Hallo bin neu hier !
und danke schon mal im voraus für eure Hilfe.
Nun zu meine Frage bzw. Problem
und zwar möchte ich meine Wohnung kündigen. ich habe den Vermieter meine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zugesandt.
Frage:
1.
ich habe die Kündigung am 09.09.2017 zur Post gebracht (Quittung mit Sendenummer) ist vorhanden und kündigen möchte ich im schreiben zum 01.12.2017 wegen der 3 Monatigen Kündigungsfrist, ist das Datum der Kündigung korrekt oder kann ich erst zum 31.12 bzw. zum 01.01.2018 Kündigen kenne mich da leider nicht aus. wiegesagt Eingang bei der Post als Einschreiben mit Rückschein und Sendenummer am 09.09.2017 und kündigen möchte ich im Schreiben zum 01.12.2017.
2.
darf ich selbst ein Nachmieter suchen oder muss ich erst warten bis der Vermieter meine Kündigung bestätigt hat und zugestimmt hat, so das ich auch selbst einen Nachmieter suchen kann.
Problem:
1.
Die Kündigung liegt bei der Post in ihrem Ort zur Abholung bereit und der Empfänger wurde Benachrichtigt, aber der VM hat das schreiben bis heute immer noch nicht abgeholt. sollte der Vermieter die Kündigung nicht ab holen, ist dann trotzdem meine Kündigung zum besagten zeit punkt rechtskräftig, den ich kann doch nichts dafür sollte der Vermieter die Sendung nicht ab holen, denn als Mieter bleibt mir nur diese form der Kündigung, entweder als Einschreiben Brief oder persönlich mit Quittierung des VM über erhalt der Kündigung. Schreiben per Fax oder E-Mail sind doch leider nicht zulässig. und ich als Mieter sehe nicht ein die Kündigung jedes mahl neu zuzustellen nur weil der VM die Sendung nie abholt oder Anerkennt und dadurch die Kündigungsfrist für mich wider ein Monat später ist usw.
und ich wider einen weiteren Monat für umsonst zahlen muss.
2.
Kann ich ein teil der Miete einbehalten, da ich für eine Restmülltonne zahlen soll, obwohl ich noch keine habe und ob wohl ich es den VM öfters mitgeteilt habe. darauf hin habe ich den VM per E-Mail mit 14 Tägiger Frist mitgeteilt, die Miete für den Peis den ich für die fehlende Restmülltonne zahlen muss einbehalte sollte er sie mir nicht zur Verfügung stellen. oder geht das auch nur per Brief
zur Frage 2:
kann ich auch einen Nachmieter ohne Zustimmung des VM suchen, wenn er die Sendung nicht abholt sihe Problem 1
ich hoffe meine Frage ist einigermaßen verständlich.