Hundehaltung in WG

  • Hallo :)

    Ich hätte eine Frage zur Haustierhaltung in einer WG:
    Ich bin Studentin und wohne seit etwas über drei Jahren gemeinsam mit zwei Mitbewohnern und meinem Hund als WG in der Wohnung meiner Eltern. Nun möchte ich mir einen weiteren Hund anschaffen (die Mitbewohner haben nichts dagegen. Wobei der eine bald ausziehen wird, weil ihm der ständige Ärger, den meine Eltern als Vermieter machen, zu blöd wird. Es dürfte aber trotzdem leicht sein, wieder jemanden zu finden, der auch mit zwei Hunden hier wohnen möchte, da hier Wohnungsknappheit herrscht und die Mitbewohnersuche auch mit meinem anderen Hund immer sehr sehr leicht war).
    Meine Eltern und ich verstehen uns leider gar nicht gut und haben mittlerweile den Kontakt so gut wie abgebrochen. Ich weiß aber, dass sie sicher verbieten werden, dass ich mir einen zweiten Hund hole. Nun ist meine Frage, ob sie das dürfen? Es gibt keinen schriftlichen Mietvertrag und beim Einzug wurde nichts gegen Tierhaltung gesagt. Außerdem wohnt mein alter Hund ja schon hier und somit kann man ein Verbot auch nicht mit einer möglichen Allergie eines neuen Mitbewohners begründen. Allergiker können hier sowieso nicht einziehen. Mein Hund bellt wirklich nie, macht keinerlei Ärger, und ist auch fast nie alleine in der Wohnung. Dass das mit Nummer zwei ähnlich gut klappen würde, bin ich mir sicher.

    Jeder WG Mitbewohner hat einen eigenen Mietvertrag mit meinen Eltern bzw unseren Vermietern. Ich habe keinen schriftlichen Vertrag und auch keine Kaution bezahlt. Die beiden Verträge der Mitbewohner, die zeitgleich mit mir eingezogen sind, verbieten keine Haustierhaltung. Bei dem neuesten Vertrag (neue Mitbewohnerin) haben sie ein Haustierverbot festgelegt.

    Da ich noch studiere und meine Eltern mir solange Unterhalt zahlen, zahle ich nicht direkt Miete. Die Miete wird von dem Geld, das ich von ihnen bekomme abgezogen. Gelten zwischen uns trotzdem die Regeln eines mündlichen Mietvertrages (ich wohne immerhin ja schon über drei Jahre hier und sie sind nunmal unterhaltverpflichtet)? Wenn ja, dürften sie solange die Hunde keinen Ärger machen nichts dagegen tun können. Liege ich hier richtig? Oder sind die Regelungen in WGs anders? Mein Zimmer ist 20qm groß und die ganze WG dürfte etwa 80qm haben. Davon sind ca 25qm die Zimmer der anderen, wo die Hunde sich auch nicht aufhalten. Könnten sie sich hier durchsetzen, indem sie sagen, dass die Wohnung unverhältnismäßig klein für zwei mittelgroße Hunde (50qm Schulterhöhe) ist? (Falls dies als unverhältnismäßig gilt, wie würde es dann aussehen, wenn ich mir einen kleinen Zweithund anschaffe (Schulterhöhe ca 35 cm)?)


    Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen würdet.
    Vielen Dank schonmal

    Liebe Grüße

    Liana

    Einmal editiert, zuletzt von Liana (23. November 2017 um 16:10)

  • Hallo,

    dein Problem gehört eher zum Thema Familienstreitigkeiten, als zum Mietrecht.

    Grundsätzlich gelten in einem WG-Mietvertrag die gleichen Regeln, wie in einen "normalen" Mietverhältnis. D.h. Seitens des Mietrechtes hast du die Thematik ja gereits sehr gut erfasst und das Für und Wider erörtet.

    -es ist nicht verboten, aber auch nicht erlaubt.

    -es könnte eine Überbelegung behauptet werden, ist es aber nicht unbedingt. (wobei ich persönlich ein 20 qm Zimmer für 1 Person und 2 Hunde zu klein finde)

    Du wirst die Erlaubnis deiner Eltern scheinbar nicht erhalten, so dass du nur die Wahl hast den Hund anzuschaffen und zu riskieren, dass es hinterher Ärger gibt, oder du lässt es sein. Hier im Forum wird keiner wissen, wie ein Richter am Ende entscheiden wird, falls es wirklich zu einem Rechtstreit kommen wird.

    Ich denke bei einem angespannten familiären Verhältnis sollte man versuchen zu deeskalieren und nicht noch einen oben drauf setzen. Zwei Hunde in einem kleine Zimmer sind ohnehin schon grenzwertig und dann noch gegen den Willen der Vermieter/Eltern???

    Gruß

    H H

  • Grundsätzlich gebe ich @H Hamburg recht.

    Für WGs gilt das gleiche Recht, wie für "normale" Mietwohnungen, d.h. die Hundehaltung ist genehmigungspflichtig.

    Deine Eltern/Vermieter können die Hundehaltung verbieten, wenn es dafür einen guten Grund gibt. Ob der Grund ausreichend ist, kann letztendlich nur ein Richter entscheiden.

    Es stellt sich aber die Frage, ob man wegen so einer Sache unbedingt vor Gericht ziehen muss, insbesondere, wenn es sich um die eigenen Eltern handelt.

    Es dürfte aber trotzdem leicht sein, wieder jemanden zu finden, der auch mit zwei Hunden hier wohnen möchte, da hier Wohnungsknappheit herrscht und die Mitbewohnersuche auch mit meinem anderen Hund immer sehr sehr leicht war).

    Das gehört zwar nicht unbedingt zur Frage, aber dürft Ihr einfach so einen Nachmieter suchen? Was, wenn die Eltern den Nachmieter/die Untervermietung ablehnen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für deinen Beitrag H Hamburg :)

    dein Problem gehört eher zum Thema Familienstreitigkeiten, als zum Mietrecht.

    Wenn ich mir den Hund nun einfach anschaffe und meine Eltern mich darauf tatsächlich aus der Wohnung werfen wollen oder klagen, dann denke ich nicht, dass man das als Familienstreitigkeit klären kann...

    Wenn ich nicht auf ewig deren unsinnige Regeln beachten möchte, muss ich sie denke ich als Vermieter betrachten und nicht als allmächtige Eltern, wie sie sich das anscheinend vorstellen. Wir hatten hier 1,5 Jahre lang nur wenig warmes Wasser und erhöhte Stromkosten, weil meine Eltern den Boiler nicht repariert haben (der war vor dem Einzug kaputt und es hieß, der wird repariert). Als zuletzt ein Mitbewohner ausgezogen ist, haben sie spontan (nachdem sie ihn die Wohnung eigentlich schon abgenommen hatten) entschieden, dass die ganze WG innerhalb einer Woche perfekt hergerichtet werden muss und ich musste dafür früher aus meinem Urlaub heimkommen. Nun müssen wir das Kellerabteil, das uns allen zusammen gehört, in 4 Teile teilen, von denen der größte frei bleiben muss, weil sie sich das eben mal überlegt haben (vorher hatten sie 3 Jahre lang ihren Kram in unserem Kellerabteil gelagert ohne ein Wort darüber zu verlieren). Und nun werden sie den neuen Mitbewohner aussuchen, wenn der, der jetzt die Schnauze voll von ihnen hat, ausgezogen ist, obwohl wir beim Einzug (leider mündlich) ausgemacht hatten, dass die bestehende WG Mitbewohner aussuchen darf, die meine Eltern nur bestätigen oder ablehnen dürfen. Ob ich einen Hund halten darf oder nicht, hängt auch immer davon ab, was ihnen gerade am besten passt. Selbst wenn ich nun erreichen würde, dass sie mir Hundehaltung erlauben, wäre die Erlaubnis bis zum tatsächlichen Einzug des Hundes eventuell schon wieder rückgängig gemacht (den kann ich mir ja nicht am selben Tag schon holen. Geplant wäre das Mitte März). Deshalb muss ich bevor ich mir einen Hund anschaffe leider abklären, ob sie überhaupt dazu in der Lage sind, dass sie mir hier Hundehaltung verbieten können.

    -es ist nicht verboten, aber auch nicht erlaubt.

    Bedeutet nicht verboten nicht eigentlich, dass es automatisch erlaubt ist? Ich habe das so verstanden, dass Haustierhaltung automatisch erlaubt ist, wenn nichts dazu im Mietvertrag steht solange keine anderen Mieter belästigt werden. Oder muss man sich tatsächlich immer die Zustimmung des Vermieters holen? Wenn das der Fall ist, habe ich keine Chance. Ich habe den Kontakt zu meinen Eltern komplett abgebrochen wegen einiger Dinge, die meiner Meinung (und der vieler anderer auch) nach einfach nicht gehen und möchte das auch nicht rückgängig machen. Solange werden die mir aber Steine in den Weg legen versuchen wo immer sie können.

    es könnte eine Überbelegung behauptet werden, ist es aber nicht unbedingt. (wobei ich persönlich ein 20 qm Zimmer für 1 Person und 2 Hunde zu klein finde)

    Also für die Hunde selbst wird das kein Problem sein. Ich laste die Hunde draußen aus. Die Wohnung ist für die eigentlich nur zum schlafen. Mein alter Hund liegt hier auch nur im Bett und tollt nicht herum oder so und wenn ich mal auf die Hunde von Freunden aufpasse reicht der Platz auch immer leicht für zwei.

    Ob das als Überbelegung durchgesetzt werden kann, kann man aber also vorher nicht herausfinden? Ich kann den Hund ja nicht mehr hergeben, wenn er erstmal hier ist.

    Die einzige Möglichkeit wäre dann vermutlich, dass ich schriftlich und offiziell nach einer Erlaubnis frage und, wenn ich keine bekomme, versuche gerichtlich dagegen vorzugehen? Ich habe eigentlich auch keine Lust auf einen Rechtsstreit. Deshalb wäre mein Plan gewesen, den Hund (wenn man vorhersehen kann, ob meine Eltern dagegen vorgehen KÖNNTEN) einfach anzuschaffen und zu hoffen, dass sie es erstmal gar nicht merken und falls doch, zu hoffen, dass sie keine Lust haben zu klagen und das einfach durchgehen lassen. Aber das Risiko, dass sie doch klagen besteht eben leider und, wenn sie tatsächlich etwas dagegen in der Hand haben, habe ich ein rießen Problem. Hier findet man selbst ohne Haustiere nur sehr sehr schwer eine Wohnung.

    Ich denke bei einem angespannten familiären Verhältnis sollte man versuchen zu deeskalieren und nicht noch einen oben drauf setzen. Zwei Hunde in einem kleine Zimmer sind ohnehin schon grenzwertig und dann noch gegen den Willen der Vermieter/Eltern???

    Also für deeskalieren ist es sowieso zu spät. Jedesmal, wenn die mit den unmöglichsten Forderungen ankamen, haben wir die erfüllt, obwohl wir nicht gemusst hätten und trotzdem waren die danach immer nur wütend und nie zufrieden mit der WG. Ich möchte über das Mieter-Vermieter-Verhältnis hinausgehend keinen Kontakt mehr zu meinen Eltern und, wenn sich mir doch nochmal irgendwann die Möglichkeit bietet, umzuziehen, werde ich das tun. Also, ob das Familienverhältnis sich dadurch noch mehr verschlechtert, ist mir wirklich egal. Dafür bin nicht nur immer ich alleine verantwortlich indem ich mich an jeden Quatsch halte, der denen gerade einfällt.

    Gruß Liana

  • Danke für deinen Beitrag Leipziger82 :)

    Deine Eltern/Vermieter können die Hundehaltung verbieten, wenn es dafür einen guten Grund gibt. Ob der Grund ausreichend ist, kann letztendlich nur ein Richter entscheiden.

    So wie ich das verstanden habe, kann ein guter Grund normal nur Überbelegung oder Belästigung anderer Mieter sein, oder? Oder gibt es da noch weitere?

    s stellt sich aber die Frage, ob man wegen so einer Sache unbedingt vor Gericht ziehen muss, insbesondere, wenn es sich um die eigenen Eltern handelt.

    Ich hatte eigentlich nicht vor, vor Gericht zu ziehen, sondern den Hund, wenn ich im Recht bin, einfach anzuschaffen und dann läge es bei meinen Eltern, ob sie das vor Gericht klären wollen oder akzeptieren. Aber das scheint ja sowieso nicht möglich zu sein, weil man nicht vorhersehen kann, wie es vorm Richter ausgehen würde :(
    Ich sehe halt irgendwie nicht ein, dass ich mir von denen alles bieten lassen soll nur weil es meine Eltern sind. Die machen mir ja auch keine Zugeständnisse, weil ich ihre Tochter bin...

    Das gehört zwar nicht unbedingt zur Frage, aber dürft Ihr einfach so einen Nachmieter suchen? Was, wenn die Eltern den Nachmieter/die Untervermietung ablehnen?

    Eigentlich war ausgemacht, dass die bestehende WG den neuen Nachmieter aussuchen darf, wenn jemand auszieht und meine Eltern ein Veto haben, wenn ihnen jemand nicht passt. Das war aber nur mündlich vereinbart und meine Eltern haben jetzt einfach entschieden, selbst auszusuchen, um mich zu ärgern. Also nein, wir dürfen nun nicht mehr einfach so jemanden aussuchen. Ich meinte in meiner Beschreibung nur, dass sie ein Verbot nicht damit begründen können, dass sie bei zwei Hunden keine neuen Mieter mehr finden würden, da dies sehr einfach möglich ist und sich auch mit zwei Hunden noch genügend Bewerber bei ihnen melden werden, zwischen denen sie auswählen können.

    Gruß Liana

    Einmal editiert, zuletzt von Liana (24. November 2017 um 20:56)

  • Tipp von mir, etwas kürzer fassen bitte. Aber jetzt mal zum Inhalt.

    - Eine allgemeine Klausel im Mietvertrag das die Tierhaltung untersagt ist unwirksam

    - Wenn es keine Regelung im Mietvertrag gibt (bei dir ja eig auch die Erlaubnis) kannst du dir bis auf wenige Ausnahmen (gefährliche Tiere) erstmal noch ein Hund zulegen und dagegen müssten deine Eltern klagen auf Beseitigung. Kündigen können die erst, wenn man dich aufgefordert hat, das Tier zu entfernen und du dem nicht nachkommst. Anders würde es aussehen wenn ein Erlaubnisvorbehalt vereinbart worden wäre im Mietvertrag.

    - Der Kündigung könnte dann eventuell noch durch die Unterhaltspflicht deiner Eltern erschwert sein

    - Zwei Hunde bei einem 20qm Zimmer könnten aber ein guter Grund sein. Allgemein müssen sämtliche Interessen aller Beteiligten umfangreich abgewogen werden. Das führt dazu, das eine vorherige Aussage selten möglich ist, wie in deinem Fall auch.

    - Beim Mitspracherecht des Vermieters ist es schwierig., man müsste zunächst sehen was so im Mietvertrag geregelt worden ist und allgemein wie das ausgestaltet worden ist und bb die mündliche Absprache beweisbar ist ect.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo Liana,

    ich bezweifle etwas, dass hier ueberhaupt Mietrecht anwendbar ist. Fuer einen Mietvertrag muesste meines Erachtens zumindest der Mietgegenstand klar erkennbar/definiert sein. Und das ist er bei Dir nicht. Mangels Vereinbarung ist naemlich gar nicht klar, ob Du jetzt nur ein Zimmer "gemietet" hast oder einen wie auch immer gearteten Teil der Wohnung. Von daher gehe ich eher davon aus, dass das Zimmer lediglich im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung zur Benutzung ueberlassen wurde und einfach nur der sonstige Unterhalt bezahlt wird.

    Dann haetten Deine Eltern das Unterhaltsbestimmungsrecht. Wenn sie in der selben Stadt wohnen, in der Du studierst, koennten sie Dich sogar dazu zwingen, wieder bei Ihnen einzuziehen (freies Zimmer vorausgesetzt).

    Selbst wenn ein Richter einen Mietvertrag bejahen wuerde, so wird in einer WG ueblicherweise nur das Zimmer vermietet und die Mitbenutzung der gemeinschaftlich genutzten Raeume vereinbart. Davon ausgehend wuerdest Du zwei Hunde in einem Zimmer mit 20m2 halten. Ich teile die Zweifel meiner Vorredner, ob das artgerecht waere.

    Auch wenn Du jetzt tatsaechlich vollkommen unschuldig an der verkrachten Beziehung zu Deinen Eltern bist, vollkommen quer stellen koennte nach hinten losgehen.

    cu

    Guenni

  • Danke Guenni für deine Antwort :)

    ich bezweifle etwas, dass hier ueberhaupt Mietrecht anwendbar ist. Fuer einen Mietvertrag muesste meines Erachtens zumindest der Mietgegenstand klar erkennbar/definiert sein. Und das ist er bei Dir nicht. Mangels Vereinbarung ist naemlich gar nicht klar, ob Du jetzt nur ein Zimmer "gemietet" hast oder einen wie auch immer gearteten Teil der Wohnung. Von daher gehe ich eher davon aus, dass das Zimmer lediglich im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung zur Benutzung ueberlassen wurde und einfach nur der sonstige Unterhalt bezahlt wird.

    Ich hätte gedacht, dass für mich vielleicht automatisch der selbe Mietvertrag gilt, der auch bei den ersten beiden Mitbewohnern gegolten hat, weil wir ja alle gleichzeitig und (bis auf die Zimmergrößen) unter den selben Bedingungen hier eingezogen sind. Ich bekomme als Unterhalt den Mindestunterhalt abzüglich Miete für das WG-Zimmer und die Nutzung der gemeinsamen Wohnfläche. Reicht das trotzdem nicht für ein richtiges Mietverhältnis?

    Dann haetten Deine Eltern das Unterhaltsbestimmungsrecht. Wenn sie in der selben Stadt wohnen, in der Du studierst, koennten sie Dich sogar dazu zwingen, wieder bei Ihnen einzuziehen (freies Zimmer vorausgesetzt).

    Das werden sie sicher nicht tun. Es gibt kein freies Zimmer und sie wollen auch gar nicht zusammen wohnen

    Selbst wenn ein Richter einen Mietvertrag bejahen wuerde, so wird in einer WG ueblicherweise nur das Zimmer vermietet und die Mitbenutzung der gemeinschaftlich genutzten Raeume vereinbart. Davon ausgehend wuerdest Du zwei Hunde in einem Zimmer mit 20m2 halten. Ich teile die Zweifel meiner Vorredner, ob das artgerecht waere.

    Okay, das habe ich noch gar nicht bedacht. Also, dass die Mitbenutzung der gemeinsamen Räume evtl nicht für die Hunde gilt :( Dann bleibt mir wohl wirklich nichts anderes über als weiter nach einer anderen Wohnung zu suchen.

    Danke

    Gruß Liana

  • Hallo Liana,

    hui, ich habe mich nun endlich bis zum 14. Post durchgelesen -ganz schön viel Text.

    Dabei konnte ich allerdings nirgends eine Info finden, über welche HundeRASSE wir hier eigentlich reden. Wenn es nicht gerade BEIDE "Taschenhunde" wären, würde ich dir raten:

    Sei vernüftig - und weniger egoistisch - insbesondere den Hunden gegenüber, aber auch den (künftigen) Mitbewohnern gegenüber.

    2 Hunde in einer kleinen WG -dass geht nicht lange gut. Gerade in einer WG ist gegenseitige Rücksichtnahme unabdingbar.

    Wie lange studierst du denn noch? Was machst du danach? Hast du bedacht, dass die Hunde betreut werden müssen, sobald du einen "richtigen" Job hast (sprich: 6-8 Stunden gar nicht zuhause bist)?

    Schon allein aus diesen Gründen würde ich von einem 2. Hund dringend abraten - ganz egal, was mietrechtllich möglich wäre.

    Viele Grüße,

    anonym2

  • Fordernd und undankbar :D Du kennst weder mich noch meine Eltern noch weißt du was hier los ist, weshalb ich einfach keine Lust mehr auf meine Eltern habe und auch nicht mehr deren je nach Laune entschiedenen Verbote achten möchte (mit dem Rest der Familie komme ich nebenbei gut klar). Also kannst du das überhaupt nicht beurteilen. Gerade das Wort "undankbar" setzt voraus, dass ich Grund hätte, dankbar zu sein. Ohne mich, sie oder die Situation zu kennen, kannst du aber gar nicht wissen, ob es den gibt. :D Eltern sein und sich wie Eltern verhalten sind zwei verschiedene Dinge. Und für Ersteres allein muss man nicht dankbar sein.

    Hallo,

    hier lesen, das dürfte wohl die gesuchte Erklärung sein:

    Hundehaltung in der Mietwohnung - Urteile Mietrecht.net

    Gruß

    BHSHuber