Außerordentliche Kündigung bei Nichteinhaltung der Vereinbarung

  • Hallo,

    ein Mieter ist in eine Wohnung EG eingezogen, die Vermieter Mutzke ihm für wenige Wochen zur Verfügung gestellt hat, bis er in die eigentliche Wohnung OG einziehen sollte/wollte. Der Mietvertragsbeginn war offiziell der 01.10.2016. Dem Mietvertrag zugehörig gab' es eine Zusatzvereinbarung, auf der explizit 9 Arbeiten aufgelistet wurden, die der Vermieter sich verpflichtet hat bis Einzug durchzuführen (Renovierungs- und Instandssetzungsmaßnahmen).


    Der Mieter zog' dann am 01.10. mit Frau ein. Von den 9 Pflichten ist der Vermieter also nur 2 nachgekommen. Die Zusatzvereinbarung wurde also einseitig gebrochen.

    Der Mieter hat die Miete dennoch voll bezahlt für 10 und 11. Für Monat 12 noch nicht! (Kaution wurde ebenso wie mietvertraglich vereinbart bereits mit 2 Raten angezahlt.)


    Welche Möglichkeiten der Kündigung hat der Mieter? (ordentliche Kündigung kommt nicht in Betracht)

    Wie kann er diese effektiv durchsetzen?


    Haken: Die Zusatzvereinbarung lag' im Ordner der Mietvertragsunterlagen. Der Ordner lag' in der Wohnung. Als der Mieter auf Frühschicht war, verschwand die Zusatzvereinbarung. Sie wurde definitiv geklaut. Der Vermieter war nach dem 01.10. ständig in der Wohnung aufgetaucht und ist da rum gelaufen.


    Gruß
    KommFort


  • Welche Möglichkeiten der Kündigung hat der Mieter? (ordentliche Kündigung kommt nicht in Betracht)
    Wie kann er diese effektiv durchsetzen?


    Der Mieter hat nur die Möglichkeit der gesetzlichen Kündigung. Und die wäre zum 31.März 2017. Eine gesetzliche Kündigung muss man nicht effektiv durchsetzen, die läuft automatisch.

    Aber diesen Halbsatz (ordentliche Kündigung kommt nicht in Betracht) soll sich der Mieter von der Backe putzen.

  • Welche Möglichkeiten der Kündigung hat der Mieter? (ordentliche Kündigung kommt nicht in Betracht) Wie kann er diese effektiv durchsetzen?


    Latürnich kommt die Ordentliche (m.M. ausschliesslich) in Betracht; wie gesagt, zum 31.03.17.
    Ob sich M+VM auf einen Aufhebungsvertrag einigen, weiss ich ja nicht.

  • hä?...

    aber es sind doch schwerwiegende Gründe für eine außerordentliche Kündigung gegeben.

    Die Heizungen funktionieren nicht. Und zahlreiche Renovierungsarbeiten wurden nicht gemacht. Die Zusatzvereinbarung mit dem Vermieter war schriftlich festgelegt und wurde nicht eingehalten.

    Warum sollte der Mieter dann ordentlich kündigen? Dann müsste er ja noch 3 Monate Miete bezahlen. Warum sollte er 3 Monate Miete bezahlen für eine Wohnung, die quasi nicht bezugsfertig ist? Voller Staub und kalt...?!

    Was ist los mit euch?

    Würdet ihr bitte mal etwas ernsthafter antworten?


    Gruß
    KommFort


  • Was ist los mit euch? Würdet ihr bitte mal etwas ernsthafter antworten?


    Pass mal auf, wenn du der Meinung bist, dass wir hier spaßige Antworten geben, dann musst du den Anwalt deines Vertrauens beauftragen. Der wird dir dann im sonoren Ton einen kleinen Vortrag halten, der in der Quintessenz bedeutet, dass er dir bei entsprechender Beauftragung zu einer fristlosen Kündigung verhelfen könnte, wenn da nicht so viele Unwägbarkeiten wären (fehlende Vereinbarung über die zu leistenden Arbeiten, fehlende Aufforderung mit Fristsetzung zur Beseitigung der Mängel, etc.etc.).

    Was also hättest du davon, wenn wir dir versichern würden, dass du natürlich fristlos kündigen kannst und von der Mietzahlung befreit bist? Nichts, denn diese Versicherung kann Berny nicht geben und ich auch nicht, darum waren unsere Antworten ehrlich und ernshaft. Wenn dir aber unsere Antworten nicht zusagen, dann bleibt dir ja immer noch ein Anwalt für Mietrecht als Rettungsanker.

  • Ändert aber nichts daran, dass euer beider antworten in diesem inhaltlich fehlerhaft ohne ende sind, da die richtigen Antworten für schon wieder zuviel Text sind. Hier wären aber erstmal wesentliche Punkte zu klaeren.
    Wann war MV beginn, gab es einen Uebergabetermin mit Protokoll für die OG Wohnung?
    Wegen der fehlenden Seite wuerde ich den VM ganz ungeniert, um eine Kopie bitten, da ich meine leider verloren habe. :)

  • Warum liest du nicht ganz einfach den Eingangsbeitrag, dann musst du nicht die Naive vom Dienst spielen. Und klar, du glaubst dem TE das Märchen von der abhanden gekommenen mietvertraglichen Vereinbarung, ja klar, du glaubst ja immer , dass Mieter nie lügen.

  • Weil ich keine Glaskugel habe. Ich lese da, dass der Mieter die OG Geschoss Wohnung gemietet hat (?) und bis zu deren Fertigstellung die EG Wohnung bekam. Im EG ist er am 01.10. eingezogen. Mehr entnehme ich der Eröffnung nicht.

  • Der Mieter zog' dann am 01.10. mit Frau ein.


    Haken: Die Zusatzvereinbarung lag' im Ordner der Mietvertragsunterlagen. Der Ordner lag' in der Wohnung. Als der Mieter auf Frühschicht war, verschwand die Zusatzvereinbarung. Sie wurde definitiv geklaut. Der Vermieter war nach dem 01.10. ständig in der Wohnung aufgetaucht und ist da rum gelaufen.

    Aha....und hat bestimmt auch noch ein Verhältnis mit der Frau. Was ein Schwachsinn.......wie übrigens ALLE Deine stumpfsinnigen Beiträge!

  • Hallo,

    hier eine ernsthafte Antwort, du bist nicht in der Lage den Inhalt der Vereinbarung nachzuweisen, somit auch nicht in der Lage nachzuweisen, was mündlich besprochen wurde und überhaupt was besprochen wurde.

    Also kündige mit 3 monatiger Frist oder bleib in der Wohnung.

    Was mit uns los ist, wir amüsieren uns köstlich über so manchen Mieter.

    Gruß
    BHShuber

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