Wasserflecken an Wand entdeckt bei Übergabe

  • Hallo liebe Mietrecht-Gemeinde,

    wir stehen vor folgenden Problem - wir haben neulich eine Wohnung besichtig, welche neu gestrichen wurde und zum damaligen Zeitpunkt keine Mängel an den Wänden aufwies. Heute, ca 3-4 Wochen später haben wir den Mietvertrag unterschrieben und bei Erstellung des Übergabeprotokolls haben wir in der Küche zwei Wasserflecken an der Wand entdeckt. Einer hiervon in der Größe ca. 20 cm im Durchmesser, einer 10x5 cm würde ich schätzen. Der größere ist schon etwas verfärbt, sollte es sich noch nicht um Schimmel handeln ist wohl baldig damit zu rechnen.

    Im Mietvertrag ist von Schimmel nichts aufgeführt. Was können wir hier geltend machen? Ist der Vertrag anfechtbar mit diesem Mangel? Unser Eindruck ist, dass der Vermieter nicht sonderlich daran interessiert scheint eine größere Sanierung vorzunehmen obwohl das Problem doch relativ erheblich ist.

    Danke im Voraus für euren Rat!

    Andreas

  • Ist der Vertrag anfechtbar mit diesem Mangel? Unser Eindruck ist, dass der Vermieter nicht sonderlich daran interessiert scheint eine größere Sanierung vorzunehmen obwohl das Problem doch relativ erheblich ist.

    Oje, bleib bitte auf dem Teppich. Bist du der ultimative Schimmelexperte, dass du Schimmel erkennst, der vielleicht in Zukunft kommt oder auch nicht? Klug wie du bist, hast du die beiden erheblichen Flecken ins Protokoll aufnehmen lassen, richtig? Wo befinden sich die Flecken, an einer Außenwand oder der Wand, hinter der die Installation verläuft. Ich warte auf Antwort.

  • Nun, es handelt sich einfach um eine Einschätzung von mir, Experte bin ich sicher nicht. Die Wohnung ist im ersten OG und es ist keine Wohnung darüber. Der größere Fleck ist an der Wand (Seite zur Installation) und einer an der Decke, daher gehe ich eher von einem Problem mit dem Dach aus. Nur wird das Problem tendentiell wohl nicht besser werden.

  • . Heute, ca 3-4 Wochen später haben wir den Mietvertrag unterschrieben und bei Erstellung des Übergabeprotokolls haben wir in der Küche zwei Wasserflecken an der Wand entdeckt. Einer hiervon in der Größe ca. 20 cm im Durchmesser, einer 10x5 cm würde ich schätzen. Der größere ist schon etwas verfärbt, sollte es sich noch nicht um Schimmel handeln ist wohl baldig damit zu rechnen.

    War der Abschluss des Mietvertrags zeitgleich mit der Erstellung des Übergabeprotokolls? Hier hättet Ihr durchaus die Chance gehabt den Mietvertrag zurückzunehmen bzw. zu stornieren, wenn Euch diese Wasserflecken als erheblicher Mangel aufgefallen sind. Habt Ihr wenigstens diese Flecken im Übergabeprotokoll vermerkt und Euch versichern lassen diesen Mangel seitens des VMs umgehend zu beheben? Ich denke nicht, dass dieser Mangel nachträglich zu einer Stornierung des MVs führt, aber ich würde Euch empfehlen diesen Mangel dem Vermieter unverzüglich nachweisbar zu melden, sollte sich später evtl. doch daraus Schimmel bilden

    habt Ihr zumindest die Sicherheit, dass es nicht Euer Verschulden ist.

  • Ist der Vertrag anfechtbar mit diesem Mangel?

    Das ist schwierig.

    Eine Anfechtung bloß weil ein Mangel aufgetreten ist, ist nicht möglich. Insoweit wird das Anfechtungsrecht in diesem Punkt durch die Mängelrechte verdrängt. Wenn der Vermieter die Mängel nicht beseitigt kann eine außerordentliche Kündigung möglich sein, aber dafür müssen die Mängel bereits erheblich sein. Bei bloßen Wasserflecken dürfte das wohl kaum der Fall sein.

    Eine arglistige Täuschung ist hier nicht erkennbar.

    Heute, ca 3-4 Wochen später haben wir den Mietvertrag unterschrieben und bei Erstellung des Übergabeprotokolls haben wir in der Küche zwei Wasserflecken an der Wand entdeckt.

    Dieser Umstand für euch ist eher schlecht. Denn wenn der Mietvertrag in Kenntnis eines Mangel geschlossen wird, so scheiden die Mängelrechte aus. Hier kommt es jetzt entscheidend darauf an, was bezüglich dieser Wasserflecken vereinbart worden ist. Ob sich daran was ändert, wenn ca. 3-4 Woche eine Wohnungsbesichtung war, wo diese Mängel noch nicht vorhanden waren wage ich zu bezweifeln.

    Ob dieser Ausschluss aber auch für die Ursache dieser Wasserflecken gilt (etwa undichte Leitung, Dach) denke ich nicht. Da kann man wahrscheinlich die Behebung verlangen. Dafür muss aber ja erstmal klar werden woher diese stammen.

    obwohl das Problem doch relativ erheblich ist.

    Bloße Wasserflecken finde ich noch nicht besonders erheblich. Sind die Wände denn noch feucht, weil nur dadurch kann sich Schimmel bilden soweit ich weiß (ohne Experte zu sein). Ein Überstreichen mit entsprechender Farbe (direkt für Wasserflecken) und das Problem ist behoben.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!