Nebenkostenberechnung Dachgeschoss Grundfläche oder Wohnfläche für Heizkosten?

  • Hallo zusammen,

    ich hätte als Ex-Mieter einer Dachgeschosswohnung mal eine kurze Frage.

    Ich hatte in einer Wohnung gewohnt, bestehend komplett aus Dachschrägen. Im Mietvertrag stehen 70qm. Real hat sie ca. 68/69qm gehabt. Wir haben jetzt eine Nachzahlung erhalten, in welcher die Grundfläche bei einer Verteilung von 70/30 genommen wurde. Hier wurden mit 78qm die Heizkosten berechnet. Dieses war auch schon im Jahr zuvor so und ich hatte den Vermieter darauf aufmerksam gemacht, jedoch war es mir da dann den Stress nicht wert. Da wir jetzt wieder nachzahlen müssen, nervt es mich doch leicht. Ich habe den Vermieter also nochmal darauf aufmerksam gemacht, dass wir eine Wohnfläche von max 70qm haben und die Berechnung somit nicht passt. Er hat sich dann an seine Hausverwaltung gewandt. Diese meinte, sie nehmen die beheizbare GRUNDFLÄCHE und nicht die Wohnfläche. Dieses ja ein deutlicher Nachteil für die Mieter im Dachgeschoss gegenüber den Eigentümern/Mietern darunter. Ist dieses überhaupt rechtens? Ich habe schon viel gelesen und nirgends etwas über eine 70/30 Verteilung mit Grundfläche gelesen, lediglich mit Wohnfläche. Bevor ich es jetzt eskalieren lassen oder gar einen Anwalt einschalte, wollte ich mich nochmal bei euch erkundigen, ob mir jemand kompetent weiterhelfen kann?

    Besten Dank vorab,

    Grüße

    Chris

  • Keine Angabe zur Berechnungsmethode im Mietvertrag

    Für den Fall, dass sich im Mietvertrag keine Angabe zur Berechnungsgrundlage der Wohnfläche der Mietsache finden sollte, gilt nach ständiger Rechtsprechung automatisch die Methode nach der Wohnflächenverordnung (Siehe: BGH-Urteile vom 22.04.2009 zum AZ: VIII ZR 86/08 und vom 08.07.2009 zum AZ: VIII ZR 205/08). Nicht zu vergessen ist im Übrigen, dass eine korrekte Ermittlung der Wohnfläche auch für die Bestimmung der Betriebs- und Nebenkosten eine entscheidungserhebliche Rolle spielt, da einige Posten in der Nebenkostenabrechnung nach der Fläche des Wohnraums ermittelt werden.

    Vielleicht hilft Dir dieser Hinweis weiter.

  • Nebenkosten Eigentumswohnung

    Meine Schwiegereltern und Ich besitzen ein Haus in dem 3 Parteien wohnen.Meine Schwiegereltern,mein Bruder und Ich mit meiner Frau.

    Meinen Schwiegereltern gehören 2 Wohnungen.Meiner Frau und Mir die Dachwohnung.

    Es geht nun um die Aufteilung der Kosten für STADT,Öl,.

    Wie werden diese aufgeteilt ?

    50/50 oder 70/30

    Angeblich sind in der Miete für meinen Bruder diese Kosten mit eingerechnet !

    Ich selbst zahle Grundgebühr (STADT) und meine eigene Müllabholung.

    Mir wird die ganze Zeit erzählt das ALLE anderen Kosten wie z.B. KANAL,Wasser oder auch die Öllieferungen NUR durch 2 geteilt werden.