Wasserschaden im Badezimmer – wieviel Mietminderung kann ich fordern?

  • Hallo zusammen,

    ich habe mich zwar schon einige Zeit auf google mit dem Thema beschäftigt, da aber verschiedene Aussagen getätigt werden, wollte ich mal hier Informationen einholen.
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen – ich wäre euch sehr dankbar.

    Am 1.8.2017 bin ich in eine neue 2 Zimmerwohnung (55qm2) eingezogen.
    Mitte September kam dann ein Nachbar unter mir zu mir und meinte es tropft bei ihm von der Decke – Leckageprüfung ergab dass ein Kupferrohr unter der Badewanne seit etwa 6-9 Monaten leckt.

    Das Ergebnis:
    vom 18.09. – 29.09. hatte ich keine Badewanne mehr, da diese entfernt wurde um das Leck darunter zu fixen.
    vom 29.09. – 23.10. hatte ich sehr laute Trockungsgeräte in Flur und Bad stehen
    vom 23.10. – vsl. 27.11. sind täglich Bauarbeiter in der meiner Wohnung um das Bade zu entkernen, und komplett neu aufzubauen.

    Nun meine Frage: Welche Mietminderung kann ich für diese Zeiten verlangen? Gibt es beispielhafte Urteile?
    Für fehlende Duschmöglichkeiten lese ich 30-60%. Beim Einsatz von Trockungsgeräten lese ich in Mieminderungstabellen vermehrt 100% Mietminderung.
    Für die letzte Phase der Kernsanierung lese ich verschiendeste Mietminderung von 0% (weil geplante Sanierung) bis zu 80%.

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
    Ich möchte meinem Vermieter ungern mit meiner Forderung auf die Füße treten, da ich A) noch nicht lange hier wohne und er mir B) auch ein nagelneues modernes Badezimmer einbaut, anstatt das alte zu fixen...

    Liebe Grüße,
    Matthias

  • Welche Mietminderung kann ich für diese Zeiten verlangen?

    Mietminderung verlangt man nicht, die nimmt man vor. Wie viel sagt Dir ein Fachanwalt für Mietrecht der die genauen Umstände kennt.

    Die unzähligen Angaben und Urteile die man im Netz findet sind alles Einzelfallentscheidungen.

  • So kann man´s machen – wenn einem die Meinung seines Vermieters egal ist.

    Er hat mir persönlich angeboten, dass ich die nächste Monatsmiete nicht zu zahlen brauche.

    Für einen Fachanwalt habe ich leider kein Geld und halte ich auch für unwirtschaftlich – meine Warmmiete beträgt 550 Euro.
    Den Zeitraum über den wir sprechen ist gut zwei Monate lang – also die Anwälte in meinem Bekanntenkreis ( und nein, da ist leider kein Fachanwalt für Mietrecht dabei) machen für 1100 Euro (also 2 Monate Warmmiete) nicht den Finger krumm...

  • Da würde ich nicht lange überlegen. Aber bitte schriftlich geben lassen!

    Schwache Auskunft. Alleine die 3,5 Wochen Bautrockner rechtfertigen ja schon einen Monat Mietfreiheit laut diverser Internetvergleiche.

    Kann vielleicht noch jemand mit mehr Expertise meine Frage beantworten? ;)

  • Alleine die 3,5 Wochen Bautrockner rechtfertigen ja schon einen Monat Mietfreiheit laut diverser Internetvergleiche.

    Hast du denn eine Dezibelmessung vorgenommen? "Sehr laut" ist ja nun kein objektiver Maßstab. Wie laut waren die Geräte in den anderen Zimmern? Ich finde eine Mietminderung von knapp 50% jetzt auch nicht gerade wenig. Sei froh das der Vermieter so entgegenkommend ist. Andere sind da weitaus blöder.

    Kann vielleicht noch jemand mit mehr Expertise meine Frage beantworten?

    Natürlich. Du kannst die Miete um genau 73.23% kürzen. Erwartest du so eine Antwort? Die wirst du hier nicht bekommen. Wahrscheinlich würden 3 Richter zu genau deinen Fall eine unterschiedliche Mietminderung benennen. Das ist Einzelfall abhängig und kann nur geschätzt werden. Wenn du eine sehr umfangreiche Schätzung willst, dann muss du trotzdem einen Fachanwalt befragen, der dann tiefergehend recherchiert.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo,

    ein nagelneues Badezimmer und eine Monatsmiete Nachlass und du überlegst, ob das genug ist.

    Am besten finde ich deine Bemerkung, dass du dem Vermieter nicht auf die Füße treten möchtest.

    Wenn ich dann deine patzigen Antworten hier sehe, zeigt das schon was für ein unverschämter Geselle du zu sein scheinst.

    Schade, dass dein Vermieter hier nicht gefragt hat. Dem würde ich sagen, dass eine Mietminderung nicht nachträglich vorgenommen werden kann. Rein rechtlich hast du dann die Möglichkeit von heute bis zum 27.11., also 18/30 der Novembermiete.

    Gruß

    H H

  • Schwache Auskunft. Alleine die 3,5 Wochen Bautrockner rechtfertigen ja schon einen Monat Mietfreiheit laut diverser Internetvergleiche.

    Kann vielleicht noch jemand mit mehr Expertise meine Frage beantworten? ;)

    Hallo,

    hier meine Expertise, bitte vollständig durchlesen, das ist wichtig!

    https://www.schneideranwaelte.de/mietrecht/rueckwirkende-mietminderung-trotz-vorbehaltloser-mietzahlung-moeglich/

    Ferner rate ich das Angebot des Vermieters in Anbetracht der Tatsache dass eine Verbesserung der Mietsache im Raum steht, in der Form eines neuen Badezimmers, der Vermieter mit einer erlassenen Monatsmiete schon sehr zuvorkommend ist, er müsste gerade in deinem Fall gar nichts anbieten, ok

    Gruß

    BHShuber

  • Das ist Einzelfall abhängig und kann nur geschätzt werden. Wenn du eine sehr umfangreiche Schätzung willst, dann muss du trotzdem einen Fachanwalt befragen, der dann tiefergehend recherchiert.

    ..und dir eine entsprechende Rechnung stellt. Es gibt fast immer zwei Möglichkeiten. Du kannst die dir angebotene Monatsmiete

    als Entschädigung akzeptieren, kannst aber auch einen Prozess riskieren mit ungenauem Ausgang. Und das hätte dann welche Folgen? Mit Sicherheit ein zerrüttetes Verhältnis mit dem Vermieter. Man muss eben abwägen, "Den Spatz in der Hand oder die Taube auf dem Dach". Nur meine Meinung, resultierend aus Erfahrung.