HK im Objekt nach Fläche und Verbrauch gemischt ?

  • Guten Abend,

    heute habe ich meine erste richtige Betriebskostenabrechnung 2016 für mein Ladenlokal bekommen (für 2015 waren es nur wenige Tage).

    Meine Heizkosten werden entgegen dem Mietvertrag nur nach Fläche berechnet. Die anderen Mietflächen werden vermutlich nach Verbrauch abgerechnet.

    Das Haus bekommt Fernwärme, Zähler am Übergabepunkt. Von da gehen Leitungen ab: Ein Ladenlokal, offensichtlich Wärmemengenzähler älterer Bauart, eine Leitung zu den Büros, kein Wärmemengenzähler (HKV an den Heizkörpern), mein Ladenlokal, -trotz mehrfacher Beschwerde- noch kein Wärmemengenzähler.

    Ist eine solche gemischte Abrechnung zulässig? Meiner Recherche nach müsste jeder Strang über einen Zähler gleicher Funktion gemessen werden.

    Dazu kommt: Mein Ladenlokal hat Deckengeräte für Heizung und Kälte, durch ein technisches Problem konnte man bis März 2017 im Keller per Absperrschieber entweder auf Heizung oder Kälte schalten, dh. ab Mitte Mai 2016 war die Heizung nicht nutzbar und wurde erst ab Oktober 2016 nutzbar. Somit kann die Nutzungsdauer von 366 Tagen wohl nicht richtig sein?

    Vielen Dank für Eure Antworten im voraus!

    Beste Grüße

    Arnulf Diesel