Rollläden nach Fensteraustausch

  • Hallo ,

    bei mir wurden die Fenster ( teils winddurchlässige FlügelHolzfenster zum aufschrauben ) durch 2 fach verglaste getauscht.

    Nun habe ich eine Frage - vielleicht hat jemand einen Hinweis bzw. selbst schon das Problem gehabt. Es wurden auch

    gängige Holzrollladen durch Plastik ersetzt . Fällt letztere mit in die Mieterhöhung der Fenster und wie verhält es sich

    mit Kellerfenster ? Darf beides mit 11% Mieterhöhung veranlagt werden.

  • Diese Frage ist zu allgemein gehalten, um darauf zu antworten. Bitte mehr Input, oder zu einem Anwalt für Mietrecht oder zum örtlichen Mieterverein. Dort kannst du dann die benötigten Unterlagen vorlegen.

  • Es verhält sich so :

    Haus Bj.63 hatte bei meinem Einzug im letzten Jahr Holzflügelfenster,welche man zum putzen öffnen könnte.

    Durch diesen zog es im Winter extrem rein. Ein Fenster könnte gar nicht geschlossen werden . Vermieter ließ im ganzen Haus

    u.a auch Keller ( Sparpaket ) die Fenster neu machen. Alte raus und normale 2 Fach verglaste Fenster rein . Garagenfenster

    wurde ebenso ausgetauscht. Rollläden wurden auch alle getauscht , obwohl diese gängig waren . Erste Begründung - damit

    alles gleich ausschaut. Rollläden jetzt begründet mit - es wäre wärmer dadurch in der WG bzw. Haus. Weil Vermieter gleich

    Alles machen ließ bekam er eben Rabatt . Zuschüsse vom Staat zwecks Wärmeisolierung gab es wohl nicht. Denke weil

    2 verglast. Nun die Frage : die Gesamtrechnung wird mit 11% in der Mieterhöhung angeschlagen . Können die Kellerfenster( kein Wohnraum)

    mit veranschlagt werden in der Erhöhung und wie steht es mit den Rollläden. Dachte immer das Rollläden Instandsetzungsachen sein.

    Genau so wie die mit einberechneten Fensterbrettern aussen. Rollläden waren halb Plastik und die andere Etage Holz vorhanden.

    Alle Rollläden gingen altersgerecht relativ gut zu bedienen. Auch gibt es keinen Abzug für Instandhaltungskosten der Fenster. Wäre eine reine

    Modernisierung so die Begründung. Wieviel Abzug ist eigentlich üblich für Reparatur/Instandhaltungskosten.

    Gesamtzahl der im Haus , Keller, Garage eingebauten Fenster sind 16 Stck. Dazu die Rollos und Fensterbretter. Davon meine in WG 9 Stck. Keller 2 Stck.

  • Hallo,

    der Austausch der Fenster ist eine Modernisierung, die entsprechend berechnet werden kann. Inwiefern man einen Reparaturabschlag für die alten Fenster geltend machen kann und ob das evtl. gemacht wurde ist von hier schwer zu sagen.

    Kellerfenster gehören natürlich mit dazu.

    Die Erneuerung der Rolläden fällt wahrscheinlich auch mit rein, selbst wenn es nur eine optische Verbesserung ist.

    Gruß

    H H

  • lt. Auskunft Mieterschutz : Kellerfenster ja , Rollläden Nein , Reparatur/Instandhaltungskosten müssen abgezogen werden.

    Angelegenheit somit erledigt ... Danke für die Auskünfte.

  • lt. Auskunft Mieterschutz : Kellerfenster ja , Rollläden Nein , Reparatur/Instandhaltungskosten müssen abgezogen werden.

    Angelegenheit somit erledigt ... Danke für die Auskünfte.

    Hallo,

    erledigt? das hoffst du.

    Leider fangen viele Rechtstreitigkeiten mit einer Auskunft vom Mieterschutz an. Dort sitzen meist inkompetente Anwälte, die keine echten Mandanten kriegen und bringen ihr merkwürdiges Rechtsverständnis hervor.

    Den Austausch der Rolläden generell auszuschließen halte ich für falsch. Es läßt sich ohne große Probleme argumentieren (oder für viel Geld nachweisen), dass neue Kunststoffrolläden einen bessere Wärmedämmung haben, als alte aus Holz. Damit handelt es sich um eine Modernisierung. Da die Holzrolläden scheinbar tadellos funktionierten, gibt es nicht einmal eine Abzug für fiktive Reparaturen.

    Aber verlasse dich gerne auf den Mieterschutz.

    Gruß

    H H