Hallo und Guten Tag,
Folgendes ist am laufen,
Wir haben 2000 ein Haus gemietet,mit Gastherme(Wasser und Heizung).
Der Vermieter hat Jahrelang keine Wartung durchgeführt,sondern bei Problemen den Installateur beauftragt zu reparieren.
2014 war nun eine große Reparatur fällig,es wurde dann gleich eine Wartung für 2015 beauftragt und dann ausgeführt,Kosten wurden dann in den Nebenkosten veranschlagt,alles soweit OK.
2015 im Herbst sagte der VM mir telefonisch ,das er einen Wartungsvertrag der Versicherung vorlegen muss und dieser mit der (seiner empfohlenen Firma) Firma Ne....n abgeschlossen werden muss.
Ich habe da nicht weiter drauf reagiert,dann kam die Nebenkostenabrechnung im Januar 2016 und unten stand Ich erinnere nochmals daran den Wartungsvertrag mit Ne....n abzuschließen!
Daraufhin habe Ich schriftlich mitgeteilt,das wir keinen Wartungsvertrag abschließen,er möchte dieses selbst erledigen.
(Ich habe dieses verweigert,weil ich schon mal 450,00 für den Kammerjäger selbst zahlen musste,weil der VM nicht mit der Firma einverstanden war,obwohl Ich frei wählen konnte und nicht den erst besten nahm,wollte Ich kein Stress und habe das dann selbst bezahlt.das mach Ich nicht nochmal.)
Es kam keine Reaktion.
Jetzt kam wieder die Nebenkostenabr. und der VM will den Wartungsbericht für 2016.
Wir haben keine Wartung beauftragt! Folglich kein Wartungsbericht.
Er sagte nun das er keine Kosten für die Reparatur etc übernimmt,weil wir keinen Wartungsvertrag abgeschlossen haben.
In unserem Mietvetrag,steht lediglich unter Betriebskosten was für Kosten wir übernehmen müssen,das übliche Reinigung Wartung durch Fachmann.
Kein Wort von Wartungsvertrag,keine Vereinbarung das wir die Wartung beauftragen müssen.
Ich sagte Ihm,das die Wartung dem Vermieter obliegt,Antwort,das wäre nicht richtig, er hat das an uns übergeben und uns gesagt und schriftlich mitgeteilt,das wir den Wartungsvertrag abschließen sollen.
Sind wir nun dazu verpflichtet diesen Vertrag abzuschließen?
Ich meine nicht,aber vielleicht weiß jemand mehr ?
Die Kostenübernahme für die Wartung ist im Mietvertrag geregelt,aber mehr auch nicht.
Es wurde keine Vereinbarung getroffen,nichts.
Danke.