Übergabeprotokoll - Aufbewahrungspflicht für den Vermieter?

  • Guten Tag!

    Vor über einem Jahr bin ich mit meinen Mitbewohnern aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Diese war gnadenlos überteuert und der Vermieter recht inkompetent wenn ich das so sagen darf. Beim Einzug war die Wohnung leer, keine Möbel o.ä. Beim Auszug haben wir eine kleine Küchenzeile hinterlassen, sowie einige kleinere Gegenstände wie Lampen oder eine Duschstange. Dies wurde im Übergabeprotokoll festgehalten, genauso wie der Preis zu dem wir die Gegenstände überlassen wollte. Der Markler sagte uns, dass sollten neue Mieter die Sachen übernehmen oder auch nicht, würde in beiden Fällen Kontakt mit uns aufgenommen werden. Nun haben wir seit dem nichts mehr von Ihnen gehört.
    Auf eine neuliche Anfrage hin, was denn mit den Gegenständen, bzw. der Zahlung passiert sei, wurde uns gesagt, dass in Ihren Unterlagen nichts stünde und der damalige Markler nicht mehr bei Ihnen beschäftigt sei, obwohl ich ca. 2 Wochen zuvor noch mit ihm telefoniert habe. Zitat: "in unseren Akten steht nichts...". Auf meinen Hinweis, dass es im Übergabeprotokoll stehen müsse, wurde geantwortet: "wir führen nach Auszug keine Mieterakte mehr, sodass der Vorgang in unserem Haus abgeschlossen und nicht mehr nachvollziehbar ist.

    Wir behalten lediglich die Information über die Kautionsauszahlungen ein."

    Meine Frage: Muss der Vermieter das Protokoll nicht behalten o.ä.?

    Danke schon einmal für die Hilfe!

  • Wie sieht es denn aus, wenn ich die Nachmieter ausfindig machen kann und diese für die Übernahme bezahlt haben?

    Den Nachmieter dieser Wohnung ausfindig machen dürfte nicht allzu schwer sein. Gehe zur alten Wohnung und setze Dich mit den neuen Mieter in Verbindung. Möglicherwiese könnte sich diese Sache mit den zurückgelassenen Möbeln aufklären.

  • Hallo,

    zunächst, hilft der neue Mieter nur indirekt weiter, dieser hat keinerlei Verpflichtung die zurückgelassenen Gegenstände zu kaufen.

    Einzig um herauszufinden, wie mit den Gegenständen verfahren wurde ist der Besuch dort hilfreich.

    Wie immer in solchen Fällen, steht und fällt alles mit der Beweisbarkeit der Aussagen dessen, der hier Forderungen stellt und da der Mieter kein Protokoll hat, das wohl einzig gefertigte Protokoll nicht auffindbar ist, dürfte hier der Beweis, bzw. die Beweisführung sehr schwer fallen.

    Nun ist der Vorgang schon ein Jahr her, der Vermieter wird die Sachen verwertet haben, da der Mieter sich hier wohl zuviel Zeit gelassen hat um sich darum zu kümmern.

    Gruß

    BHShuber