Liebes Forum und Experten,
ich habe eine dringende Frage die mir momentan große Bauchschmerzen bereitet.
Als ich im Winter 2014 in meine aktuelle Wohnung gezogen bin wurde zwar gesagt das ich eine Kaution zahlen soll, allerdings habe ich vom Verwalter nie eine Zahlungsaufforderung etc. erhalten.
Mein Wohnhaus wurde nun Anfang des Jahres an einen neuen Besitzer verkauft. Von dem ich nun eine Anfrage erhalten hab ob ich damals die Kaution hinterlegt habe und falls ja ob ich einen Zahlungsnachweis dafür hab.
Hat der aktuelle Besitzer nun die Möglichkeit den Mietvertrag fristlos zu kündigen oder kann man die Kaution nun "einfach" nachträglich hinterlegen.
Vielen Dank und Gruß
Niklas F.