Vermieter möchte Dachboden teilweise mitnutzen

  • Hallo,

    meine Freundin und ich haben vor ein paar Monaten eine Mietvertrag unterschrieben. Vermietet wird von privat und das erste mal.

    Jetzt, kurz vor dem Einzug, meldet sich der Vermieter und teilt uns mit, dass er den Dachboden teilweise selber nutzen möchte/wird, um Dinge einzulagern.

    Mir kommt das erstmal sehr seltsam vor. Ich habe umgehend den Vertrag geprüft und musste feststellen, dass bei der Aufzählung der Räume der Dachboden fehlt.

    Der Dachboden ist aber ausschließlich über die Wohnung/das Haus erreichbar.

    Wie sieht das mit der Haftung dieser eingelagerten Gegenstände aus?

    Ich bin verwundert und bin nicht sicher, ob das alles so richtig ist.

    Liebe Grüße und ich freue mich über eure Antworten.

  • Wenn der Zugang zum Dachboden nur durch eure Wohnung möglich ist, solltet ihr das nicht erlauben. Wenn aber der Zugang vom Treppenhaus (falls vorhanden) passiert solltet ihr eurem Vermieter klar machen, dass er nicht so ohne weiteres das Haus betreten kann, sondern nur nach Absprache mit euch.

    Ist ja schon ein wenig eigenartig, wenn bei der Vermietung eines Hauses Teile davon zur Verwendung durch den Vermieter ausgenommen sind. Da dieser Wunsch erst nach Abschluss des Mietvertrages genannt wurde, müsst ihr darauf nicht eingehen. Sollte das der einzige Knackpunkt sein, kann man um des lieben Friedens Willen, zustimmen. Aber das ist dann ganz allein eure Entscheidung.

  • Es gibt kein Treppenhaus. Der Zugang zum Dachboden ist mitten in der Wohnung.

    Ein Zutritt durch den Vermieter wäre nur mit vorheriger Verabredung möglich.

    Ich möchte auch unbedingt Frieden bewahren. Aber als Miete stehen wir in der Verantwortung für alles was in der Wohnung passiert und da habe ich ungerne Fremde Dinge unter dem Dach.

    Wäre der Zugang separat, wäre alles unproblematisch.

  • Es gibt kein Treppenhaus. Der Zugang zum Dachboden ist mitten in der Wohnung.

    Geht garnicht! Ich erachte dies als Zumutung, um nicht zu sagen Frechheit. Wie bereits erwähnt wurde dieser Wunsch erst nach Abschluss des Mietvertrags geäussert, wohlweislich nur deshalb weil Du bei diesem Wissen vielleicht keinen Mietvertrag unterschrieben hättest.

    Bei Zustimmung würde das heissen, der VM kann jederzeit durch Deine Wohnung in den Dachboden.

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