Sonderkündigungsrecht und Mietminderung bei feuchten Wänden

  • Hallo zusammen,

    vor 3 Jahren bin ich in meine aktuelle Wohnung gezogen. Vor bzw. während meines Einzuges damals wurde der Putz an zwei Wänden entfernt weil diese Feucht waren. Die Wände wurden neu verputz und mit Silikatfarbe gestrichen.

    Mir war bewusst, dass nicht die Ursache behoben war, dachte allerdings, dass diese Aktion 4-5 Jahre Jahre "hält" und ich spätestens dann sowieso ausziehe.

    Anbei ein paar Fotos.Name: IMG_6043.jpg
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    Nun meine Fragen:

    - Da ich evtl. vor Ende der Kündigungsfrist eine neue Wohnung finde, frage ich mich: Gibt es für diesen Fall ein Sonderkündigungrecht um schneller aus der Wohnung zu kommen?

    - Darf die Hausverwaltung was von meiner Kaution einbehalten? ( leider ist die Hausverwaltung sehr Geldgeil daher würde mich es nicht wunden wenn die es probieren)

    - habe ich ein Recht auf eine Mietminderung und falls ja, wieviel?


    Ich weiß nicht ob es relevant ist:

    Nettokaltmiete: 518€
    Betriebskosten: 170€

    Zuletzt habe ich noch eine Frage: Wie soll ich weiter vorgehen?

    1. Erst kündigen und dann melden, dass die Wände feucht sind?
    2. die feuchten Wände als Kündigungsgrund nennen?
    3. Erst melden dass die Wände feucht sind und anschließend kündigen?

    Vielen Dank im Voraus und ein schönes WE

    Sveber

  • 1. Du bist verpflichtet einen solchen Mangel sofort beim VM anzuzeigen.
    2. m.E. kein Kündigungsgrund
    3. Selbstverständlich

    Um die Höhe der Mietminderung festzusetzen solltest du dir einen Anwalt zu Rate ziehen, falls der VM nicht mit sich reden lässt. Ob ein Mietminderungsrecht besteht, kann ich nicht beurteilen - das muss im Einzelfall entschieden werden.

    Setze deinen Mieter eine Frist für die Beseitigung des Mangels.

  • Hallo Sveber,

    "vor 3 Jahren bin ich in meine aktuelle Wohnung gezogen. Vor bzw. während meines Einzuges damals wurde der Putz an zwei Wänden entfernt weil diese Feucht waren. Die Wände wurden neu verputz und mit Silikatfarbe gestrichen."
    - "Gut", zu wissen...

    "Mir war bewusst, dass nicht die Ursache behoben war, ..."
    - "Gut", zu wissen...

    "Da ich evtl. vor Ende der Kündigungsfrist eine neue Wohnung finde, frage ich mich: Gibt es für diesen Fall ein Sonderkündigungrecht um ..."
    - Nein.

    "Darf die Hausverwaltung was von meiner Kaution einbehalten?"
    - Nein, weder die HV, noch der VM.

    "habe ich ein Recht auf eine Mietminderung ..."
    - Nein.

    "Zuletzt habe ich noch eine Frage: Wie soll ich weiter vorgehen?"
    - Rechtsberatung gibt es bei Anwälten bzw. Mietervereinen.

    "1. Erst kündigen und dann melden, dass die Wände feucht sind?
    2. die feuchten Wände als Kündigungsgrund nennen?
    3. Erst melden dass die Wände feucht sind und anschließend kündigen?"
    - Tipp: Weder noch, sondern kündige zum nächstmöglichen Termin.

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