Kaution am Anfang nicht gezahlt

  • Liebes Forum und Experten,

    ich habe eine dringende Frage die mir momentan große Bauchschmerzen bereitet.

    Als ich im Winter 2014 in meine aktuelle Wohnung gezogen bin wurde zwar gesagt das ich eine Kaution zahlen soll, allerdings habe ich vom Verwalter nie eine Zahlungsaufforderung etc. erhalten.

    Mein Wohnhaus wurde nun Anfang des Jahres an einen neuen Besitzer verkauft. Von dem ich nun eine Anfrage erhalten hab ob ich damals die Kaution hinterlegt habe und falls ja ob ich einen Zahlungsnachweis dafür hab.

    Hat der aktuelle Besitzer nun die Möglichkeit den Mietvertrag fristlos zu kündigen oder kann man die Kaution nun "einfach" nachträglich hinterlegen.

    Vielen Dank und Gruß

    Niklas F.

  • Als ich im Winter 2014 in meine aktuelle Wohnung gezogen bin wurde zwar gesagt das ich eine Kaution zahlen soll,

    Was steht dazu im Mietvertrag?

    Hat der aktuelle Besitzer nun die Möglichkeit den Mietvertrag fristlos zu kündigen

    Eigentümer. Wenn vertraglich eine Kaution von mindesten 2 Kaltmieten vereinbart ist, ja. Aber nur wenn er die Forderung noch bis 31.12.2017 geltend macht.

    oder kann man die Kaution nun "einfach" nachträglich hinterlegen.

    Ja. Aber nur wenn vertraglich eine vereinbart ist.

  • Also in dem Schreiben wurde mir mit geteilt das die Kaution im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Es ist aber so, dass ich mit dem Vormieter in einem engeren Familienverhältnis stand und dieser mir die Zahlung erlassen hat.

    "Wenn vertraglich eine Kaution von mindesten 2 Kaltmieten vereinbart ist, ja. Aber nur wenn er die Forderung noch bis 31.12.2017 geltend macht."

    Forderung der nachzahlung?

    Vielen Dank und Gruß!

  • Die Kaution kannst Du nachträglich hinterlegen, d.h. dem neuen Vermieter bezahlen. Im übrigen bedarf es für die Zahlung der Kaution, sofern diese im MV vereinbart wurde, keiner weiteren Aufforderung. I.d.R. ist Kaution in 3 Raten zu zahlen, jeweils mit der Monatsmiete.

  • Also wenn ich, und das habe ich in keinster Weise, bisher keinerlei Mahnung wegen nicht Zahlung bekommen habe sollte ich keine Angst haben?

    Doch. Eine Mahnung ist in dem Fall nicht nötig. Der Vermieter kann, ohne vorherige Mahnung, fristlos kündigen wenn mindestens 2 Kaltmieten Kaution vereinbart sind. Der Mietvertrag begann 2014, dann kann der VM die Kaution noch bis 31.12.2017 fordern bzw. dir kündigen.

    I.d.R. ist Kaution in 3 Raten zu zahlen, jeweils mit der Monatsmiete.

    Aber nicht mehr nach 3 Jahren.

  • Hallo,

    der neue Vermieter kann dir sicher nicht kündigen, weil der alte Vermieter dir die Zahlung der Kaution erlassen hat. Vor allem, wenn der ehemlige Besitzer nicht das Gegenteil behauptet.

    Der neue Besitzer will das mit der Kaution jetzt wissen, weil er sie übernehmen muss und dir gegenüber haftbar wird. Ich denke, du solltest ihm sagen, du hättest keine Kaution zahlen brauchen, bist allerdings bereit dies jetzt zu tun.

    Gruß

    H H

  • Ich hatte heute ein kurzes Telefonat mit der Hausverwaltung.


    Als erstes muss ich einen Irrtum eingestehen, ich bin doch ende 2013 in die Wohnung eingezogen und nicht wie ich dachte Anfang 2014.

    Mir wurde dann mit geteilt das die Kaution aufgrund der Verjährung nicht mehr gezahlt werden muss.

    Es geht dabei nur um eine Absicherung, dass ich bei Auszug nicht auf eine Auszahlung der nicht geleisteteten Kaution bestehe.

    Vielen Dank für die Antworten!

  • Es geht um Mietkaution anlegen. Habe dazu eine Frage.

    Ist es üblich dass bei neu Einzug der Vermieter & Vermieterin mit dem NEUEN Mieter zur Bank geht?

    Diese zusammen ein Miet- Sparkonto anlegen, dass der eine OHNE den Anderen nicht an die Kaution ran kommt oder etwas machen kann und dass jeder unterschreibt?

  • Doch. Eine Mahnung ist in dem Fall nicht nötig. Der Vermieter kann, ohne vorherige Mahnung, fristlos kündigen wenn mindestens 2 Kaltmieten Kaution vereinbart sind. Der Mietvertrag begann 2014, dann kann der VM die Kaution noch bis 31.12.2017 fordern bzw. dir kündigen.


    Aber nicht mehr nach 3 Jahren.

    Richtig. Die erste Rate wäre Anfang Nov. und die zweite Rate im Dez.17 fällig.