Müllentsorgung - Kosten

  • Moin,

    ich wohne in einem Haus mit ca. 15 Mietparteien. Wir haben neben der Restmüll- und Papiertonne

    eine weitere Mülltonne für Recycelbares (gelber Punkt). Dort hat nun einer der Mieter etwas entsorgt,

    das dort nicht reingehörte. Somit hat sich der Mülldienst geweigert, die Tonne zu leeren, und der

    Vermieter war gezwungen, die Entsorgung selbst zu übernehmen. Die entstandenen 70€ will er

    mit der nächsten Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Darf er dies tun?

    Danke schon mal für Eure Hilfe.

  • . Die entstandenen 70€ will er

    mit der nächsten Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Darf er dies tun?

    Umlegen der Kosten auf alle Mieter ist nicht eindeutig geregelt. Im Netz habe ich schon ein Dafür wie auch Dagegen gefunden.

  • Für mich wäre es logisch, dass der Schuldige die entstandenen Kosten bezahlt.

    Kann der Vermieter diesen nicht ausfindig machen, hat er Pech gehabt.

    Ist doch sonst in unserem Staate auch so:

    Wenn der Schuldige nicht ausfindig gemacht werden kann, dürfen deswegen

    nicht alle büßen.

  • Für mich wäre es logisch, dass der Schuldige die entstandenen Kosten bezahlt.

    Kann der Vermieter diesen nicht ausfindig machen, hat er Pech gehabt.

    Ist doch sonst in unserem Staate auch so:

    Wenn der Schuldige nicht ausfindig gemacht werden kann, dürfen deswegen

    nicht alle büßen.

    Hallo,

    der Vermieter kann die Kosten der Müllentsorgung als Betriebskosten umlegen. Hierbi handelt es sich eindeutig um umlagefähige Kosten. Ich weiß nicht, warum es anders sein sollte.

    Gruß

    H H

  • Mülltonne für Recycelbares (gelber Punkt).

    Mit (gelber Punkt) ist wohl Plastikabfall gemeint. Plastikmüll wird bereits vom Unternehmen bezahlt und ist damit vom Mieter nicht mehr zu bezahlen. Ich nehme an es ist bundesweit so geregelt. Schließt aber nicht aus, dass der Vermieter diesen nicht mitgenommenen Müll kostenpflichtig zu entsorgen hatte, diese zusätzlichen Kosten von € 70,00 auf alle Mieter umzulegen ist nicht klar geregelt, eher unwahrscheinlich. Dafür müsste der VM Beweis antreten, also die Quelle benennen für die Möglichkeit der Umlage auf alle.

    Somit hat sich der Mülldienst geweigert, die Tonne zu leeren, und der

    Vermieter war gezwungen, die Entsorgung selbst zu übernehmen. Die entstandenen 70€ will er

    mit der nächsten Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Darf er dies tun

    der Vermieter kann die Kosten der Müllentsorgung als Betriebskosten umlegen. Hierbi handelt es sich eindeutig um umlagefähige Kosten. Ich weiß nicht, warum es anders sein sollte.

    Du hast den Fragesteller nicht richtig verstanden. Die generelle Müllentsorgung ist mit den NK zu verrechnen, wenn dies im MV vereinbart ist. Hier geht es um zusätzliche Kosten von € 70,00, die ein M. durch Unachtsamkeit verursacht hat, dieser nicht ausfindig gemacht werden kann, und nun der VM diese zusätzlichen Kosten auf alle anderen M. umlegen möchte. Hierzu fehlt die Rechtslage.

  • Die entstandenen 70€ will er

    mit der nächsten Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen.

    Mal ganz ehrlich, was kann man in eine "Gelbe Tonne" verkehrt einwerfen, dessen Entsorgung 70 Euro kostet? Denkbar wäre Asbest oder andere Schadstoffe. Aber da müsste man den Verursacher doch finden können.

  • Mal ganz ehrlich, was kann man in eine "Gelbe Tonne" verkehrt einwerfen, dessen Entsorgung 70 Euro kostet? Denkbar wäre Asbest oder andere Schadstoffe. Aber da müsste man den Verursacher doch finden können.

    Man soll es nicht glauben, aber es gibt Mieter die Essensreste in der "Gelben Tonne" entsorgen. Sind auch noch so dumm und legen das obenauf, also gut sichtbar. Diese Tonne nimmt der Entsorger natürlich nicht mit. Und wer war es?, natürlich niemand.

  • Ich danke Euch schon mal für die Antworten.

    Gibt es einen Paragraphen, der die Problematik regelt.

    Zusätzlich ist übrigens noch zu sagen, dass der Müll nicht unbedingt von den Mietern sein muss,

    da der Hof von jedem betreten werden kann Habe selbst schon mal gesehen, dass Fremde etwas

    in unsere Restmülltonne geworfen haben.

  • Das hier habe ich dazu eben noch gefunden:

    Zitat

    Wird Gerümpel unerlaubt auf dem Hof oder im Keller abgestellt, kann der Vermieter die Entsorgungskosten nach Meinung einiger Gerichte nicht auf alle Mieter umlegen (AG Trier WuM 99, 551; AG Siegen WuM 92, 630). Er muss sich an den Verursacher halten.

    Ist der Verursacher nicht zu ermitteln, muss der Vermieter nach überwiegender Meinung der Rechtssprechung selbst für die Kosten aufkommen. Schließlich können die Kosten aufgrund einzelner Verfehlungen einiger Hausbewohner, die durch vertragswidriges Ablagern entstehen, nicht auf die anderen Mieter umgelegt werden und sind daher vom Vermieter zu tragen (LG Tübingen, Urteil v. 28.9.2000, 1 S 219/99, WuM 2004, 498; LG Siegen, Urteil v. 23.4.1992, 3 S 43/92, WuM 1992, 630; AG Münster, Urteil v. 4.1.2006, 59 C 2601/05, WuM 2006, 192 – hierzu auch die Aktuelle Information "Betriebskosten: Mülltrennung"; AG Trier, Urteil v. 22.7.1999, 8 C 160/99, WuM 1999, 551).

    Damit sollte es klar sein: Der Vermieter kann die Kosten nicht auf die Vermieter abwälzen.

  • Danke für dieses Zitat, sehr interessant, aber halt nur Urteile, kein Gesetz. Könnte durchaus mal vorkommen, dass ein anderes Gericht ein gegenteiliges Urteil fällt.

    Übrigens ist es tatsächlich so, dass Müll nur so mal im Vorbeigehen in fremde Tonnen geworfen werden.

  • Danke für dieses Zitat, sehr interessant, aber halt nur Urteile, kein Gesetz. Könnte durchaus mal vorkommen, dass ein anderes Gericht ein gegenteiliges Urteil fällt.

    Übrigens ist es tatsächlich so, dass Müll nur so mal im Vorbeigehen in fremde Tonnen geworfen werden.

    Hallo,

    ja klar, es gibt ein NMKvG (Nachträgliche Müllsortierungs Kostenverteilungsgesetz). Dort ist es §3 geregelt. Im §4 steht übrigens, dass man Bananen überall entsorgen kann, hauptsache sie nerven nicht.

    Gruß

    H H

  • Hallo,

    ja klar, es gibt ein NMKvG (Nachträgliche Müllsortierungs Kostenverteilungsgesetz). Dort ist es §3 geregelt. Im §4 steht übrigens, dass man Bananen überall entsorgen kann, hauptsache sie nerven nicht.

    Gruß

    H H

    Deine ständigen Beleidigungen sind nervig, lass es zumindest in meinem Fall. Diskussionen mit niveaulosen Usern sind mir unangenehm und ich versuche diese zu vermeiden. Bananen kann man überall entsorgen, stimmt, und Hamburger, die nicht mehr frisch sind, sind zum kotzen. Also lassen wir künftig auch unsere Nicks aussen vor.

    Ob du Beiträge nicht verstehst oder nur Streit suchst erschließt sich mir nicht.

    Das Zitat von sconi #12 betrifft ausschließlich Urteile, keine Gesetzeslage. Es geht um die Frage ob der VM berechtigt ist € 70,00 auf alle Mieter mit den NK umzulegen. Ich schrieb in #6: Hierzu fehlt die Rechtslage.

    Für Müllentsorgung generell gibt es u.a. das Abfallgesetz.

    Ich hoffe, due verstehst diesen Beitrag.