Vermieter möchte Nachzahlung

  • Hallo Zusammen,


    Hab ca 7 Jahre lang in einer Wohnung gelebt ohne Mietvertrag ...hab jeden Monat die Miete in Bar beim Vermieter vorbei gebracht.

    Letztes Jahr wurde ich inhaftiert und mein Vermieter fordert obwohl die Wohnug gekündigt wurde ca 10 Monatsmieten von mir ...er möchte über 4000€ die ich ihm Scheins schon lange schulde ...es ist noch etwas offen aber nicht ansatzweise das was er fordert.

    Nun meine Frage ...kann der mir ohne Vertrag und und monatliche Nachweise überhaupt irgendwas?

    Wenn ich was zu bezahlen hab dann mach ich das ...hier geht es aber nicht mehr um Moral. vielen Dank für eure Antworten.

  • Hab ca 7 Jahre lang in einer Wohnung gelebt ohne Mietvertrag ..

    Da irrst du aber gewaltig. Du hattest zwar keinen schriftlichen, dafür aber einen mündlichen Vertrag. Ganz einfache Kiste, auf der einen Seite hattest du ein Dach über dem Kopf, andererseits hast du dafür jeden Monat Miete abgedrückt.

    Frage, wie wurde die Wohnung von wem beweisbar gekündigt. Es kommt also ganz darauf an, wie die Dinge von dir oder deinem Vermieter beweisbar sind. Aber davon ist in deinem Beitrag nichts zu lesen.

  • Er will Mieten für die Zeit in der ich noch dort gewohnt habe ...ich habe keine Quittungen aber er auch nicht! Weil ich immer bezahlt habe ...genau genommen haben er und ich keine Beweise! Um die Kündigung geht es nicht...

  • er meint ich hätte noch 9 oder 10 Monate an Miete offen und das entspricht keinesfalls der Wahrheit

    Was meinst du wohl, wer vor Gericht Recht bekommt, der Vermieter oder der Mieter, der keinen Beweis für seine Behauptung, Miete bezahlt zu haben, hat?

    Für mich hat der Mieter die A****karte gezogen.

  • Um die Kündigung geht es nicht...

    Hallo,

    sehr wohl, denn das ist für den Vermieter der Nachweis bis wann das Mietverhältnis bestand und genau der Hinweis der dir das Genick brechen wird, unerheblich dessen was nun hier wahr ist und auch nicht.

    Ganz offen, soll er doch mal eine Forderung stellen, so wie sich das anhört wird er das genauso mündlich machen wie das Mietverhältnis entstanden ist, wenn er behauptet, dann muss er für seine Behauptung auch den Nachweis führen, nun überleg selber ob er nicht doch damit durchkommen könnte weil er Recht hat für seine Behauptung?

    Gruß

    BHShuber

  • Das sind hier ganz normale Beweisfragen.

    Der Vermieter muss beweisen um seine Forderung geltend zu machen, dass ein Mietvertrag bestanden hat und auch in welcher Höhe. Das erste wird wohl weniger ein Problem darstellen. Da könnte die Kündigung weiterhelfen. Oder auch Zeugen das du da gewohnt hast.

    Die Höhe ist jetzt schwierig zu sagen, ob er dies beweisen kann, wenn du nur Bar gezahlt hast. Gab es Quittungen, Zeugen, Fotos oder ähnliches? Grundsätzlich reicht eine Vereinbarung darüber aus, dass eine Miete gezahlt werden muss, eine konkrete Höhe muss nicht vereinbart werden. In diesem Fall legen die Richter die Miete fest und orientieren sich dabei an die ortsübliche Miete. Ich kann mir gut vorstellen, das Gerichte auch so vorgehen, wenn die Miethöhe nicht beweisbar ist, konnte aber auf die schnelle kein passenden Urteil finden. Jedoch würde das auch mit dem Rechtsgedanken des § 612 II BGB in Einklang stehen.

    Sollte kein Beweis darüber erbracht werden können, das überhaupt eine Miete (unabhängig von der Höhe) vereinbart worden ist, dann muss man von einer Leihe ausgehen. Das fälschliche Behaupten es würde von Anfang an eine Leihe vorliegen wäre aber Prozessbetrug.

    Wenn der Vermieter den Mietvertrag und auch die Miethöhe beweisen kann, bist du in der Pflicht die Erfüllung (Zahlung) zu beweisen. Bei Barzahlungen bei sowas sich immer eine Quittung geben lassen. Du könntest den Beweis durch Zeugen erbringen oder ähnliches.

    Hallo,


    du gar nicht, der Vermieter soll mal beweisen dass dem nicht so war!

    Das muss der Vermieter nicht beweisen? Die Erfüllung muss vom Mieter bewiesen werden, weil es günstige Tatsache für ihn ist. Mir wäre nicht bekannt, das es im Mietrecht diesbezüglich eine Beweislastumkehr gibt. Sondern auch da gilt das Günstigkeitsprinzip der ZPO?

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Das muss der Vermieter nicht beweisen? Die Erfüllung muss vom Mieter bewiesen werden, weil es günstige Tatsache für ihn ist. Mir wäre nicht bekannt, das es im Mietrecht diesbezüglich eine Beweislastumkehr gibt. Sondern auch da gilt das Günstigkeitsprinzip der ZPO?

    Hallo,

    bitte und wieder nicht gelesen, was war noch die Eingangsfrage?

    Der Vermieter verlangt etwas vom Mieter, was der Mieter wiederum nicht so bestätigen kann und will so soll und muss der Vermieter seine Behauptung beweisen, sofern er diese Behauptung, sprich Forderung eintreiben möchte.

    Also warum sollte der Mieter hier etwas beweisen, was vom Vermieter im Ansatz nicht zu beweisen ist?

    Gruß

    BHShuber

  • Also warum sollte der Mieter hier etwas beweisen, was vom Vermieter im Ansatz nicht zu beweisen ist?

    Weil das den Regeln der ZPO entspricht. Jede Partei muss die Ihn günstige Tatsache beweisen.

    Für den Vermieter bedeutet es, das er nachweisen muss, das ein Mietvertrag mit entsprechender Miethöhe geschlossen worden ist. Denn das sind deine Tatbestandsvoraussetzungen der Anspruchsgrundlage. Der Untergang einer Forderung - wie bei der Erfüllung - ist für den Schuldner eine günstige Tatsache und muss dementsprechend vom Mieter bewiesen werden.

    Als Lektüre für dich: OLG Koblenz oder auch das OLG Düsseldorf. Ob du jetzt wieder behaupten möchtest, das du Recht hast und nicht die Oberlandesgerichte?

    bitte und wieder nicht gelesen, was war noch die Eingangsfrage?

    Also bleiben wir bei den Unterstellungen und Beleidigungen? Es geht um die Frage, ob der Vermieter die Mietzahlungen verlangen kann, obwohl der Mieter gezahlt hat, aber nur Bar. Das ist dann die Frage der Beweislast und die Beweislast für die Erfüllung liegt beim Schuldner, eine Barzahlung ohne Quittung ist so gut wie nicht zu beweisen, außer es gibt Zeugen oder ähnliches. Es sieht also düster für den Mieter aus.

    Also statt mir vorzuwerfen ich hätte die Eingangsfrage nicht gelesen, solltest du dir Grundwissen über die ZPO aneignen und dringend die Beweislastverteilungen anschauen.

    Wenn du meine Aussage gerne wiederlegen möchtest, dann bitte mit einem Nachweis wo drin steht, das der Vermieter die Beweislast für die Mietzahlungen trägt und nicht der Mieter.

    PS: Der Vermieter ist nichtmal zur Mitwirkung verpflichtet indem er die Kontoauszüge vorlegt. Klick

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

    Einmal editiert, zuletzt von darkshadow (3. November 2017 um 10:44)

  • Also warum sollte der Mieter hier etwas beweisen, was vom Vermieter im Ansatz nicht zu beweisen ist?

    Wie soll man als Vermieter beweisen, etwas nicht erhalten zu haben?

    Mal angenommen, ich behaupte, Dir gestern 500 € in die Hand gedrückt zu haben. Wie willst Du nun nachweisen, dass ich mir das nur ausgedacht habe?

    Du kannst bei Bargeld Geschäften ohne Beleg niemals nachweisen, etwas nicht erhalten zu haben. Das ist schon in der Theorie gar nicht möglich. Das mag sonst über Kontoauszüge funktionieren, passt hier aber nicht.

    Der Mieter muss hier seine Handlungen nachweisen können.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wie soll man als Vermieter beweisen, etwas nicht erhalten zu haben?

    Mal angenommen, ich behaupte, Dir gestern 500 € in die Hand gedrückt zu haben. Wie willst Du nun nachweisen, dass ich mir das nur ausgedacht habe?

    Du kannst bei Bargeld Geschäften ohne Beleg niemals nachweisen, etwas nicht erhalten zu haben. Das ist schon in der Theorie gar nicht möglich. Das mag sonst über Kontoauszüge funktionieren, passt hier aber nicht.

    Der Mieter muss hier seine Handlungen nachweisen können.

    Hallo

    genau hier liegt doch die Krux verborgen, der fordernde Vermieter kann keinen Nachweis erbringen und unzweifelhaft darlegen was der Mieter im Gegenzug zu der Forderung entgegnet.

    Er wird sich ferner folgende Frage stellen lassen müssen:

    Wieso wurde nach der zweiten ausstehenden Miete nicht im Ansatz mietrechtliche Mittel die Miete einzufordern ausgeschöpft?

    Es fehlt an der zweifelsfreien Darstellung dass das Mietverhältnis nach der Kündigung rechtskräftig weitergeführt wurde?

    Wieso wurden die Mietzahlungen ausserhalb des vom Vermieter geforderten Zeitraumes nicht Quittiert?

    Vermieter behauptet er habe für einen gewissen Zeitraum keine Miete erhalten, Mieter behauptet, die Miete bar entrichtet zu haben

    Sowohl an der Darstellung des Sachverhaltes von Seiten des Fragestellers als auch der Forderung von Seiten des Vermieters bestehen berechtigte Zweifel, einzig nachweisbar ist die Kündigung des Mietverhältnisses.

    Insofern ist jedes Wort hier vollkommen überflüssig, die Klage des Vermieters wird ohne jeglichen Beweis oder Nachweis seiner Ansicht nach berechtigten Forderung abgewiesen. vor allem dann, wenn diese Forderung, bzw. der Forderungszeitraum ausserhalb der nachweisbaren Kündigung des Mietverhältnisses liegt.

    Gruß

    BHShuber

  • genau hier liegt doch die Krux verborgen, der fordernde Vermieter kann keinen Nachweis erbringen und unzweifelhaft darlegen was der Mieter im Gegenzug zu der Forderung entgegnet.

    Er muss den Nachweis auch nicht erbringen. Wie die verlinkten Urteile belegen, die du wohl nicht gelesen hast.

    Es fehlt an der zweifelsfreien Darstellung dass das Mietverhältnis nach der Kündigung rechtskräftig weitergeführt wurde?

    Es geht um Forderungen vor der Kündigung. Bitte die Beiträge richtig erfassen, der Ersteller schreibt ja "Er will Mieten für die Zeit in der ich noch dort gewohnt habe".

    Wieso wurden die Mietzahlungen ausserhalb des vom Vermieter geforderten Zeitraumes nicht Quittiert?

    Weil man eine Quittung nur auf Verlangen ausstellen muss, § 368 BGB.

    Vermieter behauptet er habe für einen gewissen Zeitraum keine Miete erhalten, Mieter behauptet, die Miete bar entrichtet zu haben

    Der Mieter ist in der Beweispflicht.

    Insofern ist jedes Wort hier vollkommen überflüssig, die Klage des Vermieters wird ohne jeglichen Beweis oder Nachweis seiner Ansicht nach berechtigten Forderung abgewiesen. vor allem dann, wenn diese Forderung, bzw. der Forderungszeitraum ausserhalb der nachweisbaren Kündigung des Mietverhältnisses liegt.

    Wenn der Vermieter das bestehen eines Mietverhältnisses beweisen kann, wird die Klage positiv für den Vermieter ausfallen. Du setzt dich nicht mit den Beweistlastregeln auseinander und ignorierst völlig die entsprechenden verlinkten Urteile. Für den User birgt deine Aussage die Gefahr von Gerichts-, und Anwaltskosten, wenn er die Klage verliert, wonach es momentan wegen fehlender Beweise aussieht. Aber das scheint dich nicht zu stören.

    Es ist ja sowieso erstaunlich, wie du fundierte und der Rechtslage entsprechenden Aussagen ignorierst und stur ohne jeglichen Beleg an deiner völlig falschen Rechtsauffassung festhältst. Deine sämtlichen Aussagen hier sind völlig unbrauchbar, weil die grundlegend falsch sind, was ich dir eindeutig belegt habe. Anstatt deinen Fehler einzusehen oder deine Aussage mit Beweisen zu untermauern wiederholst du deinen Mist, der noch immer falsch ist.

    Warum hältst du nicht für nötig auf die Urteile bezug zu nehmen, wo eindeutig drin steht, das der Mieter die Mietzahlungen beweisen muss. Es sollte für dich ja ein leichtes sein, deine Rechtsauffassung zu belegen.

    Das deine Fragen auch nicht im Ansatz ein Beweis sind, verstehst du wahrscheinlich auch nicht, da du nicht die einfachsten Grundlagen der ZPO kennst.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!