Meine Lebensgefährtin hat mit ihrem Ex-Freund in einer gemeinsamen Wohnung gelebt. Durch Zufall hat sie erfahren, dass es ein Guthaben bei den Nebenkosten 2015/2016 in nicht unbeträchtlicher Höhe besteht. Beide waren gleichberechtigt im Mietvertrag eingetragen, die Kosten für Wohnung und Lebensunterhalt waren zwischen beiden aufgeteilt. Die Nebenkosten wurden von seinem Konto bezahlt. Bedeutet das, dass er Anspruch auf die volle Rückzahlung hat, da sie ja nicht nachweisen kann für die Nebenkosten aufgekommen zu sein, oder kann/ muss der Betrag zwischen beiden aufgeteilt werden, da ja beide über den gesamten Abrechnungszeitraum im Mietvertrag standen? Im zugehörigen Schreiben ist ausdrücklich vermerkt, dass eine Bankverbindung angegeben werden soll, es erfolgt also nicht automatisch eine Rückzahlung auf sein Konto. Die Abrechnung wurde von einer Anwältin ausgefertigt (wohl ein privater Vermieter), die sich auf Anfrage meiner Lebensgefährtin sofort bereit erklärt hat, den Betrag jeweils zur Hälfte auf sein, bzw. ihr Konto zu überweisen. Ihr Ex-Freund möchte dies nun aber verhindern. Ist das in Anbetracht der geschilderten Situation rechtens, oder hat meine Lebensgefährtin Anspruch auf die Hälfte der Rückzahlung?
Vielen Dank im Voraus!