Entsorgung Küche

  • Hallo zusammen,

    eine rein fiktive Frage.

    Person A und B haben mehrere Jahre eine Wohnung gemietet. Nun sind die beiden in eine neue Wohnung gezogen. Der Vermieter möchte die alte Wohnung kernsarnieren und besteht darauf das A und B die Küche entsorgen, die der Vormieter in der alten Wohnung gelassen hat.

    Die Frage ist jetzt: Wer ist für die Entsorgung zuständig. Im Mietvertrag von A und B ist zum Thema Küche nichts zu finden. Desweiteren droht der Vermieter A und B mit einer kostenpflichtigen Entsorgung, sollte die Küche von A und B nicht selbst zum Sperrmüll bringen. Ist das rechtens?

    Liebe Grüße

    BMF

  • Da die Küche nicht mitvermietet wurde seid ihr dafür zuständig als ob ihr sie selbst angeschafft habt. Durch die Übernahme wurde sie euer Eigentum Und Eigentum verpflichtet.......auch zur Entsorgung.

  • Hallo,

    Frage der Woche!!

    Ihr wisst genau, dass die Küche nicht dem Vermieter gehört und wundert euch, dass er sie nicht für euch entsorgen will. Jetzt fragt ihr ob das rechtenst wäre.

    mhmm, muss euer Vermieter euren Müll für euch entsorgen?
    ich weiß es wirklich nicht.:confused:


    Gruß
    H H

  • @hhamburg: Müll? Die Küche funktioniert bis auf dem Backofen/Herd aus der Steinzeit einwandfrei.

    Was ich mit "nichts zu finden" gemeint habe ist, das ich im Mietvertrag nichts über den Eigentümer der Küche finden konnte. Da steht nur: vermietet werden x Zimmer, 1 Küche und ein Badezimmer. Keine Klausel wer was bei Auszug zu behalten hat. Außerdem wurde von der Küche nur die Spüle benutzt. Es wurde kein Kaufvertrag mit dem Vormieter abgeschlossen. Die Küche stand da, als wir eingezogen sind. Außerdem hat der Vermieter nach ein paar Jahren gewechselt. Sorry wenn ich so blöde Fragen stellen tue, bin nur etwas verwirrt, weil ich nach Google-Suche das hier gefunden habe:


    "Dazu gehört beispielsweise auch die Einbauküche: Hat der Mieter diese Einbauküche vom Vormieter erworben, so muss er sie beim Auszug entfernen. Hat der Vormieter jedoch seine Küche bei seinem Auszug einfach in der Wohnung belassen, und sie ging nicht durch Kauf in den Besitz des Mieters über, so muss er sie auch nun nicht entfernen".

    Quelle: http://www.immo-magazin.de/mietrecht-verm…fach-entsorgen/

    LG

    Bmf

  • War auch meine Meinung, denn der Nachmieter kann eine ihm nicht gehörende Küche ja nicht einfach entfernen.

    Interessant. Es könnte aber auch so zu verstehen sein, dass lt.MV keine EBK mitvermietet wurde, und nach Auszug auch ohne EBK zurückgegeben werden soll/muss.

    Die Mieter haben diese EBK jahrelang genutzt, ganz für lau, und am Ende des Mietverhältnisses muss der VM diese auf seine Kosten entworgen. Kann durchaus rechtens sein. Hier hat der VM versäumt bei Einzug diese EBK im MV entsprechend festzuschreiben.

    Kleines Versäumnis, grosse Wirkung.

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