wurde, wirst Du doch wohl einen Brief zusammenstellen können...?!:o

  • Gewiss wäre ich dazu in der Lage, aber an wen würde der gehen? An das Amtsgericht? An den Vermieter (der die Post vielleicht ignoriert)?
    Die ganze Situation ärgert mich sehr, auch weil ich eben umgezogen bin und ein gutes Stück von ihm wegwohne und ihn nicht mehr persönlich darauf ansprechen kann.

  • Denk' nach!!! An den Standortpfarrer bestimmt nicht, sondern an Deinen Mietvertragspartner, per Einwurfeinschreiben.

    Gerade habe ich mich mit einem Bekannten unterhalten, der mir das Gleiche geraten hat. Danke für eure Hilfe, ich denke ab jetzt komme ich allein zurecht.

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