Hallo,
zu folgendem Fall würde mich eure Einschätzung interessieren:
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Die Decke im Bad von Mieter A besteht aus Gipskartonplatten (Dachschräge).
Im Verlauf der Zeit (und durch Einwirkung der Feuchtigkeit) ist an einigen Stellen die Gipsbeschichtung der Gipskartonplatten weggebröckelt.
Nach dem der Vermieter B vom Zustand der Decke Kenntnis erlangt hat, hat B den A darüber informiert, dass A bei Auszug des A anteilig die Kosten für die Instandsetzung der Decke übernehmen muss.
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Was mich nun interessieren würde:
Ist Gipskarton (rechtlich gesehen) ein geeigneter Baustoff in Bädern?
Ist der Mieter verpflichtet die Kosten zu übernehmen (oder liegt dies in der Verantwortung des Vermieters, da der gewählte Baustoff nicht dem bestimmten Zweck entspricht)?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Viele Grüße
Daniel