Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu unserem ehemaligen Mietverhältnis und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Mein Freund und ich haben zum 28.02.2017 unsere Mietwohnung fristgerecht gekündigt. Die Schlüsselübergabe war am 01.03.2017. Bei unserem Einzug Februar 2009 hatten wir die 6 Monate alte Einbauküche vom Vermieter gegen eine Ablösen übernommen, die wir unserem Nachmieter gegen eine Ablösen überlassen wollten.
Da zu diesem Zeitpunkt noch kein Nachmieter bekannt war, haben wir unseren Vermieter gebeten, dass beim neuen Bewohner (Kauf oder Miete) zu erwähnen. Der meinte zwar, die Küche wäre nichts mehr wert und abgeschrieben, aber er wollte schauen.
Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht, da er sich geweigert hat eines zu machen, bzw. er uns gedroht hat, dann jeden Kratzer aufzuschreiben auch die vom Vermieter (leider waren wir beim Einzug naiv und haben kein ausführliches Übergabeprotokoll).
Jetzt haben wir im Oktober erfahren, dass er die Wohnung mit unserer Küche zum 1. Mai vermietet hat. Bei unserer Anfrage wegen der Ablösen ist er ausgerastet und hat uns nur vorgeworfen, dass diese nichts mehr Wert und abgeschrieben sei.
Wir haben unseren Nachmieter dann die Situation geschildert und sie zeigen zwar Verständnis und die Küche war auch ein Pluspunkt für Sie, aber Sie wollen natürlich keine Ablösen zahlen, da Ihnen die Küche vom Vermieter überlassen wurde.
Wir haben daraufhin unserem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass bei der Schlüsselübergabe die Ablösen der Küche besprochen wurde und wir gerne nochmal ein Klärungsgespräch hätten.
Heute kam seine Antwort, dass es keine Absprache gab - er habe einen Zeugen (Handwerker, der den 3 Jahre alten Wasserschaden in anderem Zimmer repariert hat) - und er nicht für den Verkauf unserer festinstallierten Sachen zuständig wäre. Außerdem hätten wir die Wohnung in einem unvermietbaren Zustand zurück gelassen (Er hat sich aber nicht bei uns gemeldet und uns im Oktober die Kaution zurück bezahlt).
Der interessanteste Satz war jedoch: "Wäre diese Aktion nicht Sache zwischen Ihnen und meinen jetzigen Mietern, würde ich die Einbauküche auf Ihre Kosten ausbauen lassen."
Ich weiß, dass er keine Ansprüche mehr stellen kann, da zum 01.09.2017 die 6 Monate Verjährungsfrist abgelaufen sind und dass wir die Küche auch aus diesem Grund nicht mehr aus der Wohnung holen dürfen, aber wem gehört die Küche jetzt?
Unser Vermieter sieht sich ja wohl nicht zuständig und hat die Wohnung ja noch vor Ablauf der 6 Monate den Nachmieter überlassen.
Dürfen die Nachmieter und wir uns jetzt noch auf eine Ablösen einigen, wenn Sie die Küche als Ihr Eigentum haben möchten oder gehört sie doch dem Vermieter? Muss er dann bei Reparaturen die Kosten übernehmen - was er sicher nicht will und ihm auch nicht klar ist.
Was seht ihr für Möglichkeiten ohne einen Rechtsstreit anzufangen. Ein Verkauf der Küche an unsere Nachmieter wäre meines Erachtens eine Win-Win-Situation für alle:
Wir bekommen noch etwas Geld
Die Nachmieter haben für wenig Geld eine eigene Küche
Der Vermieter muss sich nicht mehr um die abgeschrieben Küche im Falle von Reparaturen kümmern.
Ich hoffe ich habe alles verständlich geschrieben und danke für eure Hilfe.
Viele Grüße
Meli