Vermieter musste Kündigen - Was hat Mieter für Rechte?

  • Hallo Zusammen,

    meinen Mitbewohnern und mir wurde vor einer halben Woche fristgerecht gekündigt, weil unser Vermieter das Grundstück zweckentfremdet hat (vorher war eine Apotheke drin).

    Sind wir Mieter nun immer noch verpflichtet, bis Ablauf der 3 Monate Miete zu bezahlen? Oder erhalten wir durch die außergewöhnlichen Umstände ein Sonderrecht? Für gewöhnlich ist ja früher ausziehen kein Problem, solange der Vermieter damit einverstanden ist (z.B. man hat einen Nachmieter gefunden) aber da er keine neuen Mietverträge schließen darf, geht das nicht.

    Bin gespannt auf eure Antworten

    mfg
    Gunni3

  • Das der Vermieter die Räume nicht als Wohnung vermieten darf ist eigentlich kein rechtlich zulässiger Kündigungsgrund. Heißt die Kündigung ist unwirksam.

    Daraus ergibt sich für Euch jedoch kein Sonderkündigungsrecht bzw. das Recht die Kündigungsfrist zu verkürzen.

    Es kann aber sein das der Vermieter froh ist wenn er den Vertrag mit Euch vorzeitig beenden kann. Also sprecht mit ihm. Stimmt er einer vorzeitigen Vertragsentlassung nicht zu habt Ihr schlicht Pech gehabt.

    Aber Ihr habt ja ein Ass im Ärmel. Die unwirksame Kündigung:cool:

  • Das der Vermieter die Räume nicht als Wohnung vermieten darf ist eigentlich kein rechtlich zulässiger Kündigungsgrund. Heißt die Kündigung ist unwirksam.

    Daraus ergibt sich für Euch jedoch kein Sonderkündigungsrecht bzw. das Recht die Kündigungsfrist zu verkürzen.

    Es kann aber sein das der Vermieter froh ist wenn er den Vertrag mit Euch vorzeitig beenden kann. Also sprecht mit ihm. Stimmt er einer vorzeitigen Vertragsentlassung nicht zu habt Ihr schlicht Pech gehabt.

    Aber Ihr habt ja ein Ass im Ärmel. Die unwirksame Kündigung:cool:

    Hallo,

    ich wäre mir nicht so sicher, wer hier das Ass im Ärmel hat, weil eine "illegale" Nutzung keine Kündigungsgrund ist. Möglicherweise ist der Wohnraummietvertrag ebenfalls unwirksam, weil ja gar kein Wohnraum vermietet wird. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass es eine Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter geben könnte.

    Aber es macht wenig Sinn die rechtliche Konstellation lange zu erörtern. Es besteht ein allseitiges Interesse dieses unzulässige Wohnverhältnis auszulösen. Deshalb ist der Vermieter sicher gesprächsbereit.

    Gruß
    H H