Streit mit dem Mieterverein über Versicherungen und Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung

  • Hallo alle zusammen,

    ich streite zur Zeit mit dem Mieterverein einer Mieterin, die geleistete Kosten für Versicherungen und Grundsteuer nicht als Teil der Betriebsnebenkosten anerkennen will und die Rückzahlung derselben pocht. Der Vertrag wurde indes im Jahre 1978 vom Vorbesitzer geschlossen und der Vertrag im Jahre 1983 erneuert. Dieser liegt uns vor und gilt als Grundlage der Streitigkeit. Der Vertrag sieht unter § 4 folgendes vor:

    Zitat
    § 4 Mietzins und Nebenkosten
    1. Der Mietzins beträgt monatlich ... DM, in Worten ... DM.
    2. Nebenabgaben, nämlich Kosten für Sammelheizung, Warmwasser, Fahrstuhl, Treppenreinigung, allgemeine Beleuchtung (einschließlich Zählermiete), Wasser, Schornsteinfegen, Immissionsmessung, Glühbirnen für Treppen und Keller, Müllabfuhr, Kanalgebühr, Fäkalienabfuhrkosten (jweils einschließlich Grundgebühren und MwSt), Immissionsmessung an Gasgeräten und Kosten der Straßenreinigung werden anteilig umgelegt und sind neben dem Mietzins besonders zu bezahlen. Der Mieter zahlt auf diese Kosten monatliche Vorauszahlungen von z. Zt ... DM, über welche jährlich abgerechnet wird, zuzüglich eines Betrages gemäß § 6 Ziffer 5.
    3. <irrelevant für unseren Fall>
    4. Der Mieter ist zur Zahlung einer anteiligen Erhöhung der Miete oder der neben dieser zu zahlenden Kosten verpflichtet, wenn die laufenden Aufwendungen (Grundsteuern, Versicherungs, Kapital- und Bewirtschaftungskosten) gegenüber dem Stand vom Tage des Vertragsabschlusses sich erhöhen, und zwar von dem Tage des Eintritts der Mehrbelastung an.

    Hier sieht man, dass Grundsteuer und Versicherungskosten zwar unter Punkt 4.4, aber nicht unter 4.2 Erwähnung finden. Der Mieterverein interpretiert das folgendermaßen:

    Zitat

    Wir geben jedoch zu beachten, dass allein entscheidend für die Übernahmefähigkeit von Betriebskostenpositionen die mietvertragliche Vereinbarung ist. Die Betriebskostenverordnung regelt lediglich die Positionen, die überhaupt innerhalb eines Mietvertrages zur Übernahme vereinbart werden können. Dreh- und Angelpunkt ist also der Mietvertrag. Soweit Sie erklären, die beanstandeten Positionen Grundsteuer und Versicherungen wären im Vertrag ebenfalls aufgeführt, so ist dies korrekt. Es handelt sich jedoch unter § 4 Nr. 4 um derartige Kosten, welche nur in Höhe einer möglichen Erhöhung vom Tage des Vertragsabschlusses an die Mieterinnen geltend gemacht werden können. Wir gehen davon aus, dass es Ihnen nicht gelingen wird, die Beträge, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geleistet wurden, darzulegen. Aus diesem Grunde werden diese Kosten also auch weiterhin von den Mieterinnen bestritten. Darüber hinaus ist hier entscheidend § 4 Nr. 2 des Mietvertrages, hier ist abschließend aufgeführt, dass lediglich Kosten für die Sammelheizung, Warmwasser, Fahrstuhl, Treppenreinigung, allgemeine Beleuchtung, Wasser, Schornsteinfeger, Emissionsmessung, Müllabfuhr und Kanalgebühr sowie die Kosten der Straßenreinigung für umlagefähig erachtet wurden. Kosten für Glühbirnen in Treppenhäusern gehören nicht zu den umlagefähigen Betriebskostenpositionen.

    Wir hatten nach Kauf der Immobilie versucht einen neuen Vertrag abzuschließen, was leider von den Mietern abgelehnt wurde. Ich interpretiere Absatz 4.4 als eine weitere Konkretisierung der Betriesnebenkosten und meines Erachtens kommt der Wille des Vermieters, die Grundsteuer und Versicherung als Betriebsnebenkosten abzurechnen, eindeutig zum Ausdruck. Zudem wird seit fast 40 Jahren der Betrag anstandslos gezahlt. Warum der Mietverein jetzt eingeschaltet wurde und diesen Punkt bemängelt ist mir schleierhaft. Wie groß sind die Chancen der Mieter mit ihrer Argumentation vor Gericht durchzukommen?

    Besten Dank im voraus!

  • Ich würde 4.4 wie der Mieterverein interpretieren, dass du lediglich die Erhöhung der Grundsteuer geltend machen kannst, sofern du diese nachweisen kannst. Bei den Nebenkosten handelt es sich um eine abschließende Aufzählung und dort wird die Grundsteuer und Versicherung nicht erwähnt.

    In meinen Augen ist 4.4 keine Ergänzung zu Nebenkosten. Eher das Gegenteil. Der Vermieter darf die Miete erhöhen, wenn sich die laufenden Aufwendungen für Grundsteuer und Versicherung erhöhen, also müssen die Posten dort inkludiert sein. Erst hier werden sie explizit erwähnt und fallen eben NICHT in die Bewirtschaftungskosten, die ja noch mal erwähnt werden und deren Erhöhung der Mieter auch tragen muss.

    Da der neue Vermieter plötzlich auch einen neuen Vertrag (aufdrücken) wollte, hat man sich in der Hinsicht sicherlich genau beraten lassen und weiß nun, dass die Grundsteuer und die Versicherungsprämien bisher bereits in der Kaltmiete enthalten sind. Ich gehe davon aus, dass die Vorlage eines neuen (für den Mieter schlechteren) Mietvertrags der Grund dafür ist.

    Deshalb würde ich mich eher daran setzen, herauszufinden, wie die Kosten damals waren und schnellstmöglich die Erhöhungen geltend zu machen, als vor Gericht die Sache auszufechten.

  • Hallo,

    der Passus ist ja nun schon ein paar Tage alt und es ergaben sich mit der Zeit sehr viele Änderungen zu Gunsten der Mieter.

    Ich interpretiere das so, es scheint sich in § 4 tatsächlich um die Mehrkosten zu handeln, es gibt keinen Hinweis darauf ob überhaupt und welche Neben- und Betriebskosten vereinbart sind, Glühbirnen in Treppenhäusern gehörten jedenfalls nicht dazu das geb ich dem Mieterverein Recht, wenn auch nur Ungern.

    Es empfiehlt sich wenn es nicht um Unsummen geht, sollte man kleinbei geben und den Mietvertrag einer juristischen Prüfung unterziehen um endgültig solchen Ärgernissen in der Zukunft aus dem Weg zu gehen.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo und danke für die Antworten,

    Da der neue Vermieter plötzlich auch einen neuen Vertrag (aufdrücken) wollte, hat man sich in der Hinsicht sicherlich genau beraten lassen und weiß nun, dass die Grundsteuer und die Versicherungsprämien bisher bereits in der Kaltmiete enthalten sind. Ich gehe davon aus, dass die Vorlage eines neuen (für den Mieter schlechteren) Mietvertrags der Grund dafür ist.

    Deshalb würde ich mich eher daran setzen, herauszufinden, wie die Kosten damals waren und schnellstmöglich die Erhöhungen geltend zu machen, als vor Gericht die Sache auszufechten.

    wir haben die Immobilie vor ca. etwas mehr als 2 Jahren übernommen. Ich habe hier die Betriebskostenabrechnungen des Jahres 2013 vom Vorbesitzer vorliegen und darin wurden sowohl Grundsteuer als auch die Versicherungen aufgeführt. Es handelt sich dabei um eine Kopie, die ich von den Mietern selbst bekommen habe. Dass man sich 39 Jahre nicht beschwert hat -- und es handelt sich ja um den selben Vertrag -- legt doch nahe, dass hier ein schlüssiges Verhalten von seitens der Mieter vorliegt (d. h. sie die genannte Kosten als Teil der Nebenkosten ansehen) oder?

    Viele Grüße
    Momecito

  • Dass man sich 39 Jahre nicht beschwert hat -- und es handelt sich ja um den selben Vertrag -- legt doch nahe, dass hier ein schlüssiges Verhalten von seitens der Mieter vorliegt (d. h. sie die genannte Kosten als Teil der Nebenkosten ansehen) oder?

    Dass man sich 39 Jahre nicht beschwert hat muss nicht heißen, dass es weiterhin so bleiben muss. Wenn die Rechtslage zu Gunsten der Mieter ist, wirst Du damit leben müssen. Ein Neuvertrag ist nur mit Einwilligung der Mieter möglich.

  • Dass man sich 39 Jahre nicht beschwert hat muss nicht heißen, dass es weiterhin so bleiben muss. Wenn die Rechtslage zu Gunsten der Mieter ist, wirst Du damit leben müssen. Ein Neuvertrag ist nur mit Einwilligung der Mieter möglich.

    Das kann man durchaus anders sehen, zumal beide Punkte übliche Nebenbetriebskosten darstellen. Dazu finde ich die Erklärung auf vertragliche-vereinbarung unter der Überschrift schlüssiges Verhalten sehr interessant.

  • Das kann man durchaus anders sehen, zumal beide Punkte übliche Nebenbetriebskosten darstellen. Dazu finde ich die Erklärung auf vertragliche-vereinbarung unter der Überschrift schlüssiges Verhalten sehr interessant.

    Hallo,

    das kannst du interessant halten wie du möchtest, hat aber nichts mit der derzeit geltenden Rechtslage und auch nichts mit vertraglichen Vereinbarungen zu tun.

    Du kannst das auch selber leicht prüfen in dem du dir einen rechtskonformen modernen Mietvertrag besorgst und die § und Abs. miteinander vergleichst, da wir dir sicher sofort auffallen, dass entweder alle Neben- und Betriebskosten für die der Mieter Vorauszahlungen zu leisten hat benannt sind oder darunter ein Passus eingefügt wurde der den Mieter verpflichtet auch neu hinzugekommene Kosten die noch nicht oder nicht benannt sind zu tragen.

    Ferner hat der BGH sicher mittlerweile der in deinem Mietvertrag hinterlegten Vereinbarungen zu einem Drittel bereits gekippt.

    Gruß

    BHShuber

  • der Passus ist ja nun schon ein paar Tage alt und es ergaben sich mit der Zeit sehr viele Änderungen zu Gunsten der Mieter.

    Aber auch einiges zu Gunsten der Vermieter. So z. B. hat der BGH verkündet das es ausreicht wenn im Mietvertrag steh das der Mieter die Neben-/Betriebskosten trägt um alle, fast alle, Betriebskostenarten umlegen zu können. Sofern tatsächlich anfallen.

    http://www.haus-und-grund-bonn.de/index.php/aktuelles/rechtssprechung/betriebskosten/875-bgh-urteil-vom-10-2-2016-az-viii-zr-137-15#null

    Ausnahme, im Vertrag gibt es einen Passus der besagt das andere als die genannten BK in der Kaltmiete enthalten sind.

    Dazu finde ich die Erklärung auf vertragliche-vereinbarung

    Das ist mit dem o. g. BGH-Urteile überholt.

  • Aber auch einiges zu Gunsten der Vermieter. So z. B. hat der BGH verkündet das es ausreicht wenn im Mietvertrag steh das der Mieter die Neben-/Betriebskosten trägt um alle, fast alle, Betriebskostenarten umlegen zu können. Sofern tatsächlich anfallen.

    http://www.haus-und-grund-bonn.de/index.php/aktuelles/rechtssprechung/betriebskosten/875-bgh-urteil-vom-10-2-2016-az-viii-zr-137-15#null

    Ausnahme, im Vertrag gibt es einen Passus der besagt das andere als die genannten BK in der Kaltmiete enthalten sind.

    Das ist mit dem o. g. BGH-Urteile überholt.

    Interessant. Ich frage mich inwiefern die Formulierung im Vertrag das abdeckt. Es wird zwar der Begriff Nebenkosten verwendet, aber die abschließende Auflistung der Nebenkosten unter § 4.2 macht das Ganze problematisch, obwohl ich nachwievor der Meinung bin, welches sich sich 4.4 auf die Nebenkosten bezieht und lediglich besagt, dass bei einer Erhöhung der Grundsteuer und Versicherungenbeiträge, die Nebenkosten für den Mieter entsprechend steigen würden.

    Gruß
    momecito