Untermietvertrag möbelierte Wohnung wer muss zahlen?

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und habe Frage:

    Wir wohnen seit 4 Jahren als Untermieter in einer komplett möbelierten Wohnung. Nun müssen wir umziehen. Nach 4 Jahren sieht natürlich nicht alles genauso, wie wir das bekommen haben. Damals war die Wohnung auch nicht frisch renoviert, die Möbel und Geräte waren bestimmt länger benutzt. Mittlerweile sind einige Sachen kaputt gegangen, z.B. Stuhl, Staubsauger, Wasserkocher usw. Die Frage ist wer soll das bezahlen, bzw. darf der Vermieter von uns erfordern, dass wir die Kosten übernehmen oder die kaputten Geräte erstatten?

    Vielen Dank für die Antwort! Das wäre sehr hilfreich.

    Grüße,

    Dani

  • Was ist zu diesem Thema im Mietvertrag vereinbart? Im normalen Leben ist es üblich, dass man die Dinge, die man "kaputt" gemacht hat auch ersetzt. Nur normale Gebrauchsspuren sind mit der Miete abgegolten. Wenn ihr eine Kaution hinterlegt habt, könnt ihr euch schon mal davon verabschieden.

  • Wow. Ja, im Vertrag steht, dass es so übergeben muss wie genommen. Das ist doch unrealistisch nach so langer Zeit. Was heißt "kaputt" gemacht, wenn ein Gerät schon 10 Jahre davor benutzt wurde, ist es Abnutzung oder ? Aber danke!

  • Abnutzung und Beschädigung sind zwei verschiedene Dinge. Wenn z.B. am Tisch eine Ecke fehlt ist dies der Beschädigung zuzurechnen, ist aber nur eine kleine Verschmierung zu sehen wäre es normale Abnutzung.

  • Ja, das ist klar. Ich spreche über Geräte. Wenn etwas kaputt geht, weil einfach schon alt ist, ist dann Abnutzung oder Beschädigung ?

  • Ja, das ist klar. Ich spreche über Geräte. Wenn etwas kaputt geht, weil einfach schon alt ist, ist dann Abnutzung oder Beschädigung ?

    Würde sagen: Kommt drauf an. Wenn Du den Wasserkocher auf den Boden fallen lässt und der gibt den Geist auf wäre es Beschädigung. Sollte aber während des Betriebs der Kocher plötzlich aufhören zu Kochen, wäre es evtl. Materialermüdung -oder mit Deinen Worten Alterserscheinung- , könnte dieser Schaden Dir nicht angelastet werden. Es sei denn es gibt eine anderslautende Vereinbarung im Mietvertrag.

  • Vielen Dank! Ja, es geht um "plötzlich aufhören zu Kochen". Im Vertrag steht, dass die Wohnung mit allen Möbeln und Haushaltsgeräten rückgegeben werden muss. In dem Fall nehme ich an, dass ich alle "plötzlich aufgehörte" Sachen mit anderen (auch gebrauchte aber funktionierende Geräte) ersetzen muss und sollte dann keine Probleme haben...

  • Da niemand weiß, was genau in Deinem Mietvertrag steht, kann man es nur allgemein formulieren und wie es eigentlich ist: Für eine möblierte Wohnung zahlt man normal einen Nutzungsaufschlag für die Einrichtung bzw Ausstattung. Die Einrichtung wird also mitvermietet. Darum steht im Vertrag auch " dass die Wohnung mit allen Möbeln und Haushaltsgeräten rückgegeben werden muss", ansonsten wäre es ja auch ein Überlass. Folglich hat der Vermieter defekte, elektrische Geräte auch auszutauschen bzw zu ersetzen, wenn diese im normalen Gebrauch verschleißen. Sicherlich hast Du die Geräte wie Staubsauger, Wasserkocher etc auch dem Vermieter sofort nach deren Ausfall mitgeteilt und präsentierst nicht eine Sammlung dieser nach 4 Jahren.........