Hallo liebe Mitmenschen. Ich bin heute den ganzen Tag etwas panisch herumgelaufen und hoffe, dass ihr mir vielleicht einen Rat geben könnt, wie ich mich fair und gerecht verhalten kann. Folgendes ist passiert:
- ich bin mit 22 Monatsmieten im Rückstand; davon 15 weil beide Parteien sich um nichts gekümmert haben
- Im Januar habe ich den Vermieter aufgesucht, über die offenen Beiträge informiert, und anschließend in den darauf folgenden Wochen besprochen wie wir das Problem lösen wollen (Klärung der Zahlungsmodalitäten liefen per Mail und blieben unbeantwortet, Detailfragen zur Wohnung wurden aber beantwortet, beides stand in derselben Mail)
- Seit Januar beziehe ich ALG 2, wobei ich knapp ein halbes Jahr mit dem Papierkram gekämpft habe. Die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen, rückwirkend seit Januar 2017. Mir fiel jedoch im Bescheid nicht auf, dass der Mietanteil noch gar nicht bewilligt wurde (ich bekam keine Absage, sondern nur keine explizite Zusage)
- Gestern (Montag abend) las ich dann den Brief des Anwalts des Vermieters, in dem eine fristlose Kündigung zu Freitag dieser Woche ausgesprochen wurde, unter Berufung auf §543 Abs 1 BGB in Verbindung mit Abs 2 Satz 3 a) und b) BGB, mit der Begründung, dass keinerlei Zahlung eingegangen sei
- Heute bin ich dann sofort zum jobcenter und habe dort erfahren, dass tatsächlich keine Miete überwiesen wurde. Dies wird nun umgehend nachgeholt, was ich auch schriftlich zugesichert bekam.
- Mit diesem Schriftstück wollte ich dann zum Vermieter, um sowohl die ausgebliebenen Zahlungen der letzten Monate zu erklären, als auch die Tilgung des anderen Teils der Schulden von 2016 zu starten, wie ich zuvor in der Mail beschrieben hatte (ich kann die Gesamtsumme nicht auf einen Schlag sofort zahlen)
- Vermieter will nicht mehr mit mir reden und verweist mich auf den Anwalt
- Anwalt verweist mich auf das Schreiben und teilt mir mit, dass er nicht für meine Rechtsberatung zuständig sei
- aufgrund der fristlosen Kündigung hat das jobcenter weitere Mietzahlungen vorläufig eingestellt
Die Frage ist nun, wie ich mich sinnvoll verhalte. Ich möchte dabei betonen, dass ich ausdrücklich zahlwillig bin und eine Konfliktlösung im Sinne beider Parteien wünsche. Ich bin hier seit 10 Jahren Mieter, und es gab nie Schwierigkeiten zwischen mir und dem Vermieter - ich habe ihm über die Jahre sogar einige Male mit Kleinigkeiten aus der Patsche geholfen.
Über die fristlose Kündigung hinaus wurde zusätzlich noch fristgerecht gekündigt, was ich allerdings nicht als Streitpunkt sehe. Mir geht es im Moment nur um die Abwendung der fristlosen Kündigung zum freitag. Kann ich da irgendwas machen, oder bin ich einfach trotz meiner Kooperationsbereitschaft aufgeschmissen und muss die Wohnung bis Freitag räumen?