Wegen Sichtschutz auf Terrasse Brief vom Anwalt seitens Vermieter

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe hier kann mir jemand eine klare Aussage bzgl. meines Sichtschutzes auf meiner Terrasse machen.

    Ich wohne in einer Erdgeschoßwohnung mit Garten und Terrasse. Rechts und links direkt Gartennachbarn. Meine Terrasse ist höher gelegen wie die meines Nachbarn. So dass die Hecke die mich vom rechten Nachbarn trennt kein Sichtschutz für mich auf der Terrasse bietet. Somit habe ich im Sommer 2016 auf der Seite, zwischen Hauswand und Balkonträger einen 1,80 x 1,80 hohen, typischen Holz-Sichtschutz angebracht. Dieser ist mit Winkeln im Boden verschraubt (nicht in den Terrassenplatten). Er ist weder an der Wand des Hauses noch am Träger befestigt. Am Träger lehnt er an, die Wand berührt der Sichtschutz nicht mal. Mein Garten als auch meine Terrasse sind von der Vorderseite des Hauses, zu der nur ein Sackgassen-Fußweg führt, nicht einsehbar. Da meine Fenster von außen dunkel grau sind, habe ich auch den Sichtschutz in dunkelgrauem Holz gewählt.
    Der Sichtschutz bietet auch Schutz vor Wind und Regen, da ich sonst nichts auf der Terrasse stehen lassen könnte ohne das es bei Sturm nicht beschädigt wird.
    Der Hausverwalter hat mich darauf hingewiesen, dass dem Vermieter dieser Sichtschutz nicht gefallen würde. Darauf habe ich ihm erklärt, das a) der Sichtschutz keinerlei bauliche Veränderung sei und er b) auf meiner zum Mietobjekt gehörenden Terrasse stehe und er c) mir gerne schriftlich und anschaulich eine Alternative zeigen könnte, gegen die der Vermieter nichts ein zu wenden hätte. Darauf hin meinte er nur, ich solle einen Sonnenschirm aufstellen.

    Vor 2 Wochen klingelte mein Hausverwalter, wie immer unangemeldet, und übergab mir einen Brief. Dieser war ohne Absender (nur Hausverwaltung stand oben drüber) und ohne handschriftliche Unterschriften. Ich sollte innerhalb 1 Woche den Sichtschutz entfernen. Mit Androhung Anwalt und mit (evtl fitkiven) Daten an denen ich angeblich aufgefordert wurde, diesen Sichtschutz ab zu montieren. Unter anderem auch der Mai 2015 und März 2016. Damals stand dieser Sichtschutz noch gar nicht.

    Ich habe den Sichtschutz nicht abmontiert.
    Exakt 8 Tage später kam ein Brief vom Anwalt. Er behauptet der Sichtschutz sei eine bauliche Veränderung. Mit Kostenrechnung über 255 EUR die ich sofort zu zahlen hätte.

    Wie ist das mit der baulichen Veränderung und der Privatsphäre auf meinem Balkon? Das wäre ja als ob er mir verbietet im Schlafzimmer Vorhänge an zu bringen.

    Ich habe bereits mir einem Anwalt telefoniert. Er hält meinen Vermieter für ein A********. Nichts desto trotz würde mich allein ein Schriftverkehr über meinen Anwalt 250 EUR kosten. Das Gerichtskostenrisiko liegt bei 3000 EUR. Für einen lächerlichen Sichtschutz im Wert von 35 EUR zum Schutz meiner minimalen Privatsphäre auf meiner Terrasse.

    Von anderen Mietern habe ich schon mitbekommen, das bei diesem Vermieter nichts ohne Anwalt läuft.

    Kann mir jemand sagen wie meine Chancen stehen? Bin ich im Recht?

    Liebe Grüße,
    Nele

  • Hallo,

    die Sache ist leider nicht so eindeutig, wie du denkst. Ob so ein Sichtschutz eine bauliche Änderung darstellt, hängt sehr vom Einzelfall ab. Relativ unstrittig ist ein Sichtschutz in Brüstungshöhe. So etwas ist in der Regel kaum zu verbieten. Eine 1,8 m hohe Trennwand möglicherweise schon.

    Wenn ich das richtig verstehe ist der Sichtschutz zwischen dir und deinem Nachbarn, so dass der jetzt auf eine Wand schaut, die für ihn höher, als 1,8 m ist. Schon deshalb wäre ich vorsichtig, ob der Vermieter nicht doch im Recht ist.

    Der Vergleich mit den Vorhängen in deinem Schlafzimmer ist unsinnig, zeigt allerdings, dass du relativ uneinsichtig bist und deshalb jetzt einen möglichen Rechtsstreit vor dir hast. Du musst wissen, was dir der Sichtschutz wert ist. Ob du das Verfahren gewinnst oder verlierst, hast du zukünftig einen Vermieter, der dich am liebsten loswerden möchte.

    Die Anwaltskosten für ein Schreiben, dass dein Vermieter in Auftrag gegeben hat, musst du nicht bezahlen, wenn du den Sichtschutz jetzt entfernst. Dann wäre es das Privatvergnügen des Vermieters gewesen einen Anwalt einzuschalten.

    Gruß
    H H

  • Hallo H,

    vielen Dank für deine Antwort. Der Sichtschutz steht auf meiner Terrasse. Diese ist ca 2 m durch Rasenfläche von der Grundstücksgrenze zu meinem Nachbarn entfernt. Mein Nachbar hat keinerlei Probleme mit meinem Sichtschutz, im Gegenteil.
    Ich finde der Vergleich mit den Vorhängen ist nicht unsinnig. Denn Vorhänge tun genau das gleiche. Sie bieten einem Privatsphäre und Wohnlichkeit in den eigenen (gemieteten) 4 Wänden. Das selbe Spiel findet auf meiner Terrasse statt, die zu meinem Mietobjekt und der Wohnung dazu gehört. Was soll ich mit einer Terrasse anfangen, wenn ich mich keine Sekunde unbeobachtet fühle. Umliegende Wohnungen meine Wäsche auf dem Wäscheständer sehen können oder genau wissen wann ich in der Nase pobel. Das ist furchtbar!

    Ich werde den Sichtschutz heute entfernen damit das endlich eine Ruhe hat. Ich werde ihn auf Rollen anbringen zwischen Blumenkübel stellen und somit ist er mobil und kann mir nicht mehr verboten werden.


  • Ich werde den Sichtschutz heute entfernen damit das endlich eine Ruhe hat. Ich werde ihn auf Rollen anbringen zwischen Blumenkübel stellen und somit ist er mobil und kann mir nicht mehr verboten werden.


    Bevor du dir diese Arbeit machst, solltest du dir Gedanken machen, ob dein Vermieter befürchtet, dass die Optik des Hauses durch solch eine "Anlage" leidet. Wenn das nämlich der Fall ist, dann spielt es keine Rolle, ob der Sichtschutz auf Rollen ist oder nicht.

    Ich hätte in dieser Situation schon längst Pflanzkübel mit immergrünen Pflanzen bestückt. Gegen diesen Sichtschutz kann auch kein empfindlicher Vermieter etwas einwenden.

  • Meine Nachbarschaft hat unter anderem bunte Duschvorhänge an genau der gleichen Stelle an ihrer Terrasse (wir haben alle die gleiche Gartenanlage). Allerdings ist er von der Straße einsehbar, ich nicht. Mein Garten ist hinterm Haus und keiner, außer mein direkter Nachbar sieht den Sichtschutz. Er ist grau, passend zur restlichen Hausanlage (weiß grau). Aber ja, ich weiß, das ist immer Auslegungssache. Dann gibt es noch auf einem Balkonen einen braunen Sichtschutz (eben 1,80x1,80) auf Rollen und seitdem der auf Rollen steht haben die Ruhe vor dem Vermieter.

    Ich hätte auch schon längst Pflanzkübel hin gestellt. Aber a) kostet es nicht gerade wenig 4 große Töpfe mit 4 großen dichten Pflanzen zu erwerben. Und b) bietet mir das keinerlei Schutz vor Wind und Regen, der auf meiner Terrasse selbst die Stühle umfegt, wäre an dieser Wetterseite kein Schutz. Und der Regen, der in Wasserfällen vom Balkon über mir runterströmt und alles was sich auf der Terrasse befindet, inkl. Hauswand komplett durchnässt.

    Mein Hausverwalter hat mir mal gesagt, ich soll einen ausziehbaren Sichtschutz anbringen. Als ich ihn gefragt habe, wie ich den rechts und links befestigen soll, meinte er ich könne die Pfosten im Boden fest montieren und/oder in die Terrassenplatten bohren. Jetzt frage ich mich, wo liegt der Unterschied zwischen einem hölzernen Sichtschutz in Hausfarbe und einem Sichtschutz aus farbigem Stoff in der selben Höhe. Mal abgesehen das Stoff nach 1 Jahr völlig vergammelt und verschimmelt ist.
    Für mich ist das alles reine Schikane und ich finde es furchtbar das man sich so was gefallen lassen muss. Ich zahle jeden Monat pünktlich meine Miete, erledige Kehrwoche etc alles Gewissenhaft. Meine Nachbarn stören sich in keinster Weise an diesem 3,24qm großen Sichtschutz. Nur mein Vermieter, der meinen Sichtschutz noch nie gesehen hat, der hat ein Problem damit. Einfach nur lächerlich!

  • Zitat

    Exakt 8 Tage später kam ein Brief vom Anwalt. Er behauptet der Sichtschutz sei eine bauliche Veränderung.

    Da hat er nicht ganz unrecht.

    Du hast die Wand fest mit dem Boden verbunden, so dass diese zum festen Bestandteil des Grundstücks geworden ist (§ 94 BGB).

    Die Kostenrechnung des Anwalts hast Du natürlich nicht zu tragen. Wenn der Vermieter nicht in der Lage ist, ein simples Schreiben zu verfassen, dann muss er halt einen Anwalt bezahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Da hat er nicht ganz unrecht.

    Du hast die Wand fest mit dem Boden verbunden, so dass diese zum festen Bestandteil des Grundstücks geworden ist (§ 94 BGB).


    Wie bereits oben erzählt hat der Hausverwalter mir erlaubt, einen (ausziehbaren) Sichtschutz mit dem Boden zu verschrauben. Warum sollte das dann nicht auch für diesen Sichtschutz gelten?

    Die Kostenrechnung des Anwalts hast Du natürlich nicht zu tragen. Wenn der Vermieter nicht in der Lage ist, ein simples Schreiben zu verfassen, dann muss er halt einen Anwalt bezahlen.

    Die Hausverwaltung hat mir vor dem Anwaltschreiben einen Brief im Briefkasten hinterlassen.... ohne vollständige Absenderangaben, ohne Unterschriften, mit fiktiven Daten an denen man mich angeblich mündlich aufgefordert hätte, den Sichtschutz zu entfernen.... mit der Aufforderung innerhalb 7 Tagen den Sichtschutz zu entfernen. Ich habe darauf hin um eine schriftliche Info über meine mir erlaubten Alternativen gebeten. Diese Info habe ich bis heute nicht erhalten. Den Sichtschutz habe ich rechtzeitig am Boden abmontiert, aber "stehen lassen", an den Balkonpfosten gelehnt mit einer Aufbewahrungsbox fixiert. Wo hätte ich den auch auf die Schnelle entsorgen sollen.
    Mein HV kann ohne Betreten meines Gartens nicht erkennen, ob und wie der Sichtschutz steht. Der Anwaltsbrief kam, trotz Veränderung der Sachlage.

    Wie sieht die Rechtslage nun aus bzgl. der Kostenrechnung?

  • Lieber H, Leipziger ging davon aus, das der Vermieter sofort ein Schreiben über den Anwalt geschickt hat. Ich bekam aber erst ein Schreiben von der HV und bin somit in "Verzug". Das ändert die Sachlage.
    Satz vom Anwalt: Wenn man sich im Verzug befindet, schuldet man auch die Erstattung gegnerischer Rechtsanwaltskosten.

    Aber trotzdem Danke für eure Antworten.

  • Zitat

    Ich bekam aber erst ein Schreiben von der HV und bin somit in "Verzug". Das ändert die Sachlage.

    Nein, selbst wenn Dir der Anwalt 100 Schreiben zustellt, musst Du keines davon bezahlen. Wie heißt es so schön: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.
    Erst im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann man Dir Anwaltsgebühren aufdrücken.

    Der Vermieter muss hier gar keinen Anwalt beauftragen. Für einen halbwegs erfahrenen Vermieter stellt es überhaupt kein Problem dar, einen Mieter zu ermahnen, abzumahnen oder im E-Fall fristlos zu kündigen.

    Zitat

    Wie bereits oben erzählt hat der Hausverwalter mir erlaubt, einen (ausziehbaren) Sichtschutz mit dem Boden zu verschrauben. Warum sollte das dann nicht auch für diesen Sichtschutz gelten?

    Keine Ahnung. Er könnte aber auch beides verbieten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • wie oft willst du es noch hören: Die Anwaltsrechnung brauchst du nicht bezahlen, wenn du den Sichtschutz entfernst.

    Sehe ich anders, gerade dann müsste sie eigentlich zahlen. Aber vielleicht erklärt du mal, warum das meinst?
    Wenn der VM zu Recht die Entfernung des Sichtschutzes verlangt, kann er auch außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Anwaltskosten in Rechnung stellen.

  • Sehe ich anders, gerade dann müsste sie eigentlich zahlen. Aber vielleicht erklärt du mal, warum das meinst?
    Wenn der VM zu Recht die Entfernung des Sichtschutzes verlangt, kann er auch außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Anwaltskosten in Rechnung stellen.

    Was heißt denn gerade dann?

    Die Verwaltung fordert den Rückbau des Sichtschutzes.
    Der Mieter stellt Gegenfragen dazu.
    Das rechtfertigt nicht einen Anwalt einzuschalten. Solche Korespondenzen sind typische Verwaltungstätigkeiten und durch den Vermieter zu zahlen. Selsbt wenn nicht. Die außergerichtliche Einschaltung eines Anwalts ist nur in wenigen Ausnahmen erstattungsfähig. Und zwar nur dann, wenn das normale Rechtsverständnis nicht mehr ausreicht, um den Fall zu bewältigen. Davon sind wir heir noch weit erntfernt, es geht ja noch um einfache Kommunikation.

    Wenn der Mieter in einem frühen Verlauf der Kommunikation zeigt, dass er die Situation verstanden hat und man auch annehmen kann, dass er auf ein weitere Schreiben der Verwaltung/des Vermieters ähnlich reagiert hätte, war das Anwaltsschreiben nicht angemessen.

    Du kannst ja weiterhin alle Anwaltsbriefe, die an dich gehen brav bezahlen. Ich habe noch nie die Rechnung für ein außergerichtliches Schreiben übernommen und werde es auch weiterhin nicht tun.

    Gruß
    H H

  • Die außergerichtliche Einschaltung eines Anwalts ist nur in wenigen Ausnahmen erstattungsfähig.

    Du kannst ja weiterhin alle Anwaltsbriefe, die an dich gehen brav bezahlen.
    H H

    wenn Sie entfernt, war es ja berechtigt.. soweit zum Zaun.

    Also eigentlich lasse ich solche Schreiben schreiben und den Mieter bezahlen. Klappte bisher ganz gut und wurde auch vor gericht noch nicht in Frage gestellt.

    Im Grunde geht es hierum: http://www.iww.de/rvgprof/archiv…ebuehren-f47034


  • Also eigentlich lasse ich solche Schreiben schreiben und den Mieter bezahlen. Klappte bisher ganz gut und wurde auch vor gericht noch nicht in Frage gestellt.


    Es geht ja nicht darum, was du normalerweise machst, es geht darum, was rechtlich durchsetzbar ist.

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