Guten Tag,
ich hätte eine Frage zur Betriebskostenabrechnung und wäre sehr dankbar, wenn jemand mir helfen könnte.
Es geht um die Heizkosten. Wir haben Bodenheizung in unserer 2-Zimmer-Mietwohnung (2. OG). Seit 3 Jahren machen wir keine Heizung an, ausgenommen ca. 1 Woche diesen Winter, wenn es draußen richtig kalt war. Ansonsten ist es immer warm bei uns, 20-22 Grad, also es gibt kein Sinn die Heizung anzumachen. Und schon zweiten mal bekommen wir die Abrechnung, wo wir auch die Heizkosten zahlen müssen, obwohl wir die gar nicht benutzen! Man geht von einem SCHÄTZWERT aus! Also anstelle des Verbrauchswertes stehen bei uns Schätzwerte. Ich verstehe, dass wir die Grundkosten (30%) sowieso zahlen müssen, ist für mich völlig nachvollziehbar. Aber der Verbrauch muss ja bei uns 0 sein. Letztes Jahr habe ich die Vermieterin angerufen, und sie hat mir erklärt, dass wir trotzdem die Heizkosten zahlen müssen, weil die Heizung von Nachbarn von unten/oben/rechts/links uns warm macht. Damals habe ich einfach gezahlt, es war nicht viel, ca. 75 Euro oder so. Und sie hat mir damals höchstwahrscheinlich nicht geglaubt, dass wir die Heizung nicht benutzen. Sie hat uns einen Techniker geschickt, um den Zähler auszutauschen. Der Techniker war im Winter da, hat alles angeschaut und gesagt, dass der Zahler völlig funktionsfähig ist und es gibt keinen Sinn, den auszutauschen. Der steht zwar auf Null, aber als der Techniken die Heizung kurz angemacht hat, hat der Zähler begonnen zu zählen. Es war also alles in Ordnung. Und dieses Jahr vor kurzem haben wir schon wieder solche Abrechnung bekommen, mit Schätzwert! Und es sind jetzt 280 Euro Heizkosten (Verbrauch meine ich, ohne die Grundkosten) von insgesamt 380 geforderter Nachzahlung... Wir haben keinen Lust, das Geld einfach zu schenken. Ich würde gerne wissen, ob die Vermieterin recht hat und wir für die Heizung zahlen müssen. Meine Rechtschutzversicherung umfasst leider kein Mietrecht. Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen,
Marina