Hallo zusammen!
Bei uns hatte zum 01.01.2015 der Hausbesitzer gewechselt, die Abrechnung für 2015 hatten wir von der vom Vermieter beauftragten Hausverwaltung im Juni 2016 erhalten. Am 01.01.17 hat die Hausverwaltung gewechselt und für das Jahr 2016 haben wir noch keine Jahresabrechnung bekommen. Nach Rücksprache mit dem neuen Hausverwalter teilte dieser uns mit, dass er für das Jahr 2016 nicht zuständig wäre, die alte Hausverwaltung müsse die Abrechnung noch erledigen und diese hätte Zeit bis zum 31.12.2017, was uns schon bekannt war. Wir haben die Pflicht eine NK-Vorauszahlung zu leisten, nun fragen wir uns, welche Rechte wir haben, wenn uns die zustehende Abrechnung für 2016 am 01.01.18 immer noch nicht vorliegt?!
Können wir die NK-Vorauszahlungen dann so lange einbehalten, bis uns die Jahresabrechnung für 2016 vorliegt. Wir wissen, dass die neue Hausverwaltung nichts dafür kann, dass wir diese noch nicht haben, aber zumindest der Hausbesitzer ist doch zuständig, dafür zu sorgen, dass wir unsere NK-Abrechnung bekommen!
Viele Grüße
Anja