Hallo Forum,
vorneweg: Ich habe am Freitag einen Termin beim Anwalt, würde aber gern vorab eine Einschätzung bekommen.
Ich erhielt im Mai 2016 eine Eigenbedarfskündigung meines Vermieters, dessen Schwester angeblich in die Wohnung einziehen sollte. Meine Kündigungsfrist waren 9 Monate. Ich habe der Kündigung nicht widersprochen und habe relativ schnell, also im August 2016 eine neue Wohnung bezogen. Jetzt habe ich von meinem damaligen Nachbarn erfahren, dass nach meinem Auszug eine Studenten-WG eingezogen wäre und nicht die besagte Schwester des Vermieters. Ich schrieb ihm einen Brief ohne anwaltliche Beratung, dass ich mich hintergangen fühle und Schadensersatz will. Er antwortete per Anwalt, dass, nach meinem Auszug mitte August, die Wohnung stark renovierungsbedürftig war und er bis Dezember renoviert hätte. Seine Schwester hätte aber im Oktober ihren Freund kennengelernt und verbrachte bereits viel Zeit bei ihm. Außerdem wollte die Schwester in die Wohnung aufgrund der Nähe zur Arbeitsstelle. Ihr Arbeitsverhältnis war befristet und sie ging von einem unbefristeten Arbeitsvertrag nach Ende der Frist aus. Doch sie erhielt wohl wieder nur einen 1-Jahresvertrag und wollte dann nicht mehr in die Wohnung ziehen, weil sie eh einen neuen Arbeitgeber suchen wollte. Damit sei der Eigenbedarf nachträglich weggefallen und da ich freiwillig früher ausgezogen bin, hätte der Vermieter mich auch nicht mehr darüber informieren müssen. Er gibt zu, dass er dann an Studenten vermietet hat, um keinen Leerstand zu haben. Das klingt doch alles sehr merkwürdig und unglaubwürdig, aber wie seht ihr meine Chancen vor Gericht wenn ich klage?