Droht Kündigung?

  • Hallo F orenmitglieder,

    angenommen, ein Mieter zahlte im Juni nur 1/4 der Monatsmiete, in den Folgemonaten aber wieder die komplette Mieten. Zudem überwies er nicht den

    Nachzahlungsbetrag aus der Nebenkostenabrechnung 2016, obwohl sie inhaltlich und formell nicht zu beanstanden war.

    Wegen der Junimiete bekam der Mieter eine Abmahnung.

    Besteht die Gefahr, dass er gekündigt werden kann?

    Ich frage nicht, weil es mich selbst betrifft, ich habe zum Glück keine Probleme mit meinem Vermieter.

    LG

    Summerfeeling

  • Wie hoch ist der Betrag, der nachgezahlt werden muss aus der Nebenkostenabrechnung? Wann wurde die Nachzahlung fällig?

    Der Vermieter kann fristgemäß kündigen, wenn der Zahlungsverzug erheblich ist, laut BGH trifft das zu, wenn der Rückstand eine Monatsmiete übersteigt und das für mehr als einen Monat. Deshalb die Frage oben, ob das zutrifft.

  • Die Kaltmiete beträgt 640 €, gezahlt hat der Mieter im Juni nur 160 €. Wie hoch die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen sind, weiß ich

    leider nicht.

    Die Nebenkostenabrechnung bekam er vor sechs Wochen, nachzuzahlen sind 382,34 €

    Der Mieter lebt eine Etage über mir, wir haben guten Kontakt zueinander, er ist noch jüngeren Semesters und die vergangenen

    Tage erzählte er mir von den Zahlungsproblemen.

    Wann gilt ein Zahlungsverzug als erheblich?

    Kann die Nebenkostennachzahlung mit dem geringen Junimietanteil zusammengezählt werden? Wäre dann aber immer noch

    keine Höhe, die eine Monatsmiete überschreitet.

  • Was erheblich heißt, steht oben: mehr als eine Monatsmiete und über einen Monat lang.

    Wenn die Abrechnung erst vor 6 Wochen zugegangen ist, dann könnte er noch Glück haben. Je nachdem, was als Zahlungsziel oder steht bzw. welchem Gericht man folgen will, ist er damit erst 2-4 Wochen in Zahlungsverzug. Dann könnte (noch) keine Kündigung erfolgen.

    Doch, wenn man es zusammenzählt, übersteigt es eine Monatsmiete. Aus Juni fehlen 480 €, dazu die 380 €, sind mehr als 640 €. Ich bin mir nicht 100% sicher, aber soweit ich weiß, ist bei einer ordentlichen Kündigung unerheblich, woraus der Zahlungsrückstand resultiert, da die Kündigung aufgrund der Pflichtverletztung erfolgt. Bei einer fristlosen Kündigung, begründet durch Mietrückstände, geht es nicht.

  • Deine Informationen sind schon mal wertvoll, Schweinchenfan. Danke.

    Wenn es Spitz auf Knopf kommen sollte, muß sich der Mieter beim Mieterverein beraten lassen, denn ich kann ihm nicht weiterhelfen.

  • Wenn es Spitz auf Knopf kommen sollte, muß sich der Mieter beim Mieterverein beraten lassen, denn ich kann ihm nicht weiterhelfen

    Selbst die Beratung im Mieterverein ist nicht umsonst. Dass der M. in Zahlungsverzug ist wird nicht bestritten und deshalb meine Empfehlung, die rückständigen Zahlungen mit Einvernehmen des Vermieters in Raten zu belgleichen.

  • Banane

    Genau, wichtig war, den Vermieter zu informieren und die Situation zu besprechen. Das kostete den jüngeren Mann zwar Überwindung,

    aber nur so konnte die Kuh vom Eis geholt werden. Der Vermieter war nicht sehr begeistert, willigte dann doch in eine Ratenzahlung

    ein.

    Mich freute es, dass ich in die Angelegenheit eingeweiht wurde, ist unter Nachbarn sonst nicht so üblich.