Reparaturmaßnahmen - Zutritt zur Mietsache für Handwerker (für Kostenvoranschläge)

  • Hallo zusammen,

    ich würde gerne im Folgenden mal einen konkreten Fall schildern, sage aber auch gleich dazu, dass es mir hier um eine rein juristische Einschätzung geht und nicht um die Frage, ob ich mein Recht immer durchsetzen muss oder will. Es geht sozusagen darum, die Leitplanken für meine Positionierung abzustecken und keine Angst - ich will nicht an der Leitplanke entlang fahren, das gibt nur Schrammen. So weit... nun zum Fall:

    Ich bewohne eine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Die Mieterin, die die Wohnung unter mir bewohnt (mit der ich mich gut verstehe) hat nun Ihrer Vermieterin (die zwar ungleich meiner Vermieterin, allerdings deren Mutter ist) schon vor Wochen einen Wasserschaden gemeldet. Im Wohn-/Essraum ihrer Wohnung sowie im ihrer Küche sind zwei Ecken oben am Übergang zwischen Zimmerdecke und den Zimmerwänden nass. Der Schaden hat sich inzwischen so weit verschlimmert, dass sich in den betroffenen Ecken grüner Schimmel gebildet hat. Zwischen Erstmeldung durch die Mieterin und der Erstbesichtigung durch einen Handwerker ist mindestens ein Monat vergangen, da Ihre Vermieterin sich nicht zuständig fühlt (da sie meint, das Wasser käme ja aus dem Bereich unserer Wohnung) und unsere Vermieterin (meine persönliche Einschätzung, nachdem ich sie nun schon fast 6 Jahre kenne) nicht so wahnsinnig motiviert war/ist sich darum zu kümmern. Dieses "Hinauszögern" hat schlussendlich auch erst zu der Schimmelbildung geführt.

    Nach dem besagten Monat erhielt ich dann einen Anruf einer von meiner Vermieterin beauftragten Dachdeckerfirma zwecks Terminabsprache, um meinen Balkon/Dachterrasse zu besichtigen, der über den betroffenen Räumen mit den Wasserschäden liegt. Da das Verhältnis zu meiner Vermieterin ohnehin beschädigt ist (jedenfalls aus ihrer Sicht, weil sie bereits in einer anderen Sache eine herbe gerichtliche und finanzielle Niederlage gegen mich erlitten hat), habe ich mich im ersten Moment ein wenig geärgert, dass sie ohne jede Rücksprache meine Handynummer an Dritte weitergegeben hat. Weil mir die Handwerksfirma allerdings bekannt war und ich es für die praktikabelste Lösung (auch in meinem Interesse) hielt, habe ich ohne jegliche Beschwerde einen Termin mit der Firma vereinbart und meinen Unmut einfach runtergeschluckt. Die Dachdeckerfirma (die üblicherweise alle Arbeiten an Dach, Balkonen etc. im gesamten Haus durchführt) hat meinen Balkon dann auch besichtigt und mir aus der Seele gesprochen, dass der Balkon mitsamt Balkonkästen saniert werden muss, weil der Vorbesitzer das mal selbst ausgebaut hat, aber irgend so ein Bastler war, der einfach überhaupt keine Ahnung davon hatte und es in entsprechend miserabler Qualität ausgeführt hat. Abgesehen davon gehe ich davon aus, dass der Dachdecker Ihr auch mitgeteilt hat, dass das gesamte Dach mitsamt Dachrinnen dringend sanierungsbedürftig ist. Ein entsprechendes Angebot muss er meiner Vermieterin inzwischen zukommen gelassen haben.

    Da ich davon ausgehe, das in dem Angebot der Firma ein ziemlich hoher Betrag gestanden haben dürfte, war mir schon nach dem Termin klar, dass sie die Firma vermutlich nicht einfach so beauftragen würde.

    Nun bekomme ich heute in der Mittagspause erneut einen Anruf auf meinem Handy, von irgend so einem Typ, der sich auch nur mit seinem Nachnamen meldet, rumdruckst, dass meine Nachbarin ja einen Wasserschaden hätte und er mal in meine Wohnung müsse, wofür er einen Termin vereinbaren will. Auf die Fragen, wie er an meine Nummer komme und wer er überhaupt sei (von welcher Firma), wurde er direkt unverschämt "meinen Namen habe ich Ihnen ja nun gesagt", die Nummer habe er von meiner Vermieterin bekommen und im Übrigen könnte mir das ja auch egal sein, wir müssten jetzt halt mal einen Termin vereinbaren, er müsse in meine Wohnung. Ich habe ihn dann freundlich aber bestimmt darauf hingewiesen, dass meine Vermieterin gar nicht berechtigt war meine Nummer an ihn weiterzugeben und dass ich gar nichts mit ihm vereinbaren muss und dass er bitte meiner Vermieterin sagen möge, dass sie sich zwecks Terminvereinbarung direkt mit mir in Verbindung setzen und er meine Telefonnummer bitte wieder vergessen soll.

    Bevor ich nun zu meinen Fragen komme nochmal der Hinweis: Es geht mir hier nicht um eine wie auch immer geartete Eskalation und selbstverständlich werde ich auch einen Termin für die Besichtigung des Schades vereinbaren. Es geht mir nur um die oben genannten juristischen Leitplanken, vor dem Hintergrund, dass ich auch nicht bereit bin alles hinzunehmen.

    Jetzt meine Fragen:

    1. Da es sich ja gar nicht um einen Schaden in meiner Wohnung handelt und auch nicht klar ist, ob meine Wohnung an dem Schaden in der Nachbarwohnung überhaupt "beteiligt" ist, stellt sich die Frage, inwieweit ich hier überhaupt zur Mitwirkung verpflichtet bin, im Sinne von Handwerkern, die ich in meine Wohnung lassen muss? Letztlich könnten die auch mit einer Leiter von der darunterliegenden Wohnung auf den Balkon...

    2. Wieviele Handwerkertermine muss ich eigentlich für die Besichtigung akzeptieren (es geht nicht um die Durchführung der eigentlichen Reparatur!)? Ich meine, es kann ja nicht sein, dass ich, nur weil meiner Vermieterin der Preis oder das was der von ihr beauftragte Handwerker festgestellt hat nicht passt, 100 Handwerker zur Besichtigung in meine Wohnung lassen muss. Ich habe gelesen, dass ich mehr als 3 Termine pro Monat für alternative Handwerksfirmen (verschiedene Kostenvoranschläge zur Behebung des gleichen Schadens) nicht hinnehmen muss. Ist das richtig? (LG Frankfurt v. 24.5.2002, Az.: 2/17 S 194/01)

    3. Bin ich verpflichtet anwesend zu sein? Oder kann ich nicht auch den Schlüssel bei einem Nachbarn hinterlegen, der dem Handwerker Zutritt zum Balkon verschafft? Die vermutlich einfachste meiner Fragen... ;)

    4. Wenn ich einem Dritten meinen Wohnungsschlüssel für die Besichtigung zur Verfügung stelle, kann ich dann bestimmen dass ich den nur meiner Vermieterin persönlich zur Verfügung stelle oder darf sie den dann auch ohne mein (Einverständnis) an Dritte durch sie bevollmächtigte Personen weitergeben? Kann sie jeden bevollmächtigen oder gibt es da Einschränkungen?

    Schonmal vorab vielen Dank für Eure Einschätzungen!

  • Zu allen Fragen kann ich nur eins sagen: Kindergarten oder Fastnachtssitzung. Warte ab, bis deine Vermieterin die Nase voll hat von deinen Allüren und die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts legt. Der wird dann feststellen, dass es durch dein Verhalten zur Verzögerung bei der Schadensbehebung kam und wird recht schnell eine Liste mit Schadensersatzforderungen stellen.

    Wer einen Beitrag mit diesen Sätzen beginnt: ich würde gerne im Folgenden mal einen konkreten Fall schildern, sage aber auch gleich dazu, ....................die Leitplanken für meine Positionierung abzustecken und keine Angst - ich will nicht an der Leitplanke entlang fahren, das gibt nur Schrammen. So weit... nun zum Fall:

    Der ist doch garnicht gewillt die Angelegenheit wie eine Erwachsene zu behandeln. Du suchst doch nur nach einer Gelegenheit, es deiner Vermieterin zu zeigen, wer die klügere ist. Und da mach ich nicht mit.

  • Unterm Strich ganz einfach. Du bist soweit verpflichtet Zutritt zu gewähren, wie das für den Erhalt und/oder Reparatur der Bausubstanz notwendig ist.

    Wie du Zutritt gewährst ist deine Sache. Ob du selbst, der Nachbar oder der Weihnachstmann spielt keine Rolle.

    Tu dir selbst einen Gefallen und lass das Kasperletheater bleiben.

    Letztlich könnten die auch mit einer Leiter von der darunterliegenden Wohnung auf den Balkon...

    Ja, oder Sie springen mit dem Fallschirm ab.:)

  • ich würde gerne im Folgenden mal einen konkreten Fall schildern, sage aber auch gleich dazu, dass es mir hier um eine rein juristische Einschätzung geht und nicht um die Frage, ob ich mein Recht immer durchsetzen muss oder will.

    Für rein juristische Fragen sind Anwälte gegen Bezahlung zuständig. Hier kann - und darf niemand eine rechtlich verbindliche Auskunft geben, das würde gegen die Forenregeln verstoßen.

  • Für rein juristische Fragen sind Anwälte gegen Bezahlung zuständig. Hier kann - und darf niemand eine rechtlich verbindliche Auskunft geben, das würde gegen die Forenregeln verstoßen.

    Hallo,

    es geht hier aber nicht um eine juristische Auskunft, es geht hier um eine juristische Einschätzung ohne jegliche Wertung, ansonsten dürften wir hier über so gut wie nichts diskutieren.

    Gruß

    BHShuber

  • Da es sich ja gar nicht um einen Schaden in meiner Wohnung handelt und auch nicht klar ist, ob meine Wohnung an dem Schaden in der Nachbarwohnung überhaupt "beteiligt" ist, stellt sich die Frage, inwieweit ich hier überhaupt zur Mitwirkung verpflichtet bin, im Sinne von Handwerkern, die ich in meine Wohnung lassen muss? Letztlich könnten die auch mit einer Leiter von der darunterliegenden Wohnung auf den Balkon...

    Hallo,

    kannst du das mit 100 prozentiger Sicherheit ausschließen, ich denke nicht dass hier ausreichend Fachkenntnisse vorhanden sind und es nicht auszuschließen ist dass auch diese Wohnung betroffen sein kann.

    Wieviele Handwerkertermine muss ich eigentlich für die Besichtigung akzeptieren (es geht nicht um die Durchführung der eigentlichen Reparatur!)? Ich meine, es kann ja nicht sein, dass ich, nur weil meiner Vermieterin der Preis oder das was der von ihr beauftragte Handwerker festgestellt hat nicht passt, 100 Handwerker zur Besichtigung in meine Wohnung lassen muss. Ich habe gelesen, dass ich mehr als 3 Termine pro Monat für alternative Handwerksfirmen (verschiedene Kostenvoranschläge zur Behebung des gleichen Schadens) nicht hinnehmen muss. Ist das richtig? (LG Frankfurt v. 24.5.2002, Az.: 2/17 S 194/01)

    Vergiss mal diese Urteilsberuferei, hier geht es darum und daran musst auch du dich beteiligen, dass ausgeschlossen wird und festgestellt wird, woher der Schaden kommt und in wie weit das Gebäude weiter davon betroffen ist und sein wird, auch deine Wohnung.

    Stoisches festhalten an einer Streitkultur hilft nicht weiter, was glaubst du wie schnell die Freundschaft zur Nachbarin vorbei ist wenn die mitbekommt, dass du den Vermieter in der Schadenaufnahme und Schadenbeseitigung blockierst!

    Bin ich verpflichtet anwesend zu sein? Oder kann ich nicht auch den Schlüssel bei einem Nachbarn hinterlegen, der dem Handwerker Zutritt zum Balkon verschafft? Die vermutlich einfachste meiner Fragen...

    Das musst du doch selber wissen, ich wollte niemanden in meiner Abwesenheit in meiner Wohnung haben, zudem kann man sich sehr gut bei den Handwerkern geeignete Informationen besorgen, die man sonst vielleicht nicht über den Schaden bekommen hätte.

    Wenn ich einem Dritten meinen Wohnungsschlüssel für die Besichtigung zur Verfügung stelle, kann ich dann bestimmen dass ich den nur meiner Vermieterin persönlich zur Verfügung stelle oder darf sie den dann auch ohne mein (Einverständnis) an Dritte durch sie bevollmächtigte Personen weitergeben? Kann sie jeden bevollmächtigen oder gibt es da Einschränkungen?


    Schonmal vorab vielen Dank für Eure Einschätzungen!

    Langsam wird's lächerlich, es kann dir doch ziemlich egal sein, wenn du nicht anwesend sein willst woher soll denn jemand wissen wer sich alles in deiner Wohnung tummelt wenn derjenige mit Schlüsselaufsicht einfach irgend jemanden den Schlüssel gibt. So verfüge man dass derjenige der die Schlüsselaufsicht hat, mit in die Wohnung geht und der Schadenaufnahme beiwohnt, so einfach ginge das.

    Gruß

    BHShuber