Verzicht auf Recht zur ordentlichen Kündigung

  • Hallo zusammen,

    mein Mietvertrag beginnt am 01.07.2015 und sieht ein Verzicht auf Recht zur ordentlichen Kündigung bis "zum Ablauf des Monats Juni 2018" vor. Frage: WANN genau kann ich ordentlich kündigen, mit der normalen Frist von 3 Monaten halt.

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    Da der Juni 2018 abgeaufen sein muss: frühestens AM 01.07.2018, dann noch 3 Monate Frist drauf, so dass ich frühestens am 01.10.2018 hier raus sein könnte...

    [2]
    So, dass ich ZUM 01.07.2018 (nach Ablauf von Juni 2018 halt) hier raus sein könnte, also spätestens Ende März 2018.

    Kennt sich da einer mit aus?

    MfG, JE

  • Hallo JE,

    man kann (eigentlich) jeden Vertrag "zum nächstmöglichen Termin" kündigen, ohne einen genauen Termin nennen zu müssen.
    Ich würde das also genauso schreiben und in der Kündigung um Bestätigung mit Terminangabe bitten. Somit wäre der Vermieter "dran".

  • Hallo,

    du kannst am 01.07.2018 die Kündigung mit 3 Monatsfrist aussprechen. Wenn die Kündigung innerhalb der ersten 3 Werktage beim Vermieter eingeht.

    D.h. die Kündigung wäre dann zum 30.09.2018 wirksam.

    Gruß
    H H

  • [1]
    Da der Juni 2018 abgeaufen sein muss: frühestens AM 01.07.2018, dann noch 3 Monate Frist drauf, so dass ich frühestens am 01.10.2018 hier raus sein könnte...


    Streiche 01.10.2018, setze 30.09.2018, denn Wohnraummietverträge enden regelmässig zum Monatsletzten.