Kündigung von befristete Mietvertrag

  • Hallo zusammen,


    Ich bin Franzose und bin in München umgezogen.

    Ich habe endlich ein Appartment gefunden, aber nur mit 1 Jahr befristete Mietvertrag. Jetzt möchte ich ein andere finden, die unbefristet sein würde. Also brauche ich zu kündigen.

    Problem ist, dass mein Vertrag ist befristet für ein Jahr, und §Mietzeit steht:

    "Das Mietvertrag beginnt am... und endet am... Das Mietverhältnis ist auf diesen Zeitraum befristet, da der Vermieter nach Ablauf der vertragszeit die Räume als Wohnung für sich selbst nutzen will"

    Ich lebe in einer WG von 4 Leute, und jede hat diese Satz an sein Vertrag (mit verschiedene Datum als Ende für Mietzeit). Ich weiss auch, dass der ehemalige Mitbewohner auch diese Satz hatte, aber habe ich sein Zimmer ersetzt und nicht der Vermieter.

    Frage ist; kann ich kündigen? Wenn ja, mit welche Kündigungsfist?

    Ich habe der Vermieter gefragt, ob ich ein Nachmieter für ihn finden Könnte, aber hat er nein gesagt.


    Vielen Dank für Ihre Hilfe :)

  • Ein befristeter Mietvertrag kann ordentlich (fristgerecht) gar nicht gekündigt werden. Er endet automatisch mit Ablauf der Befristung.

    Allerdings ist kommt mir das hier merkwürdig vor.

    Der Vermieter vermietet die Zimmer einzeln und dann jeweils befristet weil er das Zimmer anschließend selbst braucht.

    Komisch, sehr komisch.

    Ich rate dir den Vertrag prüfen zu lassen.

  • Frage ist; kann ich kündigen? Wenn ja, mit welche Kündigungsfist?

    Du kannst kündigen wenn die Befristung unwirksam ist. Etwa wenn der Grund der Befristung frei erfunden ist. Nach deinen Schilderungen ist das durchaus möglich. Besonders wenn die Vormieter ebenfalls diese Klausel hatten. Dann wäre der Mietvertrag unbefristet und hätte die normale Kündigungsfrist. Ob jetzt auch eine außerordentliche Kündigung bzw. Anfechtung möglich ist halte ich für unwahrscheinlich, müsste ein Fachmann beurteilen.

    Ob das aber durchgesetzt werden kann ist fraglich. Über ein Risiko des Prozesses und die entsprechenden Kosten kann nur ein Fachmann beurteilen, wenn er sämtliche Einzelheiten kennt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!