Wartungsvertrag für Gastherme

  • Hallo und Guten Tag,
    Folgendes ist am laufen,
    Wir haben 2000 ein Haus gemietet,mit Gastherme(Wasser und Heizung).

    Der Vermieter hat Jahrelang keine Wartung durchgeführt,sondern bei Problemen den Installateur beauftragt zu reparieren.

    2014 war nun eine große Reparatur fällig,es wurde dann gleich eine Wartung für 2015 beauftragt und dann ausgeführt,Kosten wurden dann in den Nebenkosten veranschlagt,alles soweit OK.

    2015 im Herbst sagte der VM mir telefonisch ,das er einen Wartungsvertrag der Versicherung vorlegen muss und dieser mit der (seiner empfohlenen Firma) Firma Ne....n abgeschlossen werden muss.

    Ich habe da nicht weiter drauf reagiert,dann kam die Nebenkostenabrechnung im Januar 2016 und unten stand Ich erinnere nochmals daran den Wartungsvertrag mit Ne....n abzuschließen!

    Daraufhin habe Ich schriftlich mitgeteilt,das wir keinen Wartungsvertrag abschließen,er möchte dieses selbst erledigen.

    (Ich habe dieses verweigert,weil ich schon mal 450,00 für den Kammerjäger selbst zahlen musste,weil der VM nicht mit der Firma einverstanden war,obwohl Ich frei wählen konnte und nicht den erst besten nahm,wollte Ich kein Stress und habe das dann selbst bezahlt.das mach Ich nicht nochmal.)

    Es kam keine Reaktion.
    Jetzt kam wieder die Nebenkostenabr. und der VM will den Wartungsbericht für 2016.

    Wir haben keine Wartung beauftragt! Folglich kein Wartungsbericht.
    Er sagte nun das er keine Kosten für die Reparatur etc übernimmt,weil wir keinen Wartungsvertrag abgeschlossen haben.

    In unserem Mietvetrag,steht lediglich unter Betriebskosten was für Kosten wir übernehmen müssen,das übliche Reinigung Wartung durch Fachmann.

    Kein Wort von Wartungsvertrag,keine Vereinbarung das wir die Wartung beauftragen müssen.

    Ich sagte Ihm,das die Wartung dem Vermieter obliegt,Antwort,das wäre nicht richtig, er hat das an uns übergeben und uns gesagt und schriftlich mitgeteilt,das wir den Wartungsvertrag abschließen sollen.

    Sind wir nun dazu verpflichtet diesen Vertrag abzuschließen?
    Ich meine nicht,aber vielleicht weiß jemand mehr ?

    Die Kostenübernahme für die Wartung ist im Mietvertrag geregelt,aber mehr auch nicht.
    Es wurde keine Vereinbarung getroffen,nichts.

    Danke.

  • Hallo,
    danke für die Antwort.
    Die Kosten werden abgerechnet das ist alles OK,aber der VM verlangt einen Wartungsvertrag ,da er sonst die Reparaturkosten nicht zahlen will.
    Warum kann der VM das denn nicht selbst abschließen?

  • Hallo,
    danke für die Antwort.
    Die Kosten werden abgerechnet das ist alles OK,aber der VM verlangt einen Wartungsvertrag ,da er sonst die Reparaturkosten nicht zahlen will.
    Warum kann der VM das denn nicht selbst abschließen?

    Da hat der Vermieter sich ein Eigentor geschossen.

    Er kann zwar die Kosten der Wartung umlegen, aber nicht verlangen das der Mieter die Wartung selbst beauftragt oder gar einen Wartungsvertrag dazu abschließt.

    Mainschwimmers zitiertes Urteil hat damit nix zu tun.

    Das hier trifft es eher:

    Darüber hinaus sind sogenannte Vornahmeklauseln unzulässig. Dies sind Formularklauseln, welche die Mieter verpflichten, Reparaturen oder auch Wartungsarbeiten selbst auszuführen oder in Auftrag zu geben (BGH, Urteil vom 06.05.1992 - VIII ZR 129/91). Zur direkten Übernahme von Wartungsarbeiten können die Mieter/innen nicht verpflichtet werden.

    http://www.bmgev.de/mietrecht/tipp…hmeklausel.html

  • Es wurde nichts vereinbart.
    Die Wartung wurde ja auch aus Kostengründen(laut Vermieter) über 14 Jahre nicht durchgeführt.
    Und nur bei Bedarf repariert.
    Danke.


    Könnte strafbar sein, falls es ein gasbetriebenes Gerät ist...

  • Könnte strafbar sein, falls es ein gasbetriebenes Gerät ist...

    Nach welchem Paragrafen des StGB?

    Mir ist auch keine Vorschrift bekannt wonach Heizungsanlagen überhaupt gewartet werden müssen.

    Lediglich die Emissionsmessung ist vorgeschrieben.

  • Ich danke für Euer Interesse und Eure Antworten,vielleicht kann Ich zum Forum auch mal was beitragen.
    Sobald Ich wieder etwas in Sachen Therme etc von meinem Vermieter höre ,geb Ich Bescheid.

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