Vorläufiger Auszu aus Mietwohnung wegen Sanierung durch Wasserschaden

  • Guten Tag,
    also ich fang mal an, ich bin letztes Jahr mit meinem Freund in eine 2 Zimmer Wohnung eingezogen. ES war eigentlich immer alles in Ordnung, bis auf so kleinigkeiten die alle Mieter ertragen müssen.

    So jetzt ist es aber keine kleinigkeit mehr vor ca. 2 Wochen habe ich bei uns an den Wänden zwischen Gästeklo und Badezimmer - Schimmel festgestellt (er hat sich aus den Leisten rausgedrückt). Ich gleich zur Vermieterin unter uns gegangen und das gemeldet, dann meinte sie das sie das wüsste, denn bei ihr würde es von der Decke tropfen. Da dachte ich mir schon, da muss man doch was tun.
    So also dann waren die Handwerker da und dei meinten das da ein rohr kaputt gegangen wäre und es alles feucht bzw. nass ist und sie die wände rausmachen müssen. Da hab ich schon gedacht dann tut doch was. Dann sind 5 Tage vergangen bis dann der Gutachter und der Versicherungsfritze da waren, war an einem Donnerstag morgen. Donnerstag abend um 20.30 Uhr kam die Vermieterin zu uns hoch in die Wohnung und meinte das man das Klo, den Boden die Türrahmen alles neu machen müsste und das es in der zeit keine möglichkeit gäbe hier zu wohnen. Ich war total geschockt, wo sollen wir dann hin. Sie meinte das es ca. 4-6 Wochen gehen würde und das wir solange in eine Ferienwohnung sollte und das am morgigen Tag also Freitag die Handwerker kommen würden und die Türrahmen und Fließen entfernen würden und ein Gerät anschließen würden wo die Feuchtigkeit entzieht. Dann hat sie gesagt das sie das erst mal mit der Versicherung abklären müsste wer das bezahlt. o.k. hab ich mir nur gedacht. Am Freitag bin ich von der Arbeit gekommen, dann waren die türrahmen, Türen, Leisten und Kacheln weg, also schon total im Umbau stress.
    So heute ist Sonntag und unsere Vermieterin kam nicht auf uns zu, zwecks Ferienwohnung etc. ich habe dann heute geklingelt und sie meinte nur, das sie für sowas zur zeit keinen kopf hat, sie bekommt heute Besuch und hat keine Zeit für das alles. Die Handwerker wären anscheinen total unzuverlässig und langsam und sie wüsste nicht wann die Sanierung fortgesetzt wird. Also sollen wir jetzt die ganze zeit so weiter hausen in der Wohnung mit keine Türen und keine Putz an den Wänden???

    Soe meine Frage kann ich das alles so auf mir sitzen lassen, gibt es eine Möglichkeit aus dem Mietvertrag rauszukommen, gibt es eine möglichkeit Umzugskosten zu bekommen.
    Ich weiss einfach nicht was ich davon halten soll.

    Vielen Dank

    Dany

  • Hallo DanyRV,

    freue Dich, denn morgen, Montag, kannste einen möglichst auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.
    Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf, Stichworte: Einstweilige Verfügung, Hausfriedensbruch.

  • Vielen Dank für die Antwort. Leider kann ich mir keinen Anwalt leisten und ein Hausratversicherung habe ich auch nicht nur eine Haftpflichtversicherung.

    Die Vermieterin meint jetzt das ihre Versicherung die Ferienwohnung nicht übernimmt. Was sollen wir noch tun und der mieterschutz bund kann uns nicht mehr helfen, da der Fall schon eingetreten ist?

    lg Dany

  • 1. Hausfriedensbruch: Wie kommen die Handwerker ohne Ihr Wissen in Ihre Wohnung?
    Das kann hier niemand, außer Ihnen, wissen.

    2.Wenn die Wohnung absolut nicht mehr nutzbar wäre, können Sie schon fristlos kündigen. Eine vorübergehende Reparaturmaßnahme in einen Raum wird die rechtlichen Bedingungen hierzu nicht erfüllen.

    3. Eine Mietminderung während der eingeschränkten Nutzung der Wohnung ist aber allemal drin.
    Mit weniger Getöns und richtiger Vorgehensweise läßt sich manches regeln.
    Dazu ist das Forum ja letztendlich da.

  • Also Stand der Dinge:

    Die Sanierung ist nicht nur in einem Raum, es ist eine offene Küche und der Wasserschaden ist hinter der Toilette im Gästeklo gegenüberliegen vom dem Klo ist unser Schlafzimmer. Die Handwerker reißen die halbe Küche; das Gästeklo und den kompletten Boden raus. Also nicht mehr bewohnbar in dem Zeitraum (4-5 Wochen laut Vermieterin).

    Ich und mein Freund haben jetzt eine neue wohnung aber erst ab dem 01.08.2011. Die Handwerker kommen anscheinend nächste oder übernächste woche und wollen anfangen.

    Den neuen Mietvertrag haben wir noch nicht unterschrieben, weil der alte noch nicht aufgehoben worden ist.

    Jetzt meine Frage, wie sollen wir weiter vorgehen.

    Wir haben für Juli jetzt nur die Nebenkosten bezahlt, dass war mit der Vermieterin so abgemacht, weil sie meinte sie bekommt die Kaltmiete von der Versicherung erstattet.

    Würde mich über Antworten freuen.

    lg DanyRV

  • Danke für die Antwort.

    Also ich habe ein Formular aufgesetzt

    " Kündigung unseres Mietvertrages vom 02.06.2010 über die Dachgeschosswohnung ....., .....

    Sehr geehrte Frau ....,

    die unterzeichnenden Parteien erklären, dass das Mietverhältnis zwischen

    (Vermieterin) und Mieter

    über die Wohnung ...... (Dachgeschoss) zum 1. August 2011
    einvernehmlich beendet wird.

    Außerdem wurde besprochen, dass im Monat Juli nur die Nebenkosten in Höhe von 150 € anstatt den 550 € (Miete) überwiesen werden. "

    habe dieses Schreiben mit den Unterschriften von mir und meinem Freund am Freitag letzte Woche abgegeben. Bis Montag nichts gehört und dann mal nachgefragt. Sie meinte dann, dass sie es nicht unterschreibt, da wir noch mal über den Auszugstermin sprechen müssten, wenn sie zeit hat.
    Dann meinte Sie noch das die Handwerker in der Woche vom 11.Juli oder vom 18.Juli mit den Bauarbeiten anfangen würden. Weiter nichts.

    So wir haben eine Wohnung wo wir ab dem 06.August rein könnten, haben aber den neuen Mietvertrag noch nicht unterzeichnet, da des mit der jetztigen Wohnung noch in der Luft hängt.

    Meine Frage:

    Was sollen wir jetzt tun, Kündigen ohne unterschrift bzw. ohne Bestätigung der Vermieterin zum 06.August 2011 oder wie? Ausserordentlich ?

    Weiss einfach nicht mehr weiter? Bitte helft mir.

    lg DanyRV

  • Vorab: Ich meinte natürlich nicht den 1.8., sodern den 31.7. als letzten Miettag.
    Ich ändere das mal direkt ab:

    Beendigung des Mietvertrages vom 02.06.2010 über die Dachgeschosswohnung ....., .....

    Die unterzeichnenden Parteien erklären, dass das Mietverhältnis zwischen

    (Vermieterin) und Mieter

    über die o.a. Wohnung zum 31. Juli 2011 beendet wird.

    Außerdem wurde vereinbart, dass im Monat Juli 2011 nur die Nebenkosten in Höhe von 150 € anstatt den 550 € (Miete) überwiesen werden.

    >> Unterschriften von/vom VM und allen Mietern, Ort, Datum.

    "habe dieses Schreiben mit den Unterschriften von mir und meinem Freund am Freitag letzte Woche abgegeben. Bis Montag nichts gehört und dann mal nachgefragt. Sie meinte dann, dass sie es nicht unterschreibt, da wir noch mal über den Auszugstermin sprechen müssten, wenn sie zeit hat."
    Verzögerungstaktik...?

    "So wir haben eine Wohnung wo wir ab dem 06.August rein könnten, haben aber den neuen Mietvertrag noch nicht unterzeichnet, da des mit der jetztigen Wohnung noch in der Luft hängt."
    Dann könnt Ihr ja die Beendigung zum 6.8. vereinbaren.

    "Was sollen wir jetzt tun, Kündigen"
    NEIN, es dreht sich hier doch um einen Mietbeendigungsvertrag.

  • Danke für die Antwort,

    ich kann ja keinen Mietbeendigungsvertrag aufsetzen wenn sie sich weigert das wir erst zum 06.08.2011 ausziehen möchten und das dann nicht unterschreibt.

  • Danke für die Antwort,

    ich kann ja keinen Mietbeendigungsvertrag aufsetzen wenn sie sich weigert das wir erst zum 06.08.2011 ausziehen möchten und das dann nicht unterschreibt.


    Dann lass' doch das Datum offen.

  • Hallo Berny,

    also soll ich einfach eine Kündigung zum 06.08.2011 aufsetzen ohne das der Vermieter unterschreibt oder

    ein Beendigungsvertrag ohne Datum wo er unterschreibt.

    Wie soll ich das machen, bzw. wie soll ich das schreiben.
    Einfach so kündigen kann ich ja nicht, ist ja keine außerordentliche Kündigung, kein Grund mit den Türrahmen.

    Stehe da ein wenig auf dem Schlauch.

    berny hast du facebook, kann man darüber chatten?

    lg DanyRV

  • DanyRV:

    "soll ich einfach eine Kündigung zum 06.08.2011 aufsetzen"
    Du kannst jetzt ausschliesslich gesetzlich kündigen, und zwar zum 31.10.2011.

    "ein Beendigungsvertrag..."
    ist etwas gaaanz anderes: Da einigen sich beide Vertragsparteien auf ein (beliebiges) Datum zur Beendigung des Miet- oder eines sonstigen Vertragsverhältnisses.

    "Wie soll ich das machen, bzw. wie soll ich das schreiben."
    Habe ich doch vorgeschlagen.:confused:

    "Einfach so kündigen kann ich ja nicht,"
    Doch gesetzlich ja, w.o. beschrieben.

    "ist ja keine außerordentliche Kündigung, kein Grund mit den Türrahmen."
    That's right.

    "berny hast du facebook, kann man darüber chatten?"
    Neee... Für sowas habe ich als RentnerPensi keine Zeit und no bock.

  • wenn ich jetzt zum 31.10.2011 kündige und am 01.08.ausziehe muss ich noch 2 monate miete bezahlen, dass sehe ich nicht ein, ist doch richtig oder?=

  • Aber das wird sie ja nicht einsehen oder, weil die handwerker früher anfangen wie die 3 monate kündigungsfrist


    "Das" was? Diesen Satz mag verstehen wer will...
    Die Zitat-Funktion würde hier die Verständigung deutlich erleichtern.

  • Das?

    Damit meine ich die Kündigung von der Wohnung zum 06.08.2011. Die Kündigung wird die Vermieterin nicht annehmen, da die Handwerker nächste Woche anfangen wollen den Boden rauszureißen und dann ist die Wohnung nicht mehr bewohnbar, deshalb sagt die Vermieterin das wir schon nächste Woche ausziehen sollen.

  • Das?
    Damit meine ich die Kündigung von der Wohnung zum 06.08.2011. Die Kündigung wird die Vermieterin nicht annehmen, da die Handwerker nächste Woche anfangen wollen den Boden rauszureißen und dann ist die Wohnung nicht mehr bewohnbar, deshalb sagt die Vermieterin das wir schon nächste Woche ausziehen sollen.


    Die VM kann viel sagen.
    Habt Ihr denn zu diesem Wunschtermin bereits eine neue Wohnung?

  • Wir haben eine neue Wohnung Einzugsdatum der 06.08.2011 (aber noch nicht den Mietvertrag unterschrieben, weil ich kann ja nicht 2 Mietverträge haben (die Kosten kann ich nicht tragen).

    es geht jetzt darum das wir aus dem jetzigen rauskommen müssen und das am besten schriftlich besitzen. Jedoch weigert sich die Vermieterin etwas zu unterschreiben. WEil sie nicht weiss wann die Bauarbeiter anfangen wollen.

    Sitze in einer Zwickmühle.

  • Wir haben eine neue Wohnung Einzugsdatum der 06.08.2011 (aber noch nicht den Mietvertrag unterschrieben, weil ich kann ja nicht 2 Mietverträge haben (die Kosten kann ich nicht tragen).

    es geht jetzt darum das wir aus dem jetzigen rauskommen müssen und das am besten schriftlich besitzen. Jedoch weigert sich die Vermieterin etwas zu unterschreiben. WEil sie nicht weiss wann die Bauarbeiter anfangen wollen.

    Sitze in einer Zwickmühle.


    ... aus der Du auch solange nicht herauskommen wirst, bis eine rechtsgültige Vereinbarung geschlossen wird.
    Solange hat auch kein Dritter gegen Deinen Willen die Wohnung zu betreten.

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