Wasserschaden nach Hausanhebung!

  • Hallo,

    Ich fange erst mal von Vorne an .. Hab vor 12 Wochen meine Jetzige Freundin kennengelernt! Die sich vor ca 20 Wochen von ihrem Damaligen Freund (der mit im Mietvertrag steht) getrennt hat (sie ist erst mal in der Wohnung geblieben mit ihrer Tochter 4 Jahre alt!

    Vor ca einem Jahr wurde das Haus vom Vermieter mit "Schaum" angehoben, so wurde mir es geschildert!

    Seitdem haben sich in einem Teil der Räume Risse an den Wänden Gebildet, was aber nicht so schlimm ist!

    An 2 Innenwänden ist das Mauerwerk aber Stellenweiße so Feucht das sich sogar der Putz ablöst !

    VM sagt dazu nur "Du Lüftest falsch das kommt vom nicht Lüften" und legt sich auf seine Aussage fest!

    Sie Lüftet mehr als genug!
    Sie muss bis 31.12.2017 aus der Wohnung raus! Wie sollte man jetzt vorgehen??

    Rechtschutz hat sie leider keine, aber ihr ExFreund mit dem sie wiederrum etwas Stress hat.

    Gutachter ist auch nicht ganz so einfach da das Geld ja auch nicht auf den Bäumen wächst!

    Ich bin der Meinung da das Problem nach dem Hausanheben angefangen hat und immer mehr wird, das evtl die bodenplatte gerissen ist und somit das Wasser von unten Hochzieht!

    Was meint ihr dazu wie sollte man hier vorgehen um ohne probleme aus der bude am 31.12.2017 rauszukommen ?

    Hier mal 2 Bilder von den Schäden!

    Gruß

  • Warum muss sie denn zum 31.12. aus der Wohnung raus? Das wäre wichtig zu wissen, denn für mich sind die Schäden durch aufsteigende Feuchtigkeit hervor gerufen. Also nicht euer Problem!

  • Erst ma danke für die Antwort!

    Da sie alleine die kosten der Wohnung alleine nicht Lange halten kann wurde ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet! Und da der VM recht eigen ist und keinen neuen Partner von ihr hier haben möchte ! War das der einzigste weg!

    Zudem teilt sie sich gerade mit dem VM einen Stromzähler was meines erachtens auch nicht rechtens ist! Sie zahlt im moment ca. 3600Kwh im jahr da er das so für nen 3 Personen Haushalt ausgerechnet hat

    Gruß

  • Erst ma danke für die Antwort!

    Da sie alleine die kosten der Wohnung alleine nicht Lange halten kann wurde ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet! Und da der VM recht eigen ist und keinen neuen Partner von ihr hier haben möchte ! War das der einzigste weg?

    Gruß

    Nachdem der Aufhebungsvertrag unterschrieben ist heisst es: Verträge sind einzuhalten. Es wäre natürlich möglich gewesen dass der neue Freund mit in den bestehenden Mietvertrag einsteigt, das hätte der VM nicht verhindern können/dürfen.

    Der Ex-Freund ist ja noch Mieter und könnte mit seiner RSV der Mieterin behilflich sein. In Grunde genommen betrifft diese Angelegenheit auch ihn selbst, sofern nicht entsprechende Vereinbarungen dagegen sprechen.

    Übrigens sieht der Zustand der Wohnung nach Baumangel aus, es sind nicht die Probleme der Mieterin, in diesem Fall die des Vermieters.

  • Seh ich auch so nur wie sollte man hier jetzt vorgehen ? Darüber machen wir uns gerade einen Kopf

    Man erfüllt den Aufhebungsvertrag und gibt die Wohnung spätestens am 31.12.2017 zurück. Mit den Feuchtigkeitsschäden kann sich dann der Vermieter alleine befassen. Die Sache mit dem fehlenden eigenen Stromzähler hätte man sofort angehen müssen und nicht erst so kurz vor dem Auszug.

  • Wir haben ihn gerade drauf angesprochen, der große fleck ist auf einmal komisch aber der kleine kommt vom lüften da in dem Raum dahinter die Speise und der trockner steht! Und es unter der tür durchdrückt

    Er besorgt jetzt einen entfeuchter und wir sollen die fenster den ganzen tag offen lassen zum Lüften ??

  • Zitat aus "Richtig Lüften leicht gemacht"

    Lüftungstipps auf einen Blick

    • Drei- bis viermal täglich lüften.
    • Nicht dauerlüften, sondern stoßlüften.
    • Beim Lüften immer Heizung aus.
    • Küche und Bad nach Bedarf mehr lüften.
    • Nach Modernisierung: Häufiger lüften.

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