Modernisierung des Bades! Ist das so rechtens?

  • Hallo,

    wir wohnen seit mehr als 10 Jahren in einem Mehrfamilienhaus zur Miete.

    Das Bad in unserer Wohnung ist knappe 50 Jahre alt (die Badausstattung ist ähnlich alt und versprüht den Charme der 60iger Jahre, also alte Badewanne, altes Klo, alter Spülkasten, 60iger Jahre Fliesen usw.) und unser Vermieter möchte gerne das ganze Bad sanieren / modernisieren. Es soll laut unserem Vermieter eine gründliche allumfassende Sanierung werden, also sämtliche alten Sanitärobjekte raus, anstelle von Badewanne nur noch eine Dusche, der Spülkasten fürs WC soll in der Wand verschwinden, sämtliche Fliesen sollen ersetzt werden, natürlich auch Einbau neuer Armaturen... wie gesagt: alles!

    Vor ca. 6 Wochen (zweite Julihälfte) war der Vermieter mit fünf verschiedenen Handwerksfirmen bei uns in der Wohnung zur Visite, Ausmessung und Angebotseinholung.

    Von Seiten des Vermieters hieß es dann, er würde sich melden, falls es mit den Handwerksfirmen (Angebote, Preise) klappt und er sich mit einer von denen einig wird. Außerdem erwähnte er beiläufig, dass die Modernisierung dann zeitlich wohl in den September oder Oktober fallen würde. Alles mündliche Aussagen im Hausflur.

    Danach war wieder 6 Wochen Funkstille…

    Jetzt heute der Anruf, mit der Ankündigung der Modernisierung, die in knapp 3 Wochen starten soll und ca. 2 Wochen dauern soll.

    Ist das so rechtens? Ist es nicht so, dass der Vermieter drei Monate vorher schriftlich ankündigen muss wann er die Modernisierungsarbeiten genau vorhat (zumindest bei solchen großen Modernisierungsangelegenheiten)!? Wir fühlen uns etwas überrumpelt, weil eine Ankündigung des Modernisierungstermins drei Wochen im Voraus arg kurzfristig ist. Wir haben ja auch unsere eigenen terminlichen Verpflichtungen & Pläne (Job, Schule, Urlaub etc.). Eigentlich wollten wir in einer der betroffenen Wochen unsere Familie in Österreich für ein paar Tage besuchen. Und arbeiten und zur Schule müssen wir ja auch. Wie soll denn das funktionieren? Früher gemachte mündliche Aussagen a la „wahrscheinlich im September oder Oktober“ sind mir nicht spezifisch genug. Wir können uns ja nicht die gesamten zwei Monate freihalten. Wir brauchen doch auch Planungssicherheit.

    Und wie ist das während der Sanierung? Wir müssen ja auch auf Klo und uns duschen. Wir können ja nicht vom Balkon defäkieren / urinieren und uns im nächsten See / Fluss waschen. Haben wir rein rechtlich ein wenig Mitspracherecht bei der terminlichen Gestaltung? Ist eine Wohnung ohne sanitäre Anlagen überhaupt bewohnbar? Wo gehen wir die Zeit über Duschen? Was ist zumutbar? Was sagt die Erfahrung? Was sagt das Recht?

    Bin für jeden konstruktiven Tipp dankbar.

    Vielen Dank,
    ThomasGerl

    Wobei mir nicht ganz klar ist, warum der Vermieter jetzt mit Gewalt das Bad renovieren will, vor allem da wir in etwa einem Jahr ausziehen. Wäre es für den Vermieter nicht sinnvoller das Bad zeitlich zwischen unserem Auszug und dem Einzug nachfolgender Mieter zu modernisieren? Vor allem da wir dem Vermieter gesagt hatten, dass uns das alte Bad nicht stört.

  • Hallo,

    ich verstehe das nicht ganz.

    Der Vermieter war vor 6 Wochen mit Handwerkern bei dir und hat dir erklärt was gemacht werden soll. Dazu der Zeitraum September/Oktober. Jetzt erfährst du dass es Anfang Oktober los gehen soll und tust so, als ob er dich damit überfällt.

    Sicher hat er dich nicht schriftlich informiert, aber du wusstest doch Bescheid. Und warum dich die jetzige Planung davon abhält deine Familie in Ö. zu besuchen, erschließt sich mir auch nicht.

    Da du nicht schriftlich informiert wurdest, hast du jetzt aber einige Möglichkeiten.
    -Widersprich der Ankündigung aus formalen Gründen
    -Mach nichts und lass die Handwerker nicht rein
    -Widersprich wegen persönlicher Härte (wenn ihr sowieso bald auszieht)

    Vor allem, frag den Vermieter, wie er sich die Toilettensituation während der Bauphase vorstellt. Er wird sicher eine Lösung haben, ist ja nicht das erste Bad, das saniert wird. Dann kannst du ihm auch gleich die Frage stellen, warum er jetzt mit Gewalt das Bad sanieren will. Dein Vermieter kann das erfahrungsgemäß eher beantworten, als ein Internetforum.

    Gruß

    H H

  • Wurde hier überhaupt eine Mieterhöhung im Sinne des § 559 BGB angekündigt? Wenn nicht, entfällt hier meiner Meinung nach auch die Ankündigungsfrist von 3 Monaten, da es sich nicht um eine Modernisierungsmaßnahme im mietrechtlichen Sinne handelt.

    Ansonsten macht es halt Sinn, die Frage den Vermieter zu stellen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.