Widerrufsrecht

  • Guten Morgen,

    mir liegt mein neuer Mietvertrag vor. Anbei die Widerrufsrechtsbelehrung. Die prinzipelle Aussage dieses Rechtes ist mir bekannt, jedoch habe ich eine Frage zum Erloeschen des Widerrufsrechts.

    Es steht wie folgt auf dem Dokument:

    "Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

    Vor diesem Hintergrund erklaert der Mieter:

    - Ich verlange ausdruecklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausfuehrung der Dienstleistungen beginnen ( Para 357 Abs. 8 BGB)

    JA NEIN

    - Ich stimme ausdruecklich zu,dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausfuehrung der beauftragten Dienstleistungen beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollstaendiger Vertragserfuellung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere (Para. 356 Abs. 4 BGB)

    JA Nein "

    So wie ich das verstehe verzichte ich auf mein Widerrufsrecht wenn ich Dienstleistungen vor Ablauf der Frist in Anspruch nehme. Nur was sind Dienstleistungen bei einer Mietwohnung? das beziehen der Wohnung? Strom etc ?

    Zudem verstehe ich den Unterschied zwischen beiden Aussagen nicht ganz.

    Mag mir jemand das mal genauer erklaeren, ich waere sehr dankbar!

    :)

  • Hast Du die Wohnung online, ohne vorherige Besichtigung gemietet bzw. soll sie so gemietet werden?

    Denn nur dann wäre eine Widerrufsbelehrung Pflicht. Und auch nur wenn der Vermieter Unternehmer ist.

    Die Dienstleistung wäre in dem Fall die Bereitstellung der Wohnung zur Nutzung. Sprich ziehst Du vor Ablauf der Widerrufsfrist ein ist ein Widerrruf nicht mehr möglich.

  • Hallo,

    ja, diese Widerrufsmöglichkeit gilt nur bei Abschluss von Mietverträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurden (und 1 Vetragspartei/Vermieter) Unternehmer ist.

    Da Du die Wohnung (physisch) besichtigt hast, entfällt die Möglichkeit eines Widerrufs sowieso.

    Viele Grüße,

    anonym2