Wasseruhr läuft zufällig weiter

  • Hallo zusammen,

    alle Wohnungen des Mehrfamilienhauses haben ihre eigene Wasseruhr. Meine Wohnung auch. Da die Wohnung eine Kellerwohnung ist, hängt meine Wasseruhr bei mir im Schlafzimmer. Jetzt wohne ich schon zwei Jahre hier und bezahle jeden Monat brav meine Wasserkostenpauschale. Jedes Jahr wurde die Wasseruhr dann abgelesen und nach dem Zählerstand berechnet.

    Eines samstagmorgens lag ich noch im Bett und sah, dass die Wasseruhr weiterlief, obwohl ich bis dahin noch nicht aufgestanden war und keinerlei Wasser benutzt hatte. Die kommenden Tage drehte ich dann den Wasserhahn zu wenn ich kein Wasser brauchte, um zu schauen wer den Weg zu meiner Wohnung macht. Am Montag kam mein Vermieter runter und beklagte sich lautstark ich solle den Wasserhahn wieder andrehen, er benutze das Wasser auch! Am selben Abend hatte ich eine Unterhaltung mit ihm und es stellte sich heraus, dass er das Wasser für das Badezimmer seiner Fahrschule benutzt, für die Male, die er sein Auto sauber macht, seine Blumen gießt, und er würde noch irgendwas in seiner Garage sauber machen (kann sein dass seine Waschmaschine in der Garage steht, aber das habe ich nicht verstanden).

    Also nach zwei Jahren finde ich zufällig heraus, dass er klammheimlich Wasser, dass ich bezahle, mitbenutzt. Ist das rechtens? Kann ich da was machen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Kann ich da was machen?

    Das fragst du uns, wenn dein Vermieter dich beklaut? Du solltest doch so viel Mut haben und deinem Vermieter den Marsch blasen. Und frage jetzt bitte nicht, wieviel du verlangen kannst, das musst du dir selbst ausrechnen.

  • Genau das war meine Frage: gibt es einen Prozentsatz, den man von den Wasserkosten abziehen kann? Ich habe mal gelesen, dass man 20% abziehen kann, wenn nicht eindeutig ist, was die Wasseruhr zählt.

  • Jetzt wohne ich schon zwei Jahre hier und bezahle jeden Monat brav meine Wasserkostenpauschale. Jedes Jahr wurde die Wasseruhr dann abgelesen und nach dem Zählerstand berechnet

    Das fragst du uns, wenn dein Vermieter dich beklaut? Du solltest doch so viel Mut haben und deinem Vermieter den Marsch blasen. Und frage jetzt bitte nicht, wieviel du verlangen kannst, das musst du dir selbst ausrechnen.

    Wenn Du eine Pauschale bezahlen würdest wäre es egal wer sonst noch Wasser verbraucht. Ich nehme an Du zahlst eine monatliche Vorauszahlung und am Ende wird nach Verbrauch lt.Zähler abgerechnet. Wenn dem so ist, würde ich das gleiche schreiben wie Köbes.

  • Genau das war meine Frage: gibt es einen Prozentsatz, den man von den Wasserkosten abziehen kann? Ich habe mal gelesen, dass man 20% abziehen kann, wenn nicht eindeutig ist, was die Wasseruhr zählt.

    Wenn Du eine Pauschale bezahlen würdest wäre es egal wer sonst noch Wasser verbraucht. Ich nehme an Du zahlst eine monatliche Vorauszahlung und am Ende wird nach Verbrauch lt.Zähler abgerechnet. Wenn dem so ist, würde ich das gleiche schreiben wie Köbes.

    Danke euch. Banane, hast du hierzu vielleicht eine Idee? Das Problem ist, dass man nicht genau angeben kann, wie viel Wasser er verbraucht und dann bin ich mir ziemlich sicher, dass er lowballen wird und mir 5€ pro Jahr gibt. ^^

  • Danke euch. Banane, hast du hierzu vielleicht eine Idee? Das Problem ist, dass man nicht genau angeben kann, wie viel Wasser er verbraucht und dann bin ich mir ziemlich sicher, dass er lowballen wird und mir 5€ pro Jahr gibt.

    Wenn Dein VM unerlaubt Dein Wasser verbraucht ist das Wasserdiebstahl. Im Grunde genommen müsstest Du aufgrund dessen kein Wasser bezahlen. Wieviel denn auch, wenn der VM mit dranhängt am WZ, wie will der VM exakt Deinen Verbrauch berechnen?

  • Der VM klaut das Wasser des Mieters, begeht eine Straftat, und Köbes meint der M müsse Wasser bezahlen. Wieviel denn? Lese auch #7 nochmal. Der M könnte den VM anzeigen wegen Diebstahl aber unter diesen Umständen muss er kein Wasser bezahlen.

    Sorry, aber das ist doch Quatsch.

    Die Rechtsprechung besagt, dass eine Schätzung zu erfolgen hat, wenn der Verbrauch nicht ermittelt werden konnte.

    Unterstellt man dem Vermieter, dass dieser Diebstahl schon über Jahre geht, besteht immer noch die Möglichkeit, die gesamten Wasserkosten des Hauses auf Basis der Wohnfläche umzulegen.

    Warum vermischst Du hier Straf- (wenn überhaupt...) und Mietrecht?

    Was wäre denn gewesen, wenn der Zähler einfach nur über Jahre defekt gewesen ist? Muss der Fragesteller dann auch keine Wasserkosten zahlen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Aus "Spiegel online"

    Nein. Bezieht der Frisör sein Wasser über den allgemeinen Anschluss des Hauses, muss der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung von den Wasserkosten aller Mieter einen Teil für das Gewerbe abziehen. Solange Ihr Vermieter den Fehler nicht korrigiert hat, können Sie den Wasseranteil, den Sie nachzahlen sollen, einbehalten."

    Nur ein Beispiel. Bis der VM diese Unregelmäßigkeit korrigiert kann der M die Wasserzahlung einstellen.

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (20. Oktober 2017 um 13:29)