Hallo,
ein Mieter ist in eine Wohnung EG eingezogen, die Vermieter Mutzke ihm für wenige Wochen zur Verfügung gestellt hat, bis er in die eigentliche Wohnung OG einziehen sollte/wollte. Der Mietvertragsbeginn war offiziell der 01.10.2016. Dem Mietvertrag zugehörig gab' es eine Zusatzvereinbarung, auf der explizit 9 Arbeiten aufgelistet wurden, die der Vermieter sich verpflichtet hat bis Einzug durchzuführen (Renovierungs- und Instandssetzungsmaßnahmen).
Der Mieter zog' dann am 01.10. mit Frau ein. Von den 9 Pflichten ist der Vermieter also nur 2 nachgekommen. Die Zusatzvereinbarung wurde also einseitig gebrochen.
Der Mieter hat die Miete dennoch voll bezahlt für 10 und 11. Für Monat 12 noch nicht! (Kaution wurde ebenso wie mietvertraglich vereinbart bereits mit 2 Raten angezahlt.)
Welche Möglichkeiten der Kündigung hat der Mieter? (ordentliche Kündigung kommt nicht in Betracht)
Wie kann er diese effektiv durchsetzen?
Haken: Die Zusatzvereinbarung lag' im Ordner der Mietvertragsunterlagen. Der Ordner lag' in der Wohnung. Als der Mieter auf Frühschicht war, verschwand die Zusatzvereinbarung. Sie wurde definitiv geklaut. Der Vermieter war nach dem 01.10. ständig in der Wohnung aufgetaucht und ist da rum gelaufen.
Gruß
KommFort