Kündigung wegen Internetbetrug

  • Hallo,

    ich würde gerne wissen, ob meinem Nachbarn der Mietvertrag gekündigt werden kann. Er hat auf meinen Namen im Internet eingekauft und die Waren angenommen, da ich tagsüber bei der Arbeit bin. Mittlerweile sind alle Einkäufe bei der Polizei angezeigt worden und es kommt zu einem Gerichtsprozess. Ich fühle mich sehr wohl in meiner Wohnung und möchte eigentlich nicht ausziehen oder kleinbeigeben, aber ich möchte ungern weiter mit diesem Betrüger unter einem Dach leben. Gibt es eine Möglichkeit, dass der Vermieter meinem Nachbarn kündigen kann? Zum Beispiel zum Schutze der Nachbarn. Er hat den Betrug in der Vergangenheit schon mit anderen Nachbarn gemacht, die deswegen alle ausgezogen sind.

    Ich würde mich sehr über Hilfe und Ratschläge freuen.

    Herzliche Grüße
    Julia

  • ..., aber ich möchte ungern weiter mit diesem Betrüger unter einem Dach leben. Gibt es eine Möglichkeit, dass der Vermieter meinem Nachbarn kündigen kann?


    Nein, Julia, solche Art von Gefälligkeitskündigungen sind bei uns gottseidank noch nicht möglich.

  • Zitat

    Ich fühle mich sehr wohl in meiner Wohnung und möchte eigentlich nicht ausziehen oder kleinbeigeben, aber ich möchte ungern weiter mit diesem Betrüger unter einem Dach leben.

    Naja, wenn er nach der Gerichtsverhandlung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, hat sich das Problem doch gelöst :)

  • Das ist wieder die klassische Denkweise des Mieters, die mir im Alltag sehr oft begegnet.

    Du solltest Dich erst einmal selbst fragen, was der Vermieter mit den Straftaten des Mieters am Hut haben soll? Oder noch anders: Nicht alles, was im Haus passiert, geht den Vermieter etwas an.

    Der Vermieter ist nur für die Einhaltung einer Hausordnung sowie vertraglicher Vereinbarungen verantwortlich.
    Wenn dein Nachbar dich betrogen hat, dann ist das eine strafrechtliche Angelegenheit, die Du gern mit Polizei und Staatsanwaltschaft klären kannst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Solange der "Nachbar" seine Miete begleicht und sich sonst nicht zuschulden kommen lässt im Haus wird es für den VM keinen Kündigungsgrund geben. In diesem Fall hast nur Du selbst die Möglichkeit diese Situation zu ändern, nämlich mit Kündigung.

  • Hallo Julia,

    ich bin der Ansicht, da lassen sich durchaus Ansatzpunkte fuer eine Kuendigung finden. Wenn der Nachbar das im selben Haus schonmal abgezogen hat, unter Umstaenden sogar eine fristlose. Stichpunkt nachhaltige Stoerung des Hausfriedens, §569 (2) BGB.

    cu

    Guenni

  • Darf der Vermieter den Mieter von heut auf morgen rauswerfen ?

    Z.B. wenn dieser Nachbarn angegangen ist, so schlimm das die Polizei kam ?

    In meiner letzten Wohnung bzw Haus, wo ich wohnte ist sowas vorgefallen und der Mieter wurde offensichtlich nicht raus geworfen.

    Alle in dem Haus haben Angst vor dem.

    Ich kenne eine Mieterin dort im Haus, obwohl ich dort bereits ausgezogen bin und der riet ich bereits eine Anwältin für Strafrecht zu konsultieren.

    Hallo,

    wenn ich als Rechtsanwalt zu solchen billigen Mitteln greifen muss um mich in Foren darstellen zu können, ganz ehrlich, dann würde ich darüber nachdenken den Job zu wechseln!

    Billigster Werbeversuch

    Gruß

    BHShuber