Hallo,
ich wohne seit ca. einem halben Jahr in einer 1 Zimmer Wohnung und habe einen unbefristeten Mietvertrag.
Nun möchte ich meine Wohnung jedoch Kündigen und habe diese gegen Ende Juni mit der Post an meinen Vermieter geschickt. Genannt habe ich eine Kündigung zum 30.09.2017
Nun habe ich eine Kündigungsbestätigung meines Vermieters zum 31.10.2017 erhalten. In dem Schreiben heißt es:
"Ihre Kündigung ist am 03.07.2017 bei uns eingegangen, daher ist sie zum 31.10.2017 wirksam.
Daraufhin habe ich mich etwas schlau gemacht und im BGB den § 573c (1):"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig." gefunden, was mich etwas stutzig gemacht hat.
Meine Frage ist nun, ob meine Kündigung zum 30.09.2017 oder zum 31.10.2017 wirksam ist.
Des weiteren würde ich noch gerne wissen, wie ich vergehen sollte, falls die Kündigung doch schon zum 30.09.2017 wirksam sein sollte.
Ich bin für jede Hilfe dankbar.