Nachzahlung für Zeitraum vor Mietbeginn

  • Hallo Community!

    Ich habe zusammen mit meiner Freundin im Mai diesen Jahres eine Mietwohnung renoviert, die seit dem 01.01.2011 leer stand. Unser Mietvertrag läuft seit dem 01.06.2011. Der Vermieter ist uns mit der Möglichkeit zur Renovierung vor Mietbeginn entgegen gekommen und wir haben auch schon für den ganzen Monat Mai die Stromkosten übernommen.
    Jetzt fordert der Vermieter eine Nachzahlung der Heizungskosten für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.05.2011.

    Da im Monat Mai nachweislich nicht geheizt wurde und wir vorher nicht in der Wohnung renovieren konnten, fühlen wir uns im Recht, wenn wir dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen. Sehen wir das richtig?

    Besten Gruß
    Tetra

  • Eigentlich ab Mietbeginn. Aber wenn der Vermieter Ihnen die Wohnung schon vorher zur Verfügung stellte, würde ich aus Kulanzgründen für diesen Monat noch die Betriebskosten übernehmen.

  • Vielen Dank für Ihre Antworten!
    Ok, über eine Übernahme der Betriebskosten ab Nutzungsbeginn könnte man sich ja evtl. noch unterhalten.
    Aber wir sind uns doch alle einig, dass ich für Heizungskosten von Januar bis Mai nicht aufkommen muss, richtig?

  • Vielen Dank für Ihre Antworten!
    Ok, über eine Übernahme der Betriebskosten ab Nutzungsbeginn könnte man sich ja evtl. noch unterhalten.
    Aber wir sind uns doch alle einig, dass ich für Heizungskosten von Januar bis Mai nicht aufkommen muss, richtig?

    Klare Aussagen können das Leben soooviel leichter machen...
    Satz 1 schliesst eigentlich Satz 2 bereits aus, denn HK sind ein Teil der BK. Und "bis Mai" bedeutet incl. Mai.
    Da Du die Mietsache jedoch "ab Mai" nutzt, müsstest Du m.E. (alle) BK ab dem 1. Mai zahlen.

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