Kündigungsfrist

  • Hallo,

    ich wohne seit ca. einem halben Jahr in einer 1 Zimmer Wohnung und habe einen unbefristeten Mietvertrag.
    Nun möchte ich meine Wohnung jedoch Kündigen und habe diese gegen Ende Juni mit der Post an meinen Vermieter geschickt. Genannt habe ich eine Kündigung zum 30.09.2017

    Nun habe ich eine Kündigungsbestätigung meines Vermieters zum 31.10.2017 erhalten. In dem Schreiben heißt es:
    "Ihre Kündigung ist am 03.07.2017 bei uns eingegangen, daher ist sie zum 31.10.2017 wirksam.

    Daraufhin habe ich mich etwas schlau gemacht und im BGB den § 573c (1):"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig." gefunden, was mich etwas stutzig gemacht hat.

    Meine Frage ist nun, ob meine Kündigung zum 30.09.2017 oder zum 31.10.2017 wirksam ist.
    Des weiteren würde ich noch gerne wissen, wie ich vergehen sollte, falls die Kündigung doch schon zum 30.09.2017 wirksam sein sollte.

    Ich bin für jede Hilfe dankbar.

  • Der 3. Werktag im Juli 2017 war der 4. des Monats.

    Eingang beim Vermieter am 3.7. also noch fristgerecht zum 30.09.2017.

    Wir vorgehen? Eigentlich gar nicht. Aber wenn Du willst antworte dem VM mit dem 1. Satz des § 573c Abs. 1.

    Möglicherweise kennt er die gesetzliche Bestimmung nicht.

  • Hallo bin neu hier !

    Bin mir nicht sicher ob das hier reinpasst, falls nicht bitte ins richtige Thema verschieben.

    und danke schon mal im voraus für eure Hilfe.:thumbup:

    Nun zu meine Frage bzw. Problem

    und zwar möchte ich meine Wohnung kündigen. ich habe den Vermieter meine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zugesandt.

    Frage:

    1.

    ich habe die Kündigung am 09.09.2017 zur Post gebracht (Quittung mit Sendenummer) ist vorhanden und kündigen möchte ich im schreiben zum 01.12.2017 wegen der 3 Monatigen Kündigungsfrist, ist das Datum der Kündigung korrekt oder kann ich erst zum 31.12 bzw. zum 01.01.2018 Kündigen kenne mich da leider nicht aus. wiegesagt Eingang bei der Post als Einschreiben mit Rückschein und Sendenummer am 09.09.2017 und kündigen möchte ich im Schreiben zum 01.12.2017.

    2.

    darf ich selbst ein Nachmieter suchen oder muss ich erst warten bis der Vermieter meine Kündigung bestätigt hat und zugestimmt hat, so das ich auch selbst einen Nachmieter suchen kann.

    Problem:

    1.

    Die Kündigung liegt bei der Post in ihrem Ort zur Abholung bereit und der Empfänger wurde Benachrichtigt, aber der VM hat das schreiben bis heute immer noch nicht abgeholt. sollte der Vermieter die Kündigung nicht ab holen, ist dann trotzdem meine Kündigung zum besagten zeit punkt rechtskräftig, den ich kann doch nichts dafür sollte der Vermieter die Sendung nicht ab holen, denn als Mieter bleibt mir nur diese form der Kündigung, entweder als Einschreiben Brief oder persönlich mit Quittierung des VM über erhalt der Kündigung. Schreiben per Fax oder E-Mail sind doch leider nicht zulässig. und ich als Mieter sehe nicht ein die Kündigung jedes mahl neu zuzustellen nur weil der VM die Sendung nie abholt oder Anerkennt und dadurch die Kündigungsfrist für mich wider ein Monat später ist usw.

    und ich wider einen weiteren Monat für umsonst zahlen muss.

    2.

    Kann ich ein teil der Miete einbehalten, da ich für eine Restmülltonne zahlen soll, obwohl ich noch keine habe und ob wohl ich es den VM öfters mitgeteilt habe. darauf hin habe ich den VM per E-Mail mit 14 Tägiger Frist mitgeteilt, die Miete für den Peis den ich für die fehlende Restmülltonne zahlen muss einbehalte sollte er sie mir nicht zur Verfügung stellen. oder geht das auch nur per Brief

    zur Frage 2:

    kann ich auch einen Nachmieter ohne Zustimmung des VM suchen, wenn er die Sendung nicht abholt sihe Problem 1


    ich hoffe meine Frage ist einigermaßen verständlich.

  • Hallo Daniel 35,

    du musst immer bis zum 3. des Monats kündigen, an dem Datum muss die Kündigung beim Vermieter angekommen sein. Somit dauert dein Mietverhältnis bis zum 31.12.

    Dein Vermieter kann Nachmieter ablehnen, einen Anspruch hast du nicht, auch musst du die volle Miete zahlen, das mit der Restmülltonne solltest du unabhängig davon mit deinem Vermieter klären.


    Ich würde einen eigenen Strang eröffnen, sonst geht dein Thema unter.

    Gruß (un)glücklich

  • Bin mir nicht sicher ob das hier reinpasst, falls nicht bitte ins richtige Thema verschieben.

    und danke schon mal im voraus für eure Hilfe.

    Du solltest einen eigenen Thread eröffnen und nicht als Trittbrettfahrer auf einem falschen Gleis zu fahren.

  • ok

    unter welschem Thema soll ich das neu einstellen, damit es auch einiger maßen passt und auch andere finden. ein Beispiel wäre nett, sonst würde ich richtige Kündigungsfrist für Mietwohnung + Vermieter nimmt Kündigung nicht an

  • und zwar möchte ich meine Wohnung kündigen. ich habe den Vermieter meine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zugesan

    Sollte Deine Einschreibesendung an den VM nicht abgeholt werden wird der Brief wieder an Dich zurückgeschickt. Noch ist es nicht so weit, also warte mal ab. Dein Mietverhältnis läuft bis 31.12.17, weil der 9.Sept. nicht zählt, ist zu spät abgeschickt. Einen Nachmieter kannst Du selbstverständlich suchen, nur muss der VM keinen akzeptieren, sofern der nicht seinen Vorstellungen entspricht. Für eine Mülltonne die Du garnicht hast, musst Du auch nicht bezahlen. Ob es dafür Mietminderung gibt? Würde ich an Deiner Stelle nicht riskieren, es sei denn Du hast den Müll kostenpflichtig anderweitig abgegeben.

  • Danke erst mal für die Infos.

    Sollte Deine Einschreibesendung an den VM nicht abgeholt werden wird der Brief wieder an Dich zurückgeschickt. Noch ist es nicht so weit, also warte mal ab.

    Dein Mietverhältnis läuft bis 31.12.17, weil der 9.Sept. nicht zählt, ist zu spät abgeschickt.

    ok. dann werde ich noch warten, sollte es aber So sein das der VM den Brief nicht abholt gilt dann trotzdem die Kündigung zum 31.12.2017 und kann ich dann einfach zum besagten Termin Ausziehen und auch sämtliche Mietzahlungen einstellen und alle Schlüssel usw. einfach an den VM per Post senden ??. oder wie geht es dann weiter ich zahle doch nicht Monat für Monat miete und der VM reagiert einfach nicht. Ach so noch was die Kündigung habe ich an den VM seine im Mietvertag angegebene Adresse gesandt.

    Für eine Mülltonne die Du garnicht hast, musst Du auch nicht bezahlen.

    bis jetzt zahle ich auch für eine Mülltonne die ich nicht habe mit, ist in den Nebenkosten mit auf geführt. zumal ich den VM eine Frist gesetzt aber der VM reagiert auf keinerlei Nachricht von mir.

  • ok. dann werde ich noch warten, sollte es aber So sein das der VM den Brief nicht abholt gilt dann trotzdem die Kündigung zum 31.12.2017 und kann ich dann einfach zum besagten Termin Ausziehen und auch sämtliche Mietzahlungen einstellen und alle Schlüssel usw. einfach an den VM per Post senden ??. oder wie geht es dann weiter ich zahle doch nicht Monat für Monat miete und der VM reagiert einfach nicht. Ach so noch was die Kündigung habe ich an den VM seine im Mietvertag angegebene Adresse gesandt

    Vorsorglich nochmals eine Kündigung schreiben und dem VM per Einwurfeinschreiben schicken. Lasse das Schreiben einen Zeugen lesen und von dem in die Briefhülle stecken, zum Beweis, dass es auch die Kündigung ist. Am besten wäre natürlich mit einem Zeugen das Kündigungsschreiben direkt in den Briefkasten des Vermieters zu stecken. Geht natürlich nur wenn der nicht zu weit entfernt wohnt. Gerichtsvollzieher stellen diese Schreiben gegen Bezahlung auch zu. Musst unverzüglich zustellen lassen, also vor dem 3.10., damit die Kündigung zum 31.12.17 wirkt.

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