Nebenkosten Abrechnung bei Auszug mitten im Jahr

  • Liebe Forum-Teilnehmer,

    Ich habe folgende Frage:

    Ich bin am 08.06.2015 aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen. Der Abrechnungszeitraum ist 01.01.-31.12.2015. Nun hat die vom Vermieter beauftragte Gesellschaft die Nebenkosten des ganzen Jahres durch die anwesenden Tage geteilt. ABER ein Großteil der angegeben Nebenkosten für die Außenanlage (6.000€) sind erst im Oktober 2015 entstanden, also nach meinem Auszug.

    Muss ich nur die wirklich angefallenen Nebenkosten bezahlen, die vom 01.01.-08.06.2015 angefallen sind oder darf der Vermieter mir tatsächlich noch Rechnung nach Auszug anrechnen?

  • Der Vermieter muß alle im Abrechnungszeitraum entstandenen Kosten der Abrechnung zu Grunde legen.

    Ob die Kosten nun vor Mietbeginn oder nach Mietende eines Mieters entstanden sind ist dabei völlig egal, der Mieter muß anteilig für seinen Nutzungszeitraum diese Kosten tragen.

    Stell dir vor es wäre anders rum und in deinem Nutzungszeitraum wären z. B. Winterdienstkosten in Höhe von 6.000 € entstanden.

  • Nein, ein großer Irrtum!
    Will das mal verdeutlichen:
    Sie ziehen am 1. Juli aus und im September wird wieder Brennstoff geliefert. Da brauchten Sie, nach Ihren Verständnis, diesen Brennstoff nicht mit bezahlen und hätten die Wärme umsonst bekommen.
    Anderszum müsste Ihr Nachmieter die ganzen Kosten fürs ganze Jahr bezahlen.
    Geht so nicht!
    Erklärung:
    Alle Kosten, welche innerhalb des Abrechnungsjahres(immer ein Jahr) anfallen werden als Basis für die Berechnung genommen. Verbraucher, welche nicht das gesamte Abrechnungsjahr gewohnt haben, werden nur anteilig berücksichtigt.

  • Vielen Dank für eure Antworten. Dann werde ich nur den Inhalt der Rechnung anfechten, denn es handelt sich dabei um eine Bepflanzung der Außenanlage bei einem Neubau. Ich habe gelesen, dass dies nicht auf die Mieter umzulegen ist.

  • Vielen Dank für eure Antworten. Dann werde ich nur den Inhalt der Rechnung anfechten, denn es handelt sich dabei um eine Bepflanzung der Außenanlage bei einem Neubau. Ich habe gelesen, dass dies nicht auf die Mieter umzulegen ist.

    Irrtum

    § 2 Betriebskostenverordnung

    10. die Kosten der Gartenpflege,

    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

  • Da ich auch ein paar fragen zu dem Thema habe schreibe ich das mal hier rein und eröffne nicht extra einen eigenen Thread.


    Wir sind im August 2015 aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Nun ist es ja so das unser alter Vermieter bis zum 31.12.16 Zeit hatte die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Allerdings haben wir noch keine bekommen.
    Habe im Internet gelesen das Forderungen seitens des alten Vermieters nichtig wären wenn wir jetzt noch eine bekommen da die Abrechnung zu spät wäre. Guthaben müsste er allerdings zahlen.
    Wie verhält es sich denn mit dem Umstand wenn ich den alten Vermieter auf die Nebenkostenabrechnung anspreche. Oder müssten wir dann eventuelle Forderungen bezahlen da wir ja auf die Abrechnung bestehen.
    Was mich noch interessiert ist ob der alter Vermieter Handwerkerkosten für Reperaturen, die er nach Schlüsselübergabe und Kautionsauszahlung getätigt hat in der Nebenkostenabrechnung auflisten darf.
    Vielen dank für eure antworten.

  • Hallo Michael K,

    "Wir sind im August 2015 aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Nun ist es ja so das unser alter Vermieter bis zum 31.12.16 Zeit hatte die Nebenkostenabrechnung zu erstellen."
    - Richtig, falls der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr war und er aufgrund höherer Gewalt nicht gehindert war.

    "Allerdings haben wir noch keine bekommen."
    - Schlecht für ihn...

    "Habe im Internet gelesen das Forderungen seitens des alten Vermieters nichtig wären wenn wir jetzt noch eine bekommen da die Abrechnung zu spät wäre. Guthaben müsste er allerdings zahlen."
    - So isses.

    "Wie verhält es sich denn mit dem Umstand wenn ich den alten Vermieter auf die Nebenkostenabrechnung anspreche. Oder müssten wir dann eventuelle Forderungen bezahlen da wir ja auf die Abrechnung bestehen."
    - Nein, Ihr seid m.E. "'raus".

    "Was mich noch interessiert ist ob der alter Vermieter Handwerkerkosten für Reperaturen, die er nach Schlüsselübergabe und Kautionsauszahlung getätigt hat in der Nebenkostenabrechnung auflisten darf."
    - Nein.

  • Hallo Michael K,

    "Wir sind im August 2015 aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Nun ist es ja so das unser alter Vermieter bis zum 31.12.16 Zeit hatte die Nebenkostenabrechnung zu erstellen."
    - Richtig, falls der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr war und er aufgrund höherer Gewalt

    Was zählt in dem Fall denn zu höherer Gewalt? Unsere neue Adresse müsste er kennen. Er war damals hier und hat uns die Kaution (allerdings ohne Zinsen denn laut seiner aussage wären das nicht viel bei 1000€ und 3 jahren) in bar zurückgegeben.


    Wie ist denn der Abrechnungszeitraum?

    Ich meine der war immer ein Kalenderjahr. In den vorrangegangen Jahren haben wir die Abrechnung immer am Anfang des Jahres

  • Irrtum

    § 2 Betriebskostenverordnung

    10. die Kosten der Gartenpflege,

    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

    Wo wir gerade dabei sind, kann man das auch richtig stellen. Eine Erneuerung ist umlagefähig, eine Neuanlage ist aber nicht umlagefähig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!