Schönheitsreparaturen bei Auszug

  • Hallo, ich habe meine Wohnung gekündigt und nun gab es einen ersten Besichtigungstermin um zu klären, was noch alles in Stand gebracht werden soll.
    Im Mietvertrag steht folgendes:

    Zitat

    Unabhängig davon, wie die Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisses übergeben werden, ist der Mieter verpflichtet, beim Auszug die gemieteten Räume in ordnungsgemäß gesäubertem und bewohnbaren Zustand zurückzugeben.

    Nun wurde beim heutigen Termin bemängelt, dass die Wände Schatten und Flecken haben. Die Wohnung wurde renoviert übergeben. Bin ich bei der Formulierung des Mietvertrages verpflichtet die Wände neu zu streichen?

    Vielen Dank schon mal im Voraus!:)

  • Hallo mayster,

    "Im Mietvertrag steht folgendes: Unabhängig davon, wie die Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisses übergeben werden, ist der Mieter verpflichtet, beim Auszug die gemieteten Räume in ordnungsgemäß gesäubertem und bewohnbaren Zustand zurückzugeben."
    - Es dürfte doch selbstredend sein, dass die Mietsache sauber und bewohnbar zurückzugeben ist.

    "Nun wurde beim heutigen Termin bemängelt, dass die Wände Schatten und Flecken haben."
    - Steht meiner o.a. Aussage nicht entgegen.

    "Die Wohnung wurde renoviert übergeben. Bin ich bei der Formulierung des Mietvertrages verpflichtet die Wände neu zu streichen?"
    - Ich würde sagen Nein, kann aber nicht beurteilen, wie stark die Schatten und Flecken sind UND evtl. als Beschädigungen gewertet werden könnten.

  • Hallo,

    "ordnungsgemäß gesäubert und in einen bewohnbaren Zustand" ist doch eindeutig etwas anderes als "frisch getrichen". Ich kann mir kaum Flecken oder Schatten vorstellen, die eine Wohnung unbewohnbar machen.

    Gruß
    H H

  • Vielen Dank schon einmal für die Antworten! Für eine bessere Einschätzung füge ich noch einmal Fotos hinzu. Ich sehe schon ein, dass das ziemlich oll aussieht. Da wir mit der Verwaltung aber schon seit Anbeginn des Mietvertrags auf Kriegsfuß stehen, möchte ich auch keinen Deut mehr machen, als ich muss. :)320.jpg319.jpg321.jpg

  • Solltest du eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel im Vertrag zu stehen haben, so bist du nicht verpflichtet solche durchzuführen. m.E. bist du gegen kleinere Flecken an der Tapete auch nicht schadensersatzpflichig.