Heizungskosten (Öl) bei Auszug

  • Hallo zusammen, welche Meinungen von Euch gibt es zu flg. Situation :

    1. Anfangsbestand Heizöl 5200 Liter

    2. Auszug zum 31.7. mit Zwischenablesung und einem Restbestand von 2000 Litern an Öl

    3. Das Haus wurde dann zum 1.12. verkauft und hatte am 30.11. einen Restbestand von nur noch 200 Litern an Öl

    4. Also Verbrauch 1.1. - 30.11. 5000 Liter

    5. Diese 5000 Liter wurden zur Berechnung meiner Heizkosten als Grundlage genommen und im weiteren Verlauf über Gradtagszahlen weiter verrechnet

    Meiner Meinung nach ist dieses Vorgehen nicht richtig, denn in § 9b Abs. 2 HeizkostenV steht :

    "Die nach dem erfassten Verbrauch zu verteilenden Kosten sind auf der Grundlage der Zwischenablesung, die übrigen Kosten des Wärmeverbrauchs auf der Grundlage

    der sich aus anerkannten Regeln der Technik ergebenden Gradtagszahlen..."

    Was meint ihr ?

    Vielen Dank & hzl. Grüße !

  • Hallo,

    wenn eine Zwischenmessung gemacht wurd, dann muss diese auch zur Abrechnung genutzt werden. D.h. der Ausgezogene müsstest 3200 Liter zahlen.

    Was ist denn bei der Gradtagsrechnung rausgekommen?

    Gruß

    H H