Renovierung bei ungeeigneten Baustoffen

  • Hallo,

    zu folgendem Fall würde mich eure Einschätzung interessieren:

    "

    Die Decke im Bad von Mieter A besteht aus Gipskartonplatten (Dachschräge).
    Im Verlauf der Zeit (und durch Einwirkung der Feuchtigkeit) ist an einigen Stellen die Gipsbeschichtung der Gipskartonplatten weggebröckelt.
    Nach dem der Vermieter B vom Zustand der Decke Kenntnis erlangt hat, hat B den A darüber informiert, dass A bei Auszug des A anteilig die Kosten für die Instandsetzung der Decke übernehmen muss.

    "

    Was mich nun interessieren würde:

    Ist Gipskarton (rechtlich gesehen) ein geeigneter Baustoff in Bädern?
    Ist der Mieter verpflichtet die Kosten zu übernehmen (oder liegt dies in der Verantwortung des Vermieters, da der gewählte Baustoff nicht dem bestimmten Zweck entspricht)?

    Ich freue mich auf eure Antworten.

    Viele Grüße

    Daniel

  • Ich bin ja nicht so oft auf Vermieterseite, aber Rigipsplatten sind auch in Baedern ein üblicher Baustoff. Solange hier nicht der seltene Fall vorliegt und im Bad die Variante verbaut wurde, die nicht für Feuchtraeume ist, wird der Schaden mit hoher Wahrscheinlichkeit durch das Lueftubgsverhalten des Mieters A verursacht worden sein.

    Mir fällt wenig bis gar nix ein, was A tun kann, ausser zahlen.
    lediglich Zeit wäre eine Option, wie alt ist das Bad?

  • Hallo Daniel,

    vorab: Es dreht sich hier nicht um A, B, usw., sondern um Mieter und Vermieter.
    Nach § 535 BGB ist der VM verpflichtet, die Mietsache (auf seine Kosten) i.O. zu halten. Die weissen Gipskartonplatten sind für Feuchträume völlig ungeeignet, Hier sind grüne (inprägnierte) Platten zu verbauen. Sollte dies nicht der Fall sein, trägt der VM das Risiko.

  • Vielen Dank für eure Antworten Akkarin und Berny.

    Akkarin: Das Haus wurde irgendwann in den siebziger Jahren gebaut und das Bad (inklusive Decke) sieht so aus, als sei es seit dem nicht renoviert worden.

  • Steht denn der Auszug aktuell an? M. E. Solltest du dir einen Hygromether mit Datenlogger Funktion besorgen in die Bad aufstellen. Für die endgültige Diskussion wirst du professionelle Hilfe brauchen. Insbesondere wird die Frage zu klären sein, ob das nach über 40 Jahren normale Abnutzung ist. Dann wäre das allein VM Ding. Die gesammelten klimadaten können dich unterstützen, sofern sie nicht falsches Lueftungsverhalten beweisen. Aber dann muss du sie ja nicht verwenden.

  • Zitat

    Ist Gipskarton (rechtlich gesehen) ein geeigneter Baustoff in Bädern?

    Absolut! Letztendlich wird eine Rigipsplatte auch verputzt, bzw. grundiert, so dass auch in Feuchträumen wenig passieren kann.

    Zitat

    Ist der Mieter verpflichtet die Kosten zu übernehmen

    Solange der Schaden nicht fahrlässig oder vorsätzlich durch den Mieter entstanden ist, muss er auch nichts instand setzen.
    Das ist Aufgabe des Vermieters. Hier der Verweis auf § 535 BGB.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • ...
    Die weissen Gipskartonplatten sind für Feuchträume völlig ungeeignet,
    ....

    Zum Glück haben wir einen Sachverständigen im Forum, der ohne die Situation vor Ort zu kennen, genau weiß, dass Pfusch am Bau vorliegt. Drucke den Post von Berny aus und zeigt das dem Vermieter. Dann wird der sofort einsehen, dass es seine Schuld ist.

    Bitte schreib kurz, was er gesagt hat - und wie lange er lachen musste.

    Nun zur Sache:
    Wenn die Gipskartonplatten wirklich seit 40 Jahren eingebaut sind und so lange gehalten haben, würde ich bezweifeln, dass eine Nichteignung vorliegt. Ich würde mir vielmehr Gedanken machen, warum die Gipsplatten gerade bei dir den Geist aufgegeben haben.

    Wenn du normal gelüftet hast, dann würde ich nicht davon ausgehen, dass es an dir liegt, sondern eine andere Ursache vorliegt. Möglicherweise kommt die Feuchtigkeit von hinten durch ein Dachleckage. Dann bist du natürlich nicht dafür verantwortlich.

    Gruß
    H H

  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Zur Bausubstanz:

    Es wurden normale Gipskartonplatten verwendet (nicht die feuchtigkeitsbeständigen (grün)).
    Die Platten wurden einfach mit Gips verputzt ohne Imprägnierung (auch direkt über der Dusche, die unter der Dachschräge steht; bereits einige Tage nach Einzug hat sich der Gips an dieser Stelle abgelöst, nachdem er ein paarmal nass geworden ist).
    An den Schnittkanten der Platten wurde auf den Einsatz eines Abdichtbandes verzichtet (der Putz beginnt vor allem an den Schnittkanten zu bröckeln).

    Zu meinem Verhalten:

    Ich dusche grundsätzlich bei weit geöffnetem Dachfenster und lasse auch noch nach dem Duschen das Fenster geöffnet bis sich der Dampf verzogen hat.

    Liegt das Problem unter den geschilderten Gesichtspunkten an der Bausubstanz oder liegt ein Fehlverhalten meinerseits vor?


  • Hoffentlich liest dieses der mehrmalskluge Hamburger ebenfalls.


  • Zu meinem Verhalten:

    Ich dusche grundsätzlich bei weit geöffnetem Dachfenster und lasse auch noch nach dem Duschen das Fenster geöffnet bis sich der Dampf verzogen hat.


    Schon klar. Bis gerade eben klang die Story glaubhaft. Aber ehrlich gesagt brauchst du niemandem die Taschen vollhauen. Wenn die Bausubstanz so ist wie du schreibst, ist das auch gar nicht nötig. Skeptisch macht mich nur etwas, das das angeblich seit den 70er Jahren so gewesen sein soll?

  • Zitat

    Hm, was sagt der Vermieter denn, wann das gemacht wurde? Die 'weißen' Platten haetten niemals 40 Jahre im Bad gehalten.

    Zitat

    Skeptisch macht mich nur etwas, das das angeblich seit den 70er Jahren so gewesen sein soll?

    Wie gesagt, es sieht so aus als sei das der Originalzustand und vom Vermieter habe ich auch keine anders lautenden Informationen gehört.
    Die Wohnung wurde wohl meistens als Zweitwohnung genutzt bzw. wurde die Dusche selten bzw. garnicht von den Mietern genutzt; wobei bei meinem Einzug über der Dusche und an der Schnittkante bereits leichte Ablösungserscheinungen des Gipses erkennbar waren.