Mietvertrag mit Wohnbau

  • Hallo,
    ich brauche mal Eure Hilfe. Habe wohl unwissentlich und überstürzt einen neuen Mietvertrag ab 1.8.2017 abgeschlossen und meine alte Wohnung wegen Schimmel usw. zum 31.7.2017 gekündigt.

    In der neuen Wohnung ist derzeit eine Mieterin, die nach Auszug woanders hinziehen wollte. Sie hat mir immensen Druck gemacht, den Genossenschaftsanteil an Sie in bar auszubezahlen. Habe ich gemacht, den Anteil umschreiben lassen auf mich.

    Es kam seitens der Sachbearbeiterin schon einige Male zu Fehlern im Schriftverkehr und im Mietvertrag, was nicht korrigiert wurde. Sie verhält sich mir gegenüber nicht gerade sehr freundlich und zugänglich. Im Gegenteil, ich traue mich gar nicht mehr, ihr Fragen zu stellen, weil sie kurzgebunden ist. Oder ich erhielt bei Email-Anfragen die Nachricht, dass sie nicht anwesend ist. Wie ich anfangs hörte, werden dort ausschl. junge Päärchen bevorzugt. Bin schon etwas älter und ich hatte den Eindruck, sie wollte mich als Mieterin nicht haben. Ihre Vertretung hatte mir diese Wohnung vorgeschlagen.

    Die jetzige Mieterin hat die Wohnung gekündigt, ohne eine neue zu haben und mehrmals über Befürchtung Obdachlosigkeit berichtet. Die Sachbearbeiterin meinte, dass sie mir dann ein Hotel bezahlen müsse und der Vermieter mit der Sache nichts zu tun haben will, wo ich bleibe.

    Gibt es eine Möglichkeit, diese Vereinbarung bzw. Mietvertrag rückgängig zu machen und dass ich wieder an mein Geld Genossenschaftsanteil komme, ohne 2 Jahre warten zu müssen, falls die jetzige Mieterin am 31.7.2017 die Wohnung nicht geräumt hat? Ich würde dann meine jetzige Kündigung bei der alten Wohnung rückgängig machen.

    Ehrlich gesagt, habe ich ein ganz schlechtes Gefühl dabei und das Vertrauen verloren, weil diese Sachbearbeiterin nicht hinter mir steht und sicherlich auch nicht anruft wegen eines Übergabetermins.

    Für eine hilfreiche Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.

  • Wenn der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist, kannst Du ihn aktuell zum 31. Oktober 2017 kündigen.

    An der Wartezeit auf die Genossenschaftsanteile wird das aber auch nichts ändern.

    Zitat

    Ich würde dann meine jetzige Kündigung bei der alten Wohnung rückgängig machen.

    Das geht nur wenn der Vermieter das möchte. Ansonsten, gekündigt ist gekündigt.

  • Hallo Gloria25,
    was soll dieses Durcheinander? Vertrag ist Vertrag, und da ist nix mit rückgängig machen. Wenn er unbefristet ist, kannste jetzt zum 31.10.17 kündigen.

  • Die jetzige Mieterin hat noch keine Wohnung gefunden und hat auch kein Geld für einen Auszug schrieb sie mir.

    Es kann doch wohl nicht sein, dass ich dann aus der jeztigen Wohnung raus muss und mit meinen Möbel auf der Strasse stehe und obdachlos bin.

    Die Sachbearbeiterin gibt mir keinen Wohnungsübergabetermin und meint, ich solle ins Hotel gehen und meine Möbel unterstellen lassen, wenn die Frau nicht auszieht. Das solle dann die jetzige Mieterin bezahlen, die aber gar kein Geld hat. Die Sachbearbeiterin hält sich raus und schickt mir Abwesenheitsmeldungen. Der Umzug soll in 14 Tagen stattfinden und der Transporteur will von mir rechtzeitig Datum und Uhrzeit. Auch will der jetzige Mieter am 31.7.2017 spätestens die Wohnungsübergabe.

    Ist das so, dass ich hier tatenlos zusehen muss und keiner zuständig ist. Der Durcheinander wurde nicht durch mich eingefädelt.

    Das ist eine realistische Angst.


  • Es kann doch wohl nicht sein, dass ich dann aus der jeztigen Wohnung raus muss und mit meinen Möbel auf der Strasse stehe und obdachlos bin.


    Deine Angst kann ich verstehen, aber die dürfte unbegründet sein. Du hast einen Mietvertrag ab dem 01.08., also muss dir die Wohnbau zu diesem Termin eine Wohnung zur Verfügung stellen, egal ob deine Vormieterin ausgezogen ist oder nicht. Der "Schwarze Peter" ist bei der Wohnbau, die wiederum die Mieterin zum Schadensersatz verpflichten kann. D.h., dass dir die Wohnbau ein Hotel o.ä. besorgen und auch deine Möbel unterstellen muss.

  • Mir wurde telefonisch von der jetzigen Vermietung angeboten, dass ich gegen ein Entgelt z.B. halbe Miete hier drin bleiben darf. Dann zahle ich hier und die neue Wohnung wird dann Sepa abgebucht.

    Ich muss morgen dem Kurier-Service Kleinumzüge sagen, ob es bei dem Termin 31.7./1.8. bleibt. Auch habe ich schon den Klempner bestellt für die Abmontierung der Spüle und die Restmüll-Entsorgung.

    Wenn ich bei der neuen Vermietung anfrage, erhalte ich die Nachricht, dass dort niemand anwesend ist und ich kriege keine Antwort, wann die Übergabe Schlüssel usw. z.B. Datum und Uhrzeit erfolgt.

    Ich tappe vollkommen im Dunkeln. Welches Recht habe ich bezüglich einer rechtzeitigen Termin-Bekanntgabe und Uhrzeit für die Wohnungsübergabe? Die Frau geht nicht darauf ein auf schriftlichem Wege.

  • Bei einer Wohnbaugenossenschaft gibt es doch mehr Personal als diese uninteressierte Sachbearbeiterin, denn die wird doch bestimmt nicht den Mietvertrag unterschrieben haben. Wende dich an den Geschäftsführer und verlange von ihm "Butter bei de Fisch". Wenn es für dich möglich ist, trete in dem "Laden" persönlich auf und lass dich nicht abweisen.

    P.S. Die Geschäftsanteile hast du bei der Wohnbau bezahlt und nicht bei der Mieterin?

  • Danke für diesen Hinweis. Jeder Sachbearbeiter hat sein eigenes Gebiet. Manchmal fehlt einem einfach dss rechtliche Hintergrundwissen. Wie lange vor Einzug sollte man über den Übergabetermin in Kenntnis gesetzt werden?

  • Bei einer Wohnbaugenossenschaft gibt es doch mehr Personal als diese uninteressierte Sachbearbeiterin, denn die wird doch bestimmt nicht den Mietvertrag unterschrieben haben. Wende dich an den Geschäftsführer und verlange von ihm "Butter bei de Fisch". Wenn es für dich möglich ist, trete in dem "Laden" persönlich auf und lass dich nicht abweisen.

    P.S. Die Geschäftsanteile hast du bei der Wohnbau bezahlt und nicht bei der Mieterin?


    An die Frau. Dann hat die Wohnbau die Mitgliedschaft übertrage. Normalerweise hätte sie 2 Wartezeit. Ich habe gelesen, Mieter schlägt 7 Tage vor Auszug Termin fest. Wie ist es bei Einzug? Wer schlägt Einzustermin vor? Uhrzeit usw.

  • Dir steht die Wohnung erst zum 01.08. zu, davor hat noch die Vormieterin ein Recht auf die Schlüssel. Es sei denn, es wurde zuvor anders vereinbart.

  • Dir steht die Wohnung erst zum 01.08. zu, davor hat noch die Vormieterin ein Recht auf die Schlüssel. Es sei denn, es wurde zuvor anders vereinbart.

    Ja, ich meinte die Uhrzeit für Wohnungsübergabe und Schlüssel. Wie lange vorher muss das vereinbart werden. Muss ja auch den Spediteur für Möbel rechtzeitig informieren.

  • Hast du denn keine Nummer einer verantwortlichen Person?
    Oft werden Übergabe und Übernahme mit beiden Mietern gleichzeitig durcheführt und der Schlüssel somit praktisch weitergereicht.

  • Hast du denn keine Nummer einer verantwortlichen Person?
    Oft werden Übergabe und Übernahme mit beiden Mietern gleichzeitig durcheführt und der Schlüssel somit praktisch weitergereicht.

    Ja, diese Version ist aber vermutlich nicht durchführbar bzw. total unsicher, weil die jetzige Mieterin bei der Besichtigung nicht nur sofort die Umschreibung des Genossenschaftsanteil anstrebte und die Auszahlung auch noch sofort in bar wollte und mir deshalb einen riesen Druck durch SMS machte, obwohl sie noch gar keine neue Wohnung hatte, wie es sich dann anschließend rausstellte. In einer SMS schrieb sie nach Zahlung des Anteils, dass sie Angst vor Obdachlosigkeit habe.

    Dass mich so etwas total verunsichert und auch Angst macht, nachdem ich bereits meine Wohnung gekündigt habe zum 31.7.2017 ist doch klar.

    Die neue Vermietung sagt, dass ich erst zum 1.8. Anspruch auf die neue Wohnung habe. Aber einen festen Einzugstermin mit Uhrzeit und Übergabe kriege ich nicht, obwohl ich angefragt habe.

    Bei meiner jetzigen Wohnung ist es so, dass der Sachbearbeiter-Vermieter am 31.7. in Urlaub ist und mir eine Vertretung genannt hat. Diese Vertretung ist aber derzeit in Urlaub und telefonisch somit auch nicht erreichbar.

  • Ich bin mittlerweile weitergekommen und habe in Erfahrung gebracht, dass man gleich alles in einem machen kann. Wohnungsübergabe und Wohnungsabnahme. Notfalls kann ich den Schlüssel zu den Bürozeiten abholen. Muss aber ein paar Tage vorher anrufen, wie der aktuelle Stand ist. Es soll aber auch ein Rücktrittsrecht vom Vertrag geben, wenn die Wohnung am 1.8. nicht leergeräumt wurde und nicht bezugsfähig ist.
    Paragraph § 323 Absatz 1, Absatz 2, Nummer 2.

  • Die Wohnungsabnahme zwischen Vermieter und der Vormieterin wurde am 31.7.2017 durchgeführt. Mir wurde aber gesagt, dass die Vormieterin einverstanden sein müsse, wenn ich als Nachmieter bei der Übergabe auch anwesend sein möchte. Leider habe ich die Vormieterin telefonisch nicht mehr erreicht.

    Die Wohnungsübergabe wurde also ohne meine Anwesenheit durchgeführt.

    Ich war der Meinung, dass man bei meinem mit mir vereinbarten Termin am 1.8.2017 die Übergabe in der Wohnung durchführt, sodass ich mir die Wohnung angucke und alles o.k. ist. Als ich dort vergeblich auf den Vermieter wartete, wurde mir gesagt, dass es sich lediglich um eine Übergabe des Schlüssel handle, der im Büro abzuholen ist.

    Auf die Bitte hin, mir ein Duplicat des Übergabeprotokolles zu geben, wurde nicht entsprochen. Ich musste die Anzahl der Schlüssel unterschreiben. Einen Anspruch auf ein Duplikat dieses unterschriebenen Dokuments wollte man mir ebenfalls nicht geben.

    Wird das jetzt generell so gehandhabt?


  • Wird das jetzt generell so gehandhabt?


    Nö. Da die Übergabe einer Wohnung nicht gesetzlich geregelt, kann das auch anders erfolgen. Wenn du aber der Meinung bist, dass du die "Katze im Sack" gekauft hast, dann mache eine private Abnahme der Wohnung mit einem Zeugen. Mache Fotos oder ein Video von den Mängeln und verwahre diese Beweise gut auf. Die vorherige Abnahme der Wohnung ist eine Angelegenheit zwischen Vor- und Vermieter, da passt du nicht mehr rein.

  • Nö. Da die Übergabe einer Wohnung nicht gesetzlich geregelt, kann das auch anders erfolgen. Wenn du aber der Meinung bist, dass du die "Katze im Sack" gekauft hast, dann mache eine private Abnahme der Wohnung mit einem Zeugen. Mache Fotos oder ein Video von den Mängeln und verwahre diese Beweise gut auf. Die vorherige Abnahme der Wohnung ist eine Angelegenheit zwischen Vor- und Vermieter, da passt du nicht mehr rein.

    Danke für die Rückmeldung.