Hilfe bei Auszug des Untermieters !!

  • Hallo! Meine Mitbewohnerin und ich, sind Hauptmieter in unserer Wohnung. Wir hatten nun 1.5 Jahre eine Untermieterin, die sich nun entschieden hat auszuziehen! Wir haben einen Echtholzparkett und auf ihrem Boden sind 4 Flecken entstanden, die als Beschädigung zählen. Da unsere neue Mieterin dringend in die Wohnung musste, wohnt sie seit heute hier aber wir sind Immernoch im Streit mit unserer alten Untermieterin, da sie für den Schaden nicht aufkommen will. Momentan haben wir noch ihre Kaution und wir haben auch bereits einen Kostenvoranschlag bekommen, unsere ehemalige Untermieterin droht uns nun mit dem Anwalt, da sie meint, dass wir ihr die Kaution hätten längst überweisen müssen. Unsere Vermieterin meinte aber, dass wir die auf jeden Fall behalten sollen, bis das geklärt ist, da das unsere Absicherung ist. Wir wissen nicht wie wir uns verhalten sollen und was wir machen sollen. Da ihr Vater Anwalt ist , droht sie uns und wirft mit Anschuldigungen um sich, bei denen wir nicht wissen ob die rechtens sind. Sie geht jetzt schon an unsere neue Untermieterin und meint sie will sofort das Geld von ihr haben! dürfen wir denn die Kaution erstmal einbehalten , so lange wie das nicht geklärt ist? Und muss sie für den Schaden haften oder nicht? Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte! Herzliche Grüße

  • "Wir haben einen Echtholzparkett und auf ihrem Boden sind 4 Flecken entstanden, die als Beschädigung zählen."
    Habt ihr das beim Auszug in einem Übergabeprotokoll festgehalten ?

    "Momentan haben wir noch ihre Kaution und wir haben auch bereits einen Kostenvoranschlag bekommen, unsere ehemalige Untermieterin droht uns nun mit dem Anwalt, da sie meint, dass wir ihr die Kaution hätten längst überweisen müssen."
    Soweit ich weiß, dürft ihr die Kaution 6 Monate lang einbehalten (nach Übergabe der Wohnung) um evtl. enstandene Schäden zu beseitigen.

    "Da ihr Vater Anwalt ist , droht sie uns und wirft mit Anschuldigungen um sich, bei denen wir nicht wissen ob die rechtens sind. Sie geht jetzt schon an unsere neue Untermieterin und meint sie will sofort das Geld von ihr haben! dürfen wir denn die Kaution erstmal einbehalten , so lange wie das nicht geklärt ist? Und muss sie für den Schaden haften oder nicht?"
    Meiner Meinung nach ist das nur ne Einschüchterungstaktik. Wenn sie den Schaden verursacht hat, muß sie dafür haften.
    Was hat die neue Untermieterin mit den, offensichtlich von ihr verursachten Schaden am Parkett zu tun ? Will die Ex-Untermieterin die neue Untermieterin vergraulen?
    Angenommen ich wäre jetzt euer neuer Untermieter, ich würde es als Nötigung empfinden, das ehemalige Untermieterin mich mit ihren Problemen belästigt.

    Einmal editiert, zuletzt von timo_81 (12. Dezember 2015 um 11:50)

  • "Wir haben einen Echtholzparkett und auf ihrem Boden sind 4 Flecken entstanden, die als Beschädigung zählen."
    Habt ihr das beim Auszug in einem Übergabeprotokoll festgehalten
    Meiner Meinung nach ist das nur ne Einschüchterungstaktik. Wenn sie den Schaden verursacht hat, muß sie dafür haften.
    Was hat die neue Untermieterin mit den, offensichtlich von ihr verursachten Schaden am Parkett zu tun ? Will die Ex-Untermieterin die neue Untermieterin vergraulen?
    Angenommen ich wäre jetzt euer neuer Untermieter, ich würde es als Nötigung empfinden, das ehemalige Untermieterin mich mit ihren Problemen belästigt.

    Danke für die Antwort! Unsere Vermieterin hat bevor unser Untermieterin eingezogen ist ein übergabeprotokoll mit der vorherigen Mieterin gemacht, da steht drinnen dass alles super ist und dass keine Beschädigungen am Boden sind. Reicht das aus?

    Ja , ich habe ihr bereits gesagt, dass sie unsere neue Mieterin da raus halten soll, sie ist aber der Meinung dass sie von ihr die Kaution zu bekommen hat! Was meiner Meinung nach ja eine Sache zwischen ihr und uns ist, da wir Ihre Vermieter sind. Sie ist der Meinung sie hat diese Flecken nicht verursacht, deshalb will sie dafür nicht aufkommen.

  • "Danke für die Antwort! Unsere Vermieterin hat bevor unser Untermieterin eingezogen ist ein übergabeprotokoll mit der vorherigen Mieterin gemacht, da steht drinnen dass alles super ist und dass keine Beschädigungen am Boden sind. Reicht das aus?"

    Weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ihr müsst beweisen können, das nicht ihr den Schaden verursacht habt.
    Habt ihr eine Wohnungsübergabe gemacht und evtl. vorhandene Schäden schriftlich festgehalten ?

    "Ja , ich habe ihr bereits gesagt, dass sie unsere neue Mieterin da raus halten soll, sie ist aber der Meinung dass sie von ihr die Kaution zu bekommen hat! Was meiner Meinung nach ja eine Sache zwischen ihr und uns ist, da wir Ihre Vermieter sind. Sie ist der Meinung sie hat diese Flecken nicht verursacht, deshalb will sie dafür nicht aufkommen."

    Von der neuen Mieterin hat sie gar nichts zu fordern.

    Die Kaution solltet ihr, meiner Meinung nach auf jeden Fall weiter einbehalten und euch am besten bei einem Fachanwalt beraten lassen.

  • "Danke für die Antwort! Unsere Vermieterin hat bevor unser Untermieterin eingezogen ist ein übergabeprotokoll mit der vorherigen Mieterin gemacht, da steht drinnen dass alles super ist und dass keine Beschädigungen am Boden sind. Reicht das aus?"

    Weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ihr müsst beweisen können, das nicht ihr den Schaden verursacht habt.
    Habt ihr eine Wohnungsübergabe gemacht und evtl. vorhandene Schäden schriftlich festgehalten ?

    "Ja , ich habe ihr bereits gesagt, dass sie unsere neue Mieterin da raus halten soll, sie ist aber der Meinung dass sie von ihr die Kaution zu bekommen hat! Was meiner Meinung nach ja eine Sache zwischen ihr und uns ist, da wir Ihre Vermieter sind. Sie ist der Meinung sie hat diese Flecken nicht verursacht, deshalb will sie dafür nicht aufkommen."

    Von der neuen Mieterin hat sie gar nichts zu fordern.

    Die Kaution solltet ihr, meiner Meinung nach auf jeden Fall weiter einbehalten und euch am besten bei einem Fachanwalt beraten lassen.


    Bevor sie eingezogen ist, hat unserer Vermieterin eine zimmerübernahme gemacht mit schriftlichen Protokoll und hat da aufgelistet, dass keine Beschädigungen vorhanden sind. Würde so etwas reichen ?

  • Hallo,

    wenn ihr belegen könnt, dass die Schäden während der Mietzeit durch eure Ex-Untermieterin entstanden sind (und das könnt ihr scheinbar) dann ist die Ex-U. haftbar.

    Ihr müsst den Schaden allerdings offiziell bei ihr melden und unter Fristsetzung ihr die Möglichkeit geben ihn zu beheben. Wenn sie das nicht macht, dann könnt ihr den Schaden beheben lassen und die Kosten von der Kaution abziehen.

    Wenn ihr den Schaden nicht direkt beheben lasst, wird es kompliziert, da ihr in diesem Fall die Schadenhöhe irgendwie beziffern müsst. Und das ist sicher nicht ganz so einfach.

    Von dem Anwaltsvater würde ich mich nicht einschüchtern lassen.

    Gruß
    H H

  • Hallo! Meine Mitbewohnerin und ich, sind Hauptmieter in unserer Wohnung. Wir hatten nun 1.5 Jahre eine Untermieterin, die sich nun entschieden hat auszuziehen! Wir haben einen Echtholzparkett und auf ihrem Boden sind 4 Flecken entstanden, die als Beschädigung zählen. Da unsere neue Mieterin dringend in die Wohnung musste, wohnt sie seit heute hier aber wir sind Immernoch im Streit mit unserer alten Untermieterin, da sie für den Schaden nicht aufkommen will. Momentan haben wir noch ihre Kaution und wir haben auch bereits einen Kostenvoranschlag bekommen, unsere ehemalige Untermieterin droht uns nun mit dem Anwalt, da sie meint, dass wir ihr die Kaution hätten längst überweisen müssen. Unsere Vermieterin meinte aber, dass wir die auf jeden Fall behalten sollen, bis das geklärt ist, da das unsere Absicherung ist. Wir wissen nicht wie wir uns verhalten sollen und was wir machen sollen. Da ihr Vater Anwalt ist , droht sie uns und wirft mit Anschuldigungen um sich, bei denen wir nicht wissen ob die rechtens sind. Sie geht jetzt schon an unsere neue Untermieterin und meint sie will sofort das Geld von ihr haben! dürfen wir denn die Kaution erstmal einbehalten , so lange wie das nicht geklärt ist? Und muss sie für den Schaden haften oder nicht? Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte! Herzliche Grüße

    Hallo,

    bitte mal das hier sehr aufmerksam durchlesen, es geht um Fristen bei Schadenersatz und Fristsetzungen die ihr nicht versäumen solltet: http://kanzlei-lachenmann.de/schadensersatz…auszug-mieters/

    http://www.welt.de/finanzen/artic…ach-Auszug.html

    Wenn ihr nicht eine Frist gesetzt habt und auch keine Klage eingereicht, dann verjährt der Anspruch nach 6 Monaten, hierauf spielt gerade der Anwaltsvater, jede Wette!

    Also los, entweder selber oder mit Anwalt, ansonsten bleibt ihr auf dem Schaden sitzen!

    Gruß

    BHShuber

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