Probleme wegen "illegaler" Untervermietung

  • Guten Abend zusammen,

    ich wohne zur Zeit zur Untermiete bei jemandem, der mir seine gemietete Wohnung jedoch ohne Erlaubnis der Wohnungseigentümer vermietet hat. Dies habe ich erst vor ca. einem Monat erfahren. Er meinte, er hätte es dort nicht angegeben, da ich sonst Probleme bekommen würde. Macht er sich damit nicht aber strafbar und nicht ich?

    Jetzt habe ich ab September von der eigentlichen Wohnungsgesellschaft einen Mietvertrag zur Übernehme der Wohnung erhalten. Habe dort nun angegeben, dass ich eine Freundin von meinem Untervermieter bin. Nun ist mir durch den Mietvertrag aufgefallen, dass die eigentliche Miete 200 Euro weniger ist, als mein Untervermieter von mir monatlich verlangt. Darüber hinaus hat er eine Kaution von mit bekommen in Höhe von 800 Euro. Da die Wohnung in einem ziemlich schlechten Zustand ist und war (habe dies auch bei meinem Einzug mit Fotos dokumentiert), habe ich bedenken, dass er seine Kaution von der Mietgesellschaft nicht zurück bekommt und dann einfach meine Kaution einbehält. Ich traue ihm zu, dass er versucht mir die Mängel anzuhängen.

    Jetzt meine Frage: kann ich, bzw. macht es Sinn mir in dem Fall einen Anwalt zu nehmen und das Geld einzuklagen? Immerhin ist es ja nicht die riesengroße Summe, aber lieber verliere ich das Geld durch Anwaltskosten, als es ihm zu schenken...

    Wir haben zwar auch einen Vertrag gemacht, aber da die ganze Sache ja eh von vorn bis hinten nicht wirklich legal war, ist dieser Vertrag doch auch nichts wert, oder?

    Würde ich bei einer Anzeige/ rechtliche Schritte selbst als „illegaler Untermieter“ Probleme bekommen?

    Ich hab schon über eine Mietrechtsschutzversicherung nachgedacht, aber da gibt es doch immer eine Wartezeit von 2-3 Monaten, oder kann man die irgendwie umgehen?

    Ich zerbreche mir wirklich den Kopf deswegen! :(

    Danke für jeden helfenden Rat!

    Liebe Grüße

  • Hallo,

    was machst du dir denn für Sorgen?

    Nicht genehmigt ist doch nicht das Gleiche wie strafbar. Es ist nicht strafbar eine Wohnung ohne Genehmigung des Vermieters unterzuvermieten. Inzwischen weiß der Vermieter das und hat dir sogar einen eigenen Mietvertrag angeboten. Damit ist die Sache durch.

    Dass dein Vermieter dir mehr Geld abgeknöpft hat, als die Wohnung kostet ist ebenfalls nicht strafbar. Es ist noch nicht einmal moralisch verwerflich. Er hat dir ein Mietabgebot gemacht, du hast es angenommen. Seine Marge könnte er als Risikoaufschlag oder Verwaltungsaufwand sehen. Bei dem Thema bliebe lediglich die Frage, ob er seinen Gewinn versteuert hat. Das ist allerdings eine Sache zwischen ihm und dem Finanzamt.

    Das mit der Kaution ist eine Sache zwischen dir und ihm. Bevor du einen Anwalt nimmst, solltest du erst einmal abwarten, ob es überhaupt Probleme gibt. Wenn es allerdings nicht so sehr auf den letzten Euro ankommt und du eine deutliche Warnung in seine Richtung aussprechen willst, kann ein anwaltliches Schreiben, dass du die vollständige Rückzahlung der Kaution erwartest nicht schaden.

    Mein persönlicher Tipp wäre allerdings:
    Anstatt dich mit dem Stress eines Rechtsstreit zu beschäftigen (das kostet viel Zeit und Nerven), unterschreib den neuen Vertrag, freue dich dass es nun deine Wohnung ist und hoffe, dass du die Kaution ganz oder teilweise zurückbekommst. Wenn nicht, siehe es einfach so, dass du durch die 200 Euro, die du ab jetzt weniger zahlst bereits nach 4 Monaten wieder glatt bist und ab dann jeden Monat 200 Euro sparst.

    Wenn du dann der Meinung bist, du willst deinem ehemaligen Vermieter Eins auswischen, schwärze ihn beim Finanzamt an (ich würde es nicht tun). Schreib denen mit vollem Namen und allen Angaben den Sachverhalt und überlasse denen, ob sie das prüfen.

    Gruß
    H H