Liebe Forum-Teilnehmer,
Ich habe folgende Frage:
Ich bin am 08.06.2015 aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen. Der Abrechnungszeitraum ist 01.01.-31.12.2015. Nun hat die vom Vermieter beauftragte Gesellschaft die Nebenkosten des ganzen Jahres durch die anwesenden Tage geteilt. ABER ein Großteil der angegeben Nebenkosten für die Außenanlage (6.000€) sind erst im Oktober 2015 entstanden, also nach meinem Auszug.
Muss ich nur die wirklich angefallenen Nebenkosten bezahlen, die vom 01.01.-08.06.2015 angefallen sind oder darf der Vermieter mir tatsächlich noch Rechnung nach Auszug anrechnen?