Heizkosten zahlen ohne die Heizung zu benutzen?

  • Guten Tag,

    ich hätte eine Frage zur Betriebskostenabrechnung und wäre sehr dankbar, wenn jemand mir helfen könnte.
    Es geht um die Heizkosten. Wir haben Bodenheizung in unserer 2-Zimmer-Mietwohnung (2. OG). Seit 3 Jahren machen wir keine Heizung an, ausgenommen ca. 1 Woche diesen Winter, wenn es draußen richtig kalt war. Ansonsten ist es immer warm bei uns, 20-22 Grad, also es gibt kein Sinn die Heizung anzumachen. Und schon zweiten mal bekommen wir die Abrechnung, wo wir auch die Heizkosten zahlen müssen, obwohl wir die gar nicht benutzen! Man geht von einem SCHÄTZWERT aus! Also anstelle des Verbrauchswertes stehen bei uns Schätzwerte. Ich verstehe, dass wir die Grundkosten (30%) sowieso zahlen müssen, ist für mich völlig nachvollziehbar. Aber der Verbrauch muss ja bei uns 0 sein. Letztes Jahr habe ich die Vermieterin angerufen, und sie hat mir erklärt, dass wir trotzdem die Heizkosten zahlen müssen, weil die Heizung von Nachbarn von unten/oben/rechts/links uns warm macht. Damals habe ich einfach gezahlt, es war nicht viel, ca. 75 Euro oder so. Und sie hat mir damals höchstwahrscheinlich nicht geglaubt, dass wir die Heizung nicht benutzen. Sie hat uns einen Techniker geschickt, um den Zähler auszutauschen. Der Techniker war im Winter da, hat alles angeschaut und gesagt, dass der Zahler völlig funktionsfähig ist und es gibt keinen Sinn, den auszutauschen. Der steht zwar auf Null, aber als der Techniken die Heizung kurz angemacht hat, hat der Zähler begonnen zu zählen. Es war also alles in Ordnung. Und dieses Jahr vor kurzem haben wir schon wieder solche Abrechnung bekommen, mit Schätzwert! Und es sind jetzt 280 Euro Heizkosten (Verbrauch meine ich, ohne die Grundkosten) von insgesamt 380 geforderter Nachzahlung... Wir haben keinen Lust, das Geld einfach zu schenken. Ich würde gerne wissen, ob die Vermieterin recht hat und wir für die Heizung zahlen müssen. Meine Rechtschutzversicherung umfasst leider kein Mietrecht. Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Marina

  • Es darf eh nur der tatsächliche Verbrauch abgerechnet werden. (70%) Solang ein Vermieter das nicht in der Abrechnung darlegen kann, sollte man keinen Cent zahlen.

  • Es darf eh nur der tatsächliche Verbrauch abgerechnet werden. (70%) Solang ein Vermieter das nicht in der Abrechnung darlegen kann, sollte man keinen Cent zahlen.


    Mal abgesehen davon, dass der Mieter von den in Rechnung gestellten (Gesamt-)Heizkosten pauschal 15% abziehen darf.

  • Es darf eh nur der tatsächliche Verbrauch abgerechnet werden. (70%) Solang ein Vermieter das nicht in der Abrechnung darlegen kann, sollte man keinen Cent zahlen.


    Mal abgesehen davon, dass der Mieter von den in Rechnung gestellten (Gesamt-)Heizkosten pauschal 15% abziehen darf.

  • Drei Personen. Ist bei uns immer so, ca. 60 m³ pro Jahr. Was mich wundert ist dass die Heizung gar nicht benutzt wurde, und wir müssen trotzdem die Verbrauchskosten i.H.v. 280 Euro zahlen. In der Abrechnung steht "S" neben dem Verbrauchswert, für "Schätzwert". Ich hab gelesen, dass man schätzen darf, wenn z. B. der Zähler nicht funktioniert. Aber nicht wenn der funktionfähige Zähler auf 0 steht, weil die Mieter nichts verbrauchen...

  • Vermutlich glaubt der Ableser schlicht nicht, dass ihr nichts verbraucht.

    Das ist so. Das ist auch der Grund, warum die Vermieterin den Techniker geschickt hat, den Zähler auszutauschen. Er hat aber festgestellt, dass der Zähler völlig in Ordnung ist. Jetzt macht sie aber wieder Schätzung des Verbrauchswertes und glaubt, dass wir fast 300 Euro zahlen müssen. Ich weiß nicht, wie das alles rechtlich ausschaut, glaube aber nicht, dass sie Recht hat.