Umlage Grundsteuer,Sach- und Haftpflichtversicherungen

  • Darf der Vermieter,die gesamten Kosten der Gebäudeversicherung auf die Mieter umlegen,auch wenn er einen Teil davon gewerblich verpachtet hat?


    Ebenfalls ohne Gruss: Ja, das darf er, jedoch wäre vorab eine Kostentrennung Gewerbe/Wohnraum durchzuführen.

  • ... ah- ich hab da eine Idee- weil jemand fragte :" gibt es dafür einen eigenen Grundsteuer-Beleg?

    das könnte sein! - es gibt 3 Wohnungen: sie haben eine zusammen,

    - die , in der sie hauptsächlich wohnen: gehört der FRau des Vermieterpaares

    ... und in der wir wohnen, gehört ihnen zusammen. sie haben sich das irgendwie Steuer optimiert aufgeteilt- er ist ja Steuerberater.

    Gruß

    Steuerschuetzer

  • Und damit sind 90% deiner Beiträge zur selben Kategorie zugehörig, weil du regelmäßig zu bereits abgehandelten Beiträgen deinen Bananenbrei zugeben musst.

    Banane war wieder nicht in der Lage das Beitrags-Memory von dem Mieter-, dann Steuerschuetzer in, in verschiedenen threads zu erkennen.

    Mit fällt dazu nur noch eines ein: "Also ich wollte sagen, dass etwa zu dieser Zeit die Verwirrung durch die ähm … und die Verwirrung wird all jene verwirren, die nicht wissen; niemand wird wirklich genau wissen, wo diese kleinen Dinge zu finden sind, die verknüpft sind mit einer Art von Handarbeitszeug, das durch die Verknüpfung verknüpft ist; und zu der Zeit soll ein Freund seines Freundes Hammer verlieren und die Jungen sollen nicht wissen, wo die Dinge die jene Väter erst um 8 Uhr am vorhergehenden Abend dorthin gelegt hatten, kurz vor Glockenschlag"

  • Hallo zusammen,

    nur zur Ergänzung und Klärung: für die Wohnung in dem 3 Wohungs Haus gibt es tatsächlich einen eigenen GRundsteuerbescheid über 169,-€, so ist der Betrag in der Spalte: Gesamtkosten und in der Spalte: Ihre Kosten mit je 169,- € plausibel...

    Gruß Mieterschützer, nicht Steuerschützer

  • für die Wohnung in dem 3 Wohungs Haus gibt es tatsächlich einen eigenen GRundsteuerbescheid über 169,-€

    Das ist doch wohl logisch, wenn die einzelnen Wohnungen unterschiedliche Eigentümer haben, quasi eine WEG. Dann erstellt die Gemeinde für jede der Wohnungen einen eigenen Grundsteuerbescheid.