Forderung nach über einem Jahr

  • Hallo zusammen,

    nach über einem Jahr habe ich Post bekommen von meinem ehemaligem Vermieter.

    Ich soll den Austausch eines Zählers, der sich an der Badezimmerheizung befindet, bezahlen.

    Zum Hintergrund: Ich musste damals eine neue Heizung inkl. Montage von meiner Kaution bezahlen, da der Heizkörper Roststellen aufwies. Diese waren bereits bei Einzug vorhanden (habe da nur 1,5 Jahre gewohnt), ich konnte das aber nicht Nachweisen und musste daher blechen. Aus Fehlern lernt man.

    Nun, ein ganzes Jahr später, erhalte ich inkl. der restlichen Nebenkostenabrechnung noch die besagte Rechnung für den Zähler.

    Ausgezogen bin ich im August 2016. Der Heizkörper wurde im Oktober 2016 getauscht, die Montage des neuen Zählers erfolgte laut beiliegender Rechnung im Oktober 2017.

    Komisch ist das schon, dass er nicht damals mit der Heizung bzw. im Zuge des vergangenen Abrechnungszyklus gewechselt wurde.


    Ich frage mich nun, ob die Verjährungsrist hier greift?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus!!

  • Ich frage mich nun, ob die Verjährungsrist hier greift?

    Das ist keine Frage der Verjährung (Frist 3 Jahre), sondern der Verfristung (6 Monate). Dein Exvermieter hatte genau 6 Monate Zeit nach deinem Auszug um Forderungen betreffend des Mietverhältnisses zu stellen. Im März 2017 war der Drops gelutscht und die Messe gelesen. Also keine Forderungen mehr möglich.

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